Auftragsbestätigung passt überhaupt nicht

Sanni21

Hallo, ich habe eine Küche planen lassen und stehe nun vor einem Scherbenhaufen. Meine Standspülmaschine, Einbauspüle (U-Form, sie sollte hinten in die Ecke, aber die Arbeitsplatten passen so nicht, da mir so die AP wegbricht) und meine Stand-Kühl-Gefrierkombi sollten mit eingeplant werden. Nun ist es so, dass die Sockelhöhe (15 cm) mit der Spülmaschine (Höhe 10 cm) verbaut werden sollte, was gar nicht geht. Der Verkäufer hat auch gar nicht mit meinen Maßen gerechnet, sodass an einer Seite mehrere Zentimeter fehlen. Um die Kühl-Gefrierkombi sollte ein Umbauschrank gebaut werden, alledings weiß ich nicht, wie diese Wange (16 mm) mit Abdeckplatte (16 mm) befestigt werden soll. Diese AB habe ich natürlich nicht unterschrieben, aber trotzdem komme ich aus dem Vertrag nicht raus. Kann mir jemand helfen? Dies zieht sich nun schon Monate hin und meine Anzahlung von 50 % erhalte ich nicht zurück. Ich habe nur ein paar Punkte aufgezählt, aber es geht endlos so weiter und ich soll für das Verschulden des Verkäufers finanziell richtig zur Kasse gebeten werden.
 
Zunächst ist anzumerken: wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung geben. Um den Fall dennoch überhaupt unsererseits beurteilen zu können, benötigen wir schon etwas mehr als nur stichwortartige Informationen.
 
Ach so, mir geht es darum, wenn ich eine U-Form habe, wie sollten die AP sein, wenn ich die Einbauspüle hinten in der Ecke haben möchte. AP verlaufen quermaserig und die Einbauspüle (1 m) soll nun auf 2 AP verteilt werden. ln meiner jetzigen ging das schon nicht. Kann man überhaupt eine Wange als Umbauschrank nutzen und wie soll diese auf dem Boden feststehen bei einer Breite von 16 mm?
 
@Sanni21 ... Küchenplan, Auftragsbestätigung (ohne namen), Liste vorhandener Geräte (idealerweise mit Link zum Hersteller oder wenigstens Foto, damit eindeutig wird, was für ein Gerät) usw. müssen her.

Spüle an einer Ecke, wo sich 2 Arbeitsplatten treffen ist nie eine gute Idee. Aber, ohne Plan keine weiteren Aussagen.
 
... wart', ich hol schnell meine Kristallkugel und schau mir das alles mal genau an ;-)
 
Entschuldigung, ich bin neu hier und weiß es leider nicht besser. Ich werde mal ein Foto machen und hochladen.
 
Die Einbauspüle und die Spülmaschine sind nicht eingezeichnet. Auch bei jedem online-Programm geht das nicht, da dann eine Fehlermeldung kommt. Mir geht's darum wie ich das alles ohne Ärger lösen kann.
 

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Die Krux ist die Art der APL-Teilung
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die ist bei rot vorgesehen. Man müsste eher planunten eine durchgehende Arbeitsplatte einplanen und daher die Trennungen dann bei den blauen Strichen.

Spüle soll in Schrank 10 .. ist sicherlich eine mit Abtropffläche, wo die Abtropffläche dann nach links über die Ecke gehen soll.

Und was ist jetzt dein Problem mit der GSP und dem Kühlschrank?
 
Ist denn bereits ein Aufmaß erfolgt?
Hast Du dem Händler einen Grundriß mitgebracht, auf dessen Grundlage geplant und verkauft wurde?
 
