Händler kann Arbeitsplatte nicht liefern

dagelisa

Guten Tag zusammen,

wir haben vor ca. 4 Wochen eine Küche bei einem großen Möbelhaus der Region gekauft, d.h. den Kaufvertrag unterschrieben. Nach dem Aufmaß wurde uns nun ein aktualisierter Auftrag zugeschickt, in dem steht, dass die Arbeitsplatte zerlegt angeliefert wird. Auf Nachfrage sagte uns die Küchenberaterin, dass die gewünschte Arbeitsplatte in der Länge nicht lieferbar sei und die deshalb eine lange und eine kurze bestellt habe. DIe Arbeitsplatten werden auf Stoß verbunden.

Die "lange Seite" der Küche beträgt 357 cm. Nun werden 300 cm geliefert und die restlichen 57 cm werden separat eingesetzt. Das sieht natürlich richtig doof aus. Wir sind nicht damit einverstanden, haben wir ihr mitgeteilt, beim Preis könne man aber nun angeblich nichts mehr machen, da es bereits ein sehr gutes Angebot sei. Das stimmt auch, aber die "Lösung", zwei Platten zu verbinden, nur weil die ursprünglich geplante nicht passt, erscheint uns inakzeptabel und wir hätten den Vertrag so auch nicht unterschrieben.

Wie würdet ihr in der SItuation vorgehen?

Vielen Dank!
 

dagelisa

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Sie ist von Nobilia . 078 Eiche San Remo. Mit Dekorkante vorn und seitlich mit gerader Dekorkante. Länge laut erstem Kaufvertrag 3700mmx600mmx38mm.
 

moebelprofis

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Kann es sein, dass die volle Länge nicht durch das Treppenhaus o.ä. passt?
 

dagelisa

Themenersteller:in
Daran liegt es angeblich nicht. Es soll tatsächlich nur daran liegen, dass die Platte durch Nobilia nicht lieferbar sei.
 

moebelprofis

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Das stimmt so nicht.
Maximal lieferbare Länge bei D-Kante und PG1: 5100mm
(38mm, 600mm Tiefe)
 

dagelisa

Themenersteller:in
Danke. Die Aussage war, dass die Platte "derzeit" nicht lieferbar sei. Es gibt sie, da hast du Recht, aber sie sei halt gerade nicht lieferbar, sodass wir sie nicht bekommen können.
 

Wolfgang 01

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Diese Aussage ist Quatsch, das Dekor ist lieferbar.
Natürlich auch mit den benötigten Maßen.
 

dagelisa

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Danke für die Rückmeldung. Wir können auch nicht verstehen, wie das sein kann. Was würdet ihr in dieser Situation machen? Den Preis mindern will man nicht und offenbar kann man in keinem Dekor die gewünschte Länge besorgen. Wir überlegen nun, die Platte bei einem Küchenstudio zu bestellen und den Kaufpreis um den entsprechenden Betrag zu mindern.
 

moebelprofis

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Sprecht nochmal mit denen und lasst es euch erklären, warum sie so eine Aussage treffen.
 

Wolfgang 01

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Wir überlegen nun, die Platte bei einem Küchenstudio zu bestellen und den Kaufpreis um den entsprechenden Betrag zu mindern.

Das kann man nicht so machen. Darauf muß sich der Händler nicht einlassen.
Wenn im Kaufvertrag die Größe der Arbeitsplatte vermerkt ist, hast du nur die Möglichkeit der Reklamation.
Ist der Kaufvertrag mangelfrei ausgeführt hat der Händler ab da erst den Anspruch auf Vergütung, sprich auf sein Geld. Vorher nicht.
Du mußt also einen Mangel anmelden.
 

dagelisa

Themenersteller:in
Wenn im Kaufvertrag die Größe der Arbeitsplatte vermerkt ist, hast du nur die Möglichkeit der Reklamation.
Ist der Kaufvertrag mangelfrei ausgeführt (...) Du mußt also einen Mangel anmelden.

Wenn ich dich richtig verstehe, muss ich das also erstmal hinnehmen? Es ist ja ein Mangel mit Ansage! Ich habe eine Arbeitsplatte der Länge 3700mm unterschrieben. Wenn man mir später sagt "bekommen wir nicht" und mir zwei statt einer Platte einbaut, ist das für mich nicht akzeptabel, wenn es die Platte auf dem Markt gibt. Dem aktualisierten Vertrag (in dem das mit den 2 Platten steht) habe ich ja widersprochen. Soll ich am Tag des Aufbaus einfach den Kaufpreis mindern? Was wäre ein akzeptabler Betrag?
 

dagelisa

Themenersteller:in
Versteht mich nicht falsch, aber der Grundriss bringt nichts. Der Händler hat bereits schriftlich bestätigt, dass man nur deshalb nicht die gewünschte Platte liefert, weil sie nicht erhältlich ist. Transport in die Wohnung und Einbau der Platte seien kein Problem. Das würde man uns ja sicher sagen, wenn das ein Thema wäre.
 

racer

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und ? wie lange ist die Platte nicht verfügbar ?

Es macht doch keinen Sinn, sich so ein Flickwerk montieren zu lassen nur weil es am Ende 14 Tage länger dauern könnte ? Ich würde dem Händler ganz klipp und klar sagen, dass Du am Ende auf eine durchgehende Platte bestehst, so, wie es der Vertrag vorgesehen hat.

Er soll Dir dann gefälligst für die Übergangszeit ein Provisorium bauen, dass er dann wieder umbauen darf, wenn die Platte in der Länge wieder lieferbar ist...

frei nach dem Motto: "wir liefern kommende Woche das Auto, aber die Blinker sind nicht lieferbar, daher haben wir zwei Taschenlampen reingelegt, die Sie bitte bei entsprechender Situation aus dem Fenster halten mögen. Hier die Vertragsänderung dazu... "

das ist absurd.. entweder verschiebt ihr nach Absprache mit dem Händler die Montage, oder der Händler liefert ein Provisorium, oder ihr lebt solange ohne Platte.. aber eine gestückelte Arbeitsplatte , zumal aus dem Material ist nicht als "gleichwertig" zu bezeichnen !

mfg

Racer

P.S. immer unter der Voraussetzung, dass wir alle Informationen haben und es am Ende nicht doch andere Gründe dafür gibt, warum es doch so gebaut werden müsste.
 
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