Anke Stüber
Mitglied
- Beiträge
- 4.758
Danke, Evelin. Perfekte Anschauung.
Ich rate dringend, den Vertrag grünlich durchzugehen und auf alle Kleinigkeiten zu achten. Wenn es Abweichung zwischen Vertrag und Darstellung oder geäußertem Wunsch gibt unbedingt unter dem Vertrag vermerken, was vereinbart wurde. Mündlich vereinbartes lässt sich schwer beweisen.
Ich rate dringend, den Vertrag grünlich durchzugehen und auf alle Kleinigkeiten zu achten. Wenn es Abweichung zwischen Vertrag und Darstellung oder geäußertem Wunsch gibt unbedingt unter dem Vertrag vermerken, was vereinbart wurde. Mündlich vereinbartes lässt sich schwer beweisen.