Ja, alles mitgebracht. Meine letzte Küche habe ich mit eingebaut. Ich habe mehrfach gesagt, dass die Arbeitsplatten nicht passen, auch beim Aufmaß. Ich habe leider auf Treu und Glauben gesetzt, da mir vom Verkäufer nur die Perspektive gezeigt wurde, nicht aber die Frontansicht. Die Sockelleisten haben eine Höhe von 150 mm, ergo kann diese Leiste nicht an die Spülmaschine angebracht werden. Leider ist es auch so, dass die Wange beim Herd eine Tiefe von 117 cm hat, die Tiefe des Schrankes aber nur 60 cm. Bei der Kühl-Gefrierkombi soll eine Wange darum gebaut werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen wie dies an der Wand und auf dem Boden befestigt werden soll. Vom Verkäufer wurde ich als inkompetent eingestuft und unter Druck gesetzt, um die AB zu unterschreiben. Wenn ich das tue, dann bin ich verloren.
 
Das mit den Sockelleisten verstehe ich nicht. Was kann da wo nicht am GSA angebracht werden?
 
Ein Standgeschirrspüler hat nur eine Sockelhöhe von 10 cm und keine 15 cm, insofern kann dort keine Sockelleiste in Höhe von 15 cm angebracht werden, sonst geht die Tür nicht mehr auf.
 
Ach so, nein, einen Auftrag hab ich nicht erteilt, aber ich habe vorab das Angebot unterschrieben. Die Küche wurde auch nicht gefertigt, trotzdem lässt sich der Verkäufer auf nichts ein, obwohl er alles falsch gemacht hat. Wenn ich noch die anderen Fehler aufzählen würde, würde jeder an der Kompetenz dieses Fachverkäufers zweifeln. Ob gewollt oder nicht, aber enttäuscht bin ich allemal, da ich auch noch nie ein Auto gekauft habe und es war kein Lenkrad drin oder es stand auf Felgen da. Leider kenne ich solche Geschäftsmethoden nicht.
 
Die Frage ist was du willst: wenn du aus dem Vertrag raus willst, musst du dich an einen Rechtsanwalt wenden, dann sind wir das falsche Ansprechpartner.
Wenn du das beste aus der Situation machen willst und die Planung verbessern willst, brauchen wir mehr Informationen und nicht nur Brocken.
Und das hier

Standgeschirrspüler hat nur eine Sockelhöhe von
ist so pauschal schonmal nicht richtig.
 
Vielen lieben Dank für die Antworten. Leider kann ich die 5 cm Unterschied bei dem Standgeschirrspüler nicht ausgleichen, da dieser zu den anderen Unterschränken von der Höhe passen muss. Ich muss auch die Arbeitsplatte darauf berücksichtigen und dann lässt sich die Tür nicht öffnen. Aber ich werde schon eine Lösung finden.
 
Damit wir wirklich vom gleichen reden:


siemens-standgeschirrspueler-sn236-9-5-l-13-massgedecke-weiss.jpg
Das z.B. wäre ein Standgeschirrspüler. Dieser hat einen eigenen „Sockel “, der unabhängig vom Küchenschranksockel ist. Er hat auch eine eigene Front, die nicht wie die Küchenschranktüren aussieht. Er steht so wie er ist unter der Arbeitsplatte zwischen Schränken/Wangen.

14542554.jpeg
Das ist ein Unterbaugeschirrspüler: geräteeigene Front (Höhe sollte mit den Küchenschränken möglichst übereinstimmen), aber mit Küchenmöbelsockel. Kann in der Höhe angepasst werden (Füße rausdrehen, Platte unterlegen).

Welche Art hast du denn?

Und wenn du wissen möchtest, wie die Wange neben dem Kühlschrank befestigt wird, dann frag doch deinen KFB. Vorstellen kann ich mir zB mit Winkeln an der Wand und mit Silikon am Boden.
 
.... und dann gibt es noch den unterbaufähigen GSp. Bei dem ist die Arbeitsplatte abnehmbar, der Sockel jedoch nicht anpassungsfähig.
 
Weshalb ich ganz am Anfang schrieb, Gerät zur Herstellerseite verlinken oder wenigstens mal ein Foto von deinem Gerät ;-).
 
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