Auftragsbestätigung passt überhaupt nicht

kuechentante

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Um die Kühl-Gefrierkombi sollte ein Umbauschrank gebaut werden, alledings weiß ich nicht, wie diese Wange (16 mm) mit Abdeckplatte (16 mm) befestigt werden soll

Das geht schonmal auch nicht.

Diese AB habe ich natürlich nicht unterschrieben, aber trotzdem komme ich aus dem Vertrag nicht raus. Kann mir jemand helfen? Dies zieht sich nun schon Monate hin und meine Anzahlung von 50 % erhalte ich nicht zurück

Ach so, nein, einen Auftrag hab ich nicht erteilt, aber ich habe vorab das Angebot unterschrieben. Die Küche wurde auch nicht gefertigt, trotzdem lässt sich der Verkäufer auf nichts ein, obwohl er alles falsch gemacht hat

.. Hmm was denn nun ?
Du widersprichst Dir selbst.
Hast Du nun einen Vertrag oder nicht ?

Wenn Du noch keinen hast , warum hast Du dann angezahlt ?

Ab zum Anwalt und fordere Deine 50 % Anzahlung zurück.
Oder Du lässt hier Deine Planung auf Plausibilität prüfen und bestehst auf Ausführung Deiner Vorgaben.
Aber mit so einem unfähigen Studio würde ich als Kunde nichts zu tun haben wollen.
Wer weiß was bei (oder nach) der Montage noch kommt.
 

mozart

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Hi,
ich kann den bisherigen Infos eigentlich gar nichts entnehmen.
Vielleicht hat es der Planer auch einfach gut gemeint und den späteren Einbau eines integrierten Geschirrspülers bereits vorgesehen?
Vielleicht hat er sich auch einfach das Skizzieren einfach gemacht und erst eine GS-Front eingezeichnet, dann die Platten erzeugt und die Front wieder entfernt.
Über den vorhandenen Geschirrspüler wissen wir immer noch nichts. Wenn es ein reines Standgerät ist, wird da gar kein Sockel montiert.

Wie die 16mm Wangen und Böden montiert werden, ist ja erst mal Problem des Lieferanten-es muß nachher ordentlich aussehen, klar.
Der Standkühler bekommt ja keinen Umbauschrank, sondern eine Wange und einen Abdeckboden-das ist zumindest nicht verboten.

Die Spüle ist wohl eine Eckspüle-die kann man je nach Modell eben nicht ohne Überschreiten eines Plattenstoßes montieren, wenn keine 45Grad-Ecke geplant ist. Warum das so ist, wissen wir nicht. Warum sogar eine vorhandene Spüle wiederverwendet werden soll, die offenbar nicht passt,...wir wissen es nicht.

Ohne Infos kann man dazu eigentlich nichts sagen.
Schön wird das bis jetzt alles nicht.

VG,
Jens
 

Sanni21

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Hallo nochmal, ich habe das alles jetzt rechtlich prüfen lassen und es ist tatsächlich alles sehr dubios und unseriös gelaufen. Insofern gebe ich die Sache ab und bleibe entspannt.
 

KerstinB

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Naja @Sanni21 ... soviel Unseriöses und Dubioses konnte ich nun nicht erkennen. Allerdings solltest du deine Auskunftstaktik überdenken. Wenn die nämlich wie in diesem Thread hier ist, wird auch der nächste Küchenplan nichts.
 

Sanni21

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Kurze Anmerkungen: Nein, es war keine Eckspüle, es ist eine ganz normale 1m Spüle ohne Ecke und ja, es handelt sich um einen Stand-Geschirrspüler mit Blende, die mir kaputt gemacht worden wäre und nein, die Arbeitsplatten passen überhaupt nicht. Ich hoffe, diese Fragen beantwortet zu haben.
 

Sanni21

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Ach so, noch etwas, hier ist Hilfe angesagt, nicht mehr nicht meniger. Insofern hätte ich dafür bezahlt. Aber so insofern könnt ihr mich löschen
 

Cooki

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3....
Ich habe das Gefühl, hier hat nicht nur der Standgeschirrspüler ein Problem. :so-what: ;D
 

KerstinB

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Selbst das wäre doch nicht ungewöhnlich ... spart Papierausdruck, wenn man sich darauf einigt, dass man das Angebot vom Händler so wie gedruckt annimmt und eben entsprechend unterschreibt. Wo bitte ist das Problem ... man muss halt wissen, WAS man unterschreibt und WAS man damit kauft, bestellt usw.
 

mozart

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Hi,
nein, das ist bei vielen Händlern immer noch gang und gäbe-Angebot ausgedruckt, darauf den Auftrag erteilt.
Wenn das Angebot genauso detailiert ist, wie der Auftrag, ist das kein Problem.
Wir reden hier über eine 3000€ Bastelküche, in der auch noch die kundeneigene Spüle wiederverwendet werden soll-ich würde bei diesen Voraussetzungen den Wasseranschluß nicht mal anschauen, geschweige denn herstellen.
VG,
Jens
 

Wolfgang 01

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Wenn ich etwas anbiete und dies in schriftlicher Form (Angebot) kann ich diese Vorlage ohne Probleme als Auftrag benutzen. Warum nicht?
Wichtig ist doch nur, dass der "Vertrag" gültig ist und einer evtl. rechtlichen Überprüfung standhält.
 

bibbi

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Hier wurde also nicht ein Angebot unterschrieben,sondern der Auftrag auf dem Angebotsausdruck erteilt.
Das ist durchaus gängige Praxis.Und natürlich verbindlich.
 

Floküche

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Sanni, ich kenne es so, dass die Sockelfront unterbrochen wird, wenn ein Standgeschirrspüler mitgenommen wird. Anders kannst Du ihn ja gar nicht integrieren.
Bzw. wäre das mein Weg gewesen, um es einfach zu halten. Idealerweise hätte der GSP irgendwo am Rand gestanden, dass die Sockelblende vorher beendet und nicht unterbrochen gewesen wäre, aber das ging ja bei Dir wahrscheinlich wegen des Wasseranschlusses nicht.
Mit einer Sockelblende unter dem Stand-GSP riskierst Du auch, dass dessen Tür danach nicht mehr aufgeht.
Das sieht zwar alles nicht so elegant aus, aber dafür kannst Du Deinen GSP behalten, wie es ja Dein Wunsch war.
Ich denke auch, dass ein unterschriebenes Angebot verbindlich ist. Wenn Du da aber ein schlechtes Gefühl hast, kann Dir nur ein Anwalt helfen.
Ich persönlich würde versuchen, die offenen Fragen mit dem Küchenstudio zu klären und bevor es losgeht für alles Lösungen zu finden. Es sei denn, Du vertraust denen wirklich nicht mehr, dann hilft wieder nur der Anwalt.
 
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