Schlechteres Gerät als im Kaufvertrag

thisiscrs

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Hallo zusammen,

mir wurde gestern meine bestellte Küche geliefert und beim Prüfen der Geräte ist mir aufgefallen, dass ein anderer GSP als im Kaufvertrag eingebaut wurde.

Habe ich das Recht auf das Gerät aus dem Kaufvertrag? Eingebaut wurde ein IQ300 Gerät und im Vetrag ist es ein IQ700 GSP.

Beides sind SN Geräte, benötige ich aber bei Nolte MatrixArt 900 nicht ein XXL Gerät oder ist das egal? Beim jetzigen Gerät ist ein riesiges Loch unterhalb der Front, da ist bei der Bestellung wohl was schief gelaufen. Der Sockel ist 50 mm.
 
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Catinka

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Hallo! Wenn im Kaufvertrag ein bestimmtes Gerät genannt ist, dann muss dieses auch geliefert werden..wurde denn ein Grund angegeben?

Hast du die vollständigen Art.Nummern?
 

thisiscrs

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Hallo! Wenn im Kaufvertrag ein bestimmtes Gerät genannt ist, dann muss dieses auch geliefert werden..wurde denn ein Grund angegeben?

Hast du die vollständigen Art.Nummern?
Vom Küchenstudio wurde gar nichts gesagt, habe aber später ein Telefonat. Da werde ich alles erfragen.

Im Kaufvertrag:

Siemens SN97T800CE

Eingebaut:

Siemens SN73H800BE

Finde den Unterschied schon recht stark, allein von den ganzen fehlenden Funktionen.
 

isabella

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Der gekaufte ist ein StudioLine-Gerät, das wäre noch gelacht, dass Du StudioLine bezahlst und dann irgendetwas geliefert bekommst - das Einzige was gleich ist, ist die Höhe. Sprich das sofort und unmissverständlich an. Ich würde das gelieferte auch mit Rabatt nicht wollen, schon die fehlende Zeolith -Trocknung…
 

thisiscrs

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Der gekaufte ist ein StudioLine-Gerät, das wäre noch gelacht, dass Du StudioLine bezahlst und dann irgendetwas geliefert bekommst - das Einzige was gleich ist, ist die Höhe. Sprich das sofort und unmissverständlich an. Ich würde das gelieferte auch mit Rabatt nicht wollen, schon die fehlende Zeolith -Trocknung…
Ja die fehlende Zeolith-Trocknung stört mich am meisten… werde ich machen, danke!
 

moebelprofis

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reklamieren und bedenken: Fehler beim verladen können passieren.

Wichtig: so schnell wie möglich, bevor das Gerät ausgepackt wird.
 

thisiscrs

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reklamieren und bedenken: Fehler beim verladen können passieren.

Wichtig: so schnell wie möglich, bevor das Gerät ausgepackt wird.
Das Gerät ist schon eingebaut.

Mir wurde am Telefon versichert, dass es ein „Ersatzgerät“ ist. Der bestellte GSP ist momentan noch nicht lieferbar und wird bei Lieferung getauscht.

Sollte ich mir sowas schriftlich geben lassen? Wahrscheinlich schon oder?
 

US68_KFB

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Eine e-Mail vom Verkäufer würde mir da als Bestätigung reichen. Sowas sollte aber auch auf dem Übergabeprotokoll oder Lieferschein stehen.
 

moebelprofis

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Na dann ist es eher vorbildlicher Service als bedenkenswert: anstands- und kommentarlos für ein Übergangsgerät gesorgt :2daumenhoch:

Immer bedenken: Das Gerät kostet den Händler Geld, er ist nicht dazu verpflichtet und man nicht mehr normal verkaufen kann.
 

isabella

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Vorbildlich ist, wenn man‘s sofort sagt und nicht darauf wartet, dass der Kunde nachfragt..
 

thisiscrs

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Ich bin auch vollends überzeugt von dem Küchenstudio . Da hat aber die Kommunikation nicht so gut geklappt, da mir niemand was gesagt hat.

Dann lasse ich es mir kurz per Mail bestätigen und bedanke mich für das Leihgerät :-)
 

KerstinB

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Besser, die Kommunikation ist mal vergessen worden, als die Lösung eines Problems ;-)
 
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