Kaufvertrag über Stornokosten erhalten

Orko1981

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Hallo und guten Abend zusammen,

wir haben eine Küche bei einem Möbelhaus bestellt und diese sollte am 21.01.21 aufgebaut werden.

Die Küche mussten wir stornieren, da man uns die Übergabe der neuen Wohnung verweigerte. Schadensersatz der Stornokosten (25 %) werden dem Vermieter gegenüber geltend gemacht.

Die Küche wurde vollfinanziert als Verbundgeschäft. Jetzt haben wir die "Rechnung" erhalten, die aber gar keine ist, sondern ein neuer Kaufvertrag über eben jene Stornokosten und das auch mit rückwirkendem Zahlungsziel zum 01.Dezember.

Ich habe das Gefühl, dass das Möbelhaus hierdurch die Finanzierung nicht rückabwickeln muss, wenn wir den Kaufvertrag über die Stornokosten unterschreiben und wir dann die Finanzierung weiterhin am Hals haben.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Eine Stornokosten-Rechnung bedarf doch nicht einen neuen Kaufvertrag, da ich die Stornokosten doch ohnehin durch den ersten Kaufvertrag in Form der AGB anerkannt habe.

Über eure Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar

Viele Grüße

Björn
 

martin

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Sorry, aber Rechtsauskünfte können und dürfen wir hier nicht geben.
 

Fernblau

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Eine Empfehlung erlaube ich mir: Unterschreibt nichts (mehr), ohne euch vorher eine qualifizierte Rechtsauskunft zu holen. Bei euren Randbedingungen wären bei mir alle Lampen an. Das riecht für mich nach teurem Ärger. Viel Erfolg.
 

racer

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ich denke auch, dass hier an Anwalt oder eine Verbraucherberatungsstelle die besseren Ansprechpartner sind, als wir hier..

Viel Erfolg

mfg

Racer
 

martin

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Auch Erfahrungsaustausch, ja selbst Meinungen können schon als Rechtsberatung ausgelegt werden. Das ist sehr dünnes Eis.
 

Michael

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wenn wir den Kaufvertrag über die Stornokosten unterschreiben und wir dann die Finanzierung weiterhin am Hals haben.

Eigentlich wird genau anders herum ein Schuh daraus: Den Darlehensvertrag könnt ihr innerhalb einer Frist widerrufen und damit ist der Kaufvertrag auch automatisch widerrufen. Stornokosten dürften nicht anfallen weil beide Verträge ein verbundenes Geschäft bilden.

Ich würde das auch einem RA geben.

BTW:
Wenn ich einem Fragesteller empfehle sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, ist das schon eine Rechtsberatung? :think:

Ich frage für einen Freund....
 
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