Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

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MidzuChi

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Hi,

ich habe da mal eine Frage. Meine Frau und ich haben am 12.04.2012 in einem Küchenstudio eine L-Küche inkl. Lieferung und Montage bestellt. Am 13.04. war dann auch jemand vor Ort bezüglich des Aufmaßes. Gestern wurden wir dann von dem Verkäufer angerufen, der uns mitteilte, dass die Küche wie geplant aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Anschlüsse, etc.) nicht möglich ist. Er hat jetzt aus unserer geplanten L-Küche eine Küchenzeile gemacht, mit deutlich weniger Stauraum und einen neuen Kaufvertrag mit der selben Vertragsnummer wie der erste Vertrag zugesand. Hinzu kommt, dass der Preisnachlass nur 500 € brutto beträgt. In den AGBs stehen nur Möglichkeiten wie der Verkäufer aus Verträgen rauskommt. Aber nicht der Käufer.

Und ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt, diese "kleine" Küchenzeile für das Geld zu kaufen.

Habt ihr da eine Idee?
 

Gatto1

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Hallo MidZu,

also so einfach kann der Verkäufer da nichts ändern - zumindest nicht ohne Eure Zustimmung.
Natürlich solltet Ihr den Sachverhalt auf jeden Fall noch mal mit einem Rechtsanwneu besprechen und mit diesem auch genau die Eckpunkte des Vertrags analysieren, denn wir sind hier keine Rechtsberatung.
Aber wenn ich mal von einem "üblichen" Ablauf mit "üblichen" AGBs ausgehe, sehe ich persönlich die Sache so:

Wenn Euer Vertragspartner die Küche nicht so liefern und einbauen kann, wie sie im Vertrag vereinbart wurde (kleinere, baulich bedingte Veränderungen dürfen dabei allerdings sein), gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten
a) entweder der Verkäufer tritt gemäss AGB vom Kaufvertrag zurück (weil er halt nicht wie vereinbart liefern und montieren kann) oder
b) er bietet Euch einen neuen bzw. Änderungsvertrag an. Wenn Ihr dem zustimmt, tritt der neue Vertrag an die Stelle des neuen Vertrages - wenn Ihr nicht zustimmt, bleibt der neue Vertrag gültig und Ihr könnt auf Lieferung gemäß diesem Vertrag bestehen.

Einfach einen neuen Vertrag mit einer komplett geänderten Küche schicken, das geht natürlich garnicht.

Ihr solltet da auf jeden Fall noch mal ein klärendes Gespräch suchen - sicherlich findet sich eine andere, für Euch akzeptable Lösung.
 

tantchen

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Ich würde den neuen Vertrag auch keinesfalls unterschreiben.
Und vielleicht ist es hilfreich, wenn Du dann hier noch einen Planungsthread aufmachst. Möglicherweise findet sich dann eine noch viel bessere Lösung, als die Erste...
 

Cooki

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Es sollte evtl. möglich sein, die Installationseite auf 70 cm zu vertiefen und die Anschlüsse auf der Wand zu verziehen. Das kostet zwar ein wenig mehr, aber Ihr habt die Küche wie gewünscht.

Wurde das schon mal gecheckt?
 

I<3Küchen

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Ich würde so schnell wie möglich einen Rechtsanwneu aufsuchen. Für den ist das keine große Sache und dann ist das auch ganz schnell geklärt.
Ich wünsche euch viel Glück und hoffentlich wird es dann noch die gewünschte Küche.

LG
 

Cooki

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Warum? Noch ist doch gar nicht geklärt, ob es auch eine andere Lösung gibt. ;-)
 

menorca

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Vor dem Anruf beim Rechtsanwneu sollte erstmal ein vernünftiges Gespräch mit dem :kfb: stattfinden.
Bei der Planung unterstützen wir dich gerne hier! Eröffne einen Planungsthread mit einem gut vermaßten Grundriss und der Planung (Namen unkenntlich machen!) und allen wichtigen Infos, und schon sehen mehr als zwei Augen drauf.
 

planki

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Ich würde so schnell wie möglich einen Rechtsanwneu aufsuchen. Für den ist das keine große Sache und dann ist das auch ganz schnell geklärt.
LG

Ich würde so schnell, wie möglich meinen KFB aufsuchen. Nur redenden Menschen kann geholfen werden.

