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Hallo,
angenommen man lässt von einen Küchenstudio eine Einbauküche eines einschlägigen Herstellers planen.
Der Monteur kommt dann und Baut auf, im Nachgang wird die Arbeitsplatte geliefert und montiert.
Kann man hier von einem Kauf oder Werkvertrag ausgehen?
In den AGB des Verkäufers ist dazu wenig geregelt. Im Vertrag steht aber Kaufvertrag (was imo aber nicht ausreicht).
Meiner Meinug nach dürfte der Charakter des Werkvertrags mehr Gewichtung finden.
Relevanz hat die Einstufung z.B. auf die Gewährleistung von 5 Jahren oder die Pflicht zur Zahlung nach erfolgter Abnahme und nicht bei Lieferung.
angenommen man lässt von einen Küchenstudio eine Einbauküche eines einschlägigen Herstellers planen.
Der Monteur kommt dann und Baut auf, im Nachgang wird die Arbeitsplatte geliefert und montiert.
Kann man hier von einem Kauf oder Werkvertrag ausgehen?
In den AGB des Verkäufers ist dazu wenig geregelt. Im Vertrag steht aber Kaufvertrag (was imo aber nicht ausreicht).
Meiner Meinug nach dürfte der Charakter des Werkvertrags mehr Gewichtung finden.
Relevanz hat die Einstufung z.B. auf die Gewährleistung von 5 Jahren oder die Pflicht zur Zahlung nach erfolgter Abnahme und nicht bei Lieferung.