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Hallo und guten Abend zusammen,
wir haben eine Küche bei einem Möbelhaus bestellt und diese sollte am 21.01.21 aufgebaut werden.
Die Küche mussten wir stornieren, da man uns die Übergabe der neuen Wohnung verweigerte. Schadensersatz der Stornokosten (25 %) werden dem Vermieter gegenüber geltend gemacht.
Die Küche wurde vollfinanziert als Verbundgeschäft. Jetzt haben wir die "Rechnung" erhalten, die aber gar keine ist, sondern ein neuer Kaufvertrag über eben jene Stornokosten und das auch mit rückwirkendem Zahlungsziel zum 01.Dezember.
Ich habe das Gefühl, dass das Möbelhaus hierdurch die Finanzierung nicht rückabwickeln muss, wenn wir den Kaufvertrag über die Stornokosten unterschreiben und wir dann die Finanzierung weiterhin am Hals haben.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Eine Stornokosten-Rechnung bedarf doch nicht einen neuen Kaufvertrag, da ich die Stornokosten doch ohnehin durch den ersten Kaufvertrag in Form der AGB anerkannt habe.
Über eure Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße
Björn
wir haben eine Küche bei einem Möbelhaus bestellt und diese sollte am 21.01.21 aufgebaut werden.
Die Küche mussten wir stornieren, da man uns die Übergabe der neuen Wohnung verweigerte. Schadensersatz der Stornokosten (25 %) werden dem Vermieter gegenüber geltend gemacht.
Die Küche wurde vollfinanziert als Verbundgeschäft. Jetzt haben wir die "Rechnung" erhalten, die aber gar keine ist, sondern ein neuer Kaufvertrag über eben jene Stornokosten und das auch mit rückwirkendem Zahlungsziel zum 01.Dezember.
Ich habe das Gefühl, dass das Möbelhaus hierdurch die Finanzierung nicht rückabwickeln muss, wenn wir den Kaufvertrag über die Stornokosten unterschreiben und wir dann die Finanzierung weiterhin am Hals haben.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Eine Stornokosten-Rechnung bedarf doch nicht einen neuen Kaufvertrag, da ich die Stornokosten doch ohnehin durch den ersten Kaufvertrag in Form der AGB anerkannt habe.
Über eure Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar
Viele Grüße
Björn