Rechtsanwälte werden eine vernünftige Kommunikation erheblich erschweren: "Wir haben zwar keine Lösung - finden das Problem aber interessant".

Ändern sich die baulichen Voraussetzungen, wenn der Anwalt eingeschaltet wird?
NEIN

Hat ein anderer Küchenplaner das gleiche Problem?
JA

Bestehen Möglichkeiten die Installationen "überirdisch" zu verlegen?
JA

Besteht die Möglichkeit, die Planung an die geänderte Installationssituation anzupassen?
JA

Sind alle Möglichkeiten der Lösungsfindung ausgeschöpft?
NEIN

Also ran und eine Lösung gesucht, die praktikabel und kostensparend ist.
Dem Anwalt das Geld in den Rachen geworfen, wird die Planungssituation keineswegs ändern!
 

jemo_kuechen

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Vollkommen korrekt.
Nur redenden Menschen kann geholfen werden.
Das Küchenstudio kann auch nur an einen zufriedenen Kunden interessiert sein. Da muss ich nicht direkt mit einem Anwalt antanzen.
Zu klären ist doch, warum die zuerst geplante Lösung nicht geht.



Ohhh...da war schon einer schneller;-)
 

Nice-nofret

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

.. warum haben manche Menschen es so wahnsinnig eilig zu Unterschreiben, bevor alle Fakten geklärt sind?
 

jemo_kuechen

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Den Angebotspreis gab es nur an diesem Tag.
 
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ulla

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Vor allem verhärten sich auch emotional die Fronten, wenn man gleich mit dem Rechtsanwneu kommt.... lieber auf den guten Ruf des Hauses plädieren und auch ein Gespräch mit dem Chef des Küchenplaners suchen... der Küchenberater sitzt ja nur am kleinen Hebel und ist womöglich unter Druck, will einen Fehler nicht zugeben.

Viel Glück!
 

shopfitter

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Hm,

die Intention diese Forums besteht eigentlich nicht in der Rechtsberatung; vielmehr in der vorhandenen Kompetenz fast jede Kuh anderweitig vom Eis zu bringen.

Dem Themenstarter könnte tatsächlich der ein oder andere Lösungsvorschlag unterbreitet werden. Voraussetzung hierfür.....Pläne, Maße....Bilder!!

Was ist eigentlich ein Rechtsanwneu...​?
 

Tara

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

ich würde auch hier die Küche neu planen lassen....und mit diesem Vorschlag dann zum Küchenstudio gehen....

bedeutet zwar viel Arbeit, Grundriss der Wohnung, Grundriss der Küche einstellen und Einarbeitung in den Alno Planer...
aber es lohnt sich....denn die Küche habt ihr länger wie 2 Jahre....
 

MidzuChi

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

.. warum haben manche Menschen es so wahnsinnig eilig zu Unterschreiben, bevor alle Fakten geklärt sind?

Für das Aufmaß beauftragt das Küchenstudio ein externes Unternehmen erst, nachdem der Vertrag unterschrieben wurde. Daher war unsere Unterschrift auch nicht voreilig. Und nach dem Aufmaß wurde uns dann mitgeteilt, dass das geplante nicht möglich ist.
 

racer

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

und somit ist der Vertrag hinfällig, ihr habt ja den Vertrag für exakt die Küche unterschrieben und nicht für irgendeine...

mfg

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Kann man so pauschal nicht sagen, hängt von den weiteren Vertragsbedingungen ab.
 

kuechentante

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

und somit ist der Vertrag hinfällig, ihr habt ja den Vertrag für exakt die Küche unterschrieben und nicht für irgendeine...

mfg

Hmm..

Da wäre ich mir nicht so sicher. Kommt auch auf die AGB an.
Fakt ist: Es wurde eine Küche verkauft, und wenn die nicht paßt ???
Hmm... , wennn da irgendwo steht : nach Aufmass Kunde ??

Ein Nachaufmass soll ja dazu sein , daß nochmal eine Überprüfung stattfindet.
Manche bieten sowas nur gegen zusätzliche Berechnung an ??!!

Der Verkäufer hat doch bereits eine Planungsänderung durchgeführt.

