Küche im Voraus komplett zahlen

Sveta

Mitglied

Beiträge
8
Hallöchen ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir haben eine Küche geplant und die Lieferung wird in 4 Wochen erfolgen, jetzt kam die Zahlungsaufforderung 50 % gleich zu zahlen und die restliche 50 % 10 Tage