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Hallo,
wir wohnen seit vier Jahren in einer Mietwohnung mit Einbauküche. Seinerzeit wurde eine neue Arbeitsplatte montiert, entsprechend den Wänden in U-Form, also mit verleimten Verbindungen am unteren Strich des Us - dort ist auch der Herd, die Spüle ist auf einem Seitenarm des Us. Nun quellen diese Verbindungen an einigen Stellen auf. Wir haben beim ersten Anzeichen Alarm geschlagen. Der Tischler hat den Schaden begutachten und es ist jetzt die Rede von “stehendem Wasser” und der Frage nach einer Haftpflichtversicherung, d. h. offensichtlich wird uns eindeutiges Verschulden zugerechnet. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden, da wir die Küche im Rahmen normaler Kochaktivitäten nutzen, Arbeitsplatten abwischen, es keinen Wasserunfall gab, keine nassen Tücher ablegen.
Weiß jemand, wie hier die Entscheidungsfindung verläuft; wie wir vorgehen, was wir machen können? Auf der einen Seite liegt es sicher auch an der Qualität der Arbeitsplatte und, ganz besonders, der Verbindung und Dichtung, inwieweit ein Wasserschaden möglich ist? Auf der anderen Seite steht außer Frage, dass es ein Wasserschaden ist, aber “wie viel Wassser muss eine Arbeitsplatte abkönnen” vs. “wie gut muss eine Dichtung sein”, damit jemand das Haftpflichtpingpong gewinnt?
Ich habe einige Fotos angehängt. Weiß jemand einen Rat? In der Küche zu kochen, hat seinen Reiz verloren, da wir mit Dingen sorgsam umgehen und erstmal gar nicht zuordnen können, was wir falsch gemacht haben und in Zukunft anders handhaben sollen.
Herzlichen Dank
wir wohnen seit vier Jahren in einer Mietwohnung mit Einbauküche. Seinerzeit wurde eine neue Arbeitsplatte montiert, entsprechend den Wänden in U-Form, also mit verleimten Verbindungen am unteren Strich des Us - dort ist auch der Herd, die Spüle ist auf einem Seitenarm des Us. Nun quellen diese Verbindungen an einigen Stellen auf. Wir haben beim ersten Anzeichen Alarm geschlagen. Der Tischler hat den Schaden begutachten und es ist jetzt die Rede von “stehendem Wasser” und der Frage nach einer Haftpflichtversicherung, d. h. offensichtlich wird uns eindeutiges Verschulden zugerechnet. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden, da wir die Küche im Rahmen normaler Kochaktivitäten nutzen, Arbeitsplatten abwischen, es keinen Wasserunfall gab, keine nassen Tücher ablegen.
Weiß jemand, wie hier die Entscheidungsfindung verläuft; wie wir vorgehen, was wir machen können? Auf der einen Seite liegt es sicher auch an der Qualität der Arbeitsplatte und, ganz besonders, der Verbindung und Dichtung, inwieweit ein Wasserschaden möglich ist? Auf der anderen Seite steht außer Frage, dass es ein Wasserschaden ist, aber “wie viel Wassser muss eine Arbeitsplatte abkönnen” vs. “wie gut muss eine Dichtung sein”, damit jemand das Haftpflichtpingpong gewinnt?
Ich habe einige Fotos angehängt. Weiß jemand einen Rat? In der Küche zu kochen, hat seinen Reiz verloren, da wir mit Dingen sorgsam umgehen und erstmal gar nicht zuordnen können, was wir falsch gemacht haben und in Zukunft anders handhaben sollen.
Herzlichen Dank