Dem Threaderöffner ging es doch hauptsächlich um den Preis, der sich seiner Meinung nach zu wenig nach unten bewegt hat.
Eine Erklärung hierfür könnte sein, daß mit eventuell mit einer Blockverrechnung kalkuliert wurde.(???) Da kommt es manchmal schon vor, daß "weniger Küche" nicht immer weniger kosten muß. (wenn z. Bsp für die Erstplanung der größtmögliche Block ausgeschöpft wurde, und die 2. Planung mit weniger Schrank noch Spielraum lassen würde, der näcjhstbeste Block aber nicht paßt)
Außerdem: Der Händler hat ja hier auch noch mal Hand angelegt für die Umplanung, was ja auch kostet (Zeit = Geld) Und Kosten fürs Aufmass hatte er auch bereits. Das wird er im neuen Preis mit berücksichtigt haben.
Ein anderer (neuer) Händler kann auch nicht die Küche, so wie sie zuvor geplant wurde, genauso reinstellen . Zu Bedenken gebe ich auch, daß ein neuer Händler ggf. auch noch Aufmass nehmen wird, und sich dies berechnen lassen wird.

Bei uns sieht es in der Praxis auch manchmal so aus, daß die zuvor geplante Küche nicht paßt, weil Anschlüsse usw.nicht am richtigen Platz liegen.

Um dem vorzubeugen fragen wir wirklich fast alle Installationen ab oder bieten auch ein Vorab-Aufmass an. Je nach Gefühl lassen wir uns das vergüten und rechnen es dann bei Kauf auf den Preis an. (kommt äußerst selten vor ) Oder wir machen es umsonst, geben dann aber (Sorry) keine Pläne raus vor Unterschrift. (Wer arbeitet schon gern umsonst)

Der Rücktritt vom Vertrag schein mir hier die schlechteste Lösung zu sein. Zumal man ja hier augenscheinlich mit der Beratungs-u. Planungsleistung zufrieden war. Der Händler hat bereits Kosten damit gehabt, und wird sich diese sicher einfordern.

Ein Rechtsberatung könnmen wir hier nicht geben, wie meine Vorredner schon geschrieben haben. Und da wir nicht wissen, welche Geräte hier verplant wurden und wie hoch der "Anteil -Holz u. Zubehör " hier zu Buche schlägt, wäre eine Planungsdisskussion hier sehr hilfreich. Dazu bitte einen Planungsthread eröffnen. Dann kann man optimieren.

Ohne die Vorgeschichte zu kennen , rate ich persönlich von einem Rücktritt ab, denn eine Küche brauchst Du ja.

Auch zu uns kommen Kunden, die wollen nicht , daß vorab zu Ihnen jemand kommt, auch wenns nix kostet.
Ich hab dann immer das Gefühl, daß die was zu verbergen haben, warum auch immer. Vielleicht fühlen sie sich dann auch einfach zu verpflichtet. Aber genau aus dem Grund der Passgenauigkeit bieten wirs ja an. Das unterscheidet uns halt von der Großfläche.

Und wenn Du nachweislich zufrieden warst mit der Beratung etc (sonst hättest Du ja nicht gekauft) , dann solltest Du zuerst nochmal ein Gespräch suchen.
 
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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

ich rate auch dazu, jetzt noch auf einen Anwalt zu verzichten.
Wer für die Fehlplanung zuständig ist, scheint ja klar... IHR.
Oder hat das Küchenstudio vorab aufgemessen und geplant ?)
Dass eine Küche die 1/3 weniger wird, nicht 1/3 weniger kostet ist auch für jeden einsichtig... ist wie mit dem Brötchen... ein halbes Brötchen kostet auch nicht den halben Preis.

also:
Hier die Planung optimieren lassen, hier wird vernünftig geplant
DANN zum Küchenstudio und freundlich reden.
Erst danach ggf. das Wort Anwalt in den Mund nehmen.
*winke*
Samy
 

KerstinB

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AW: Von Kaufvertrag zurücktreten wegen Änderung?

Dies ist leider mal wieder ein recht frustirerender Thread, weil der TE MidzuChi sich hier so gar nicht zum Sachverhalt äußert, obwohl schon viele gute Tipps gekommen sind. :-\Ich weiß auch nicht, was der TE MidzuChi erwartet hat, wenn man noch nicht mal Erst- und Folgeplanung miteinander vergleichen kann.

Zu den Aussagen im Eröffnungspost ist im Grunde alles gesagt und ohne weiteren Input kann hier eigentlich keine weitere Empfehlung kommen.
 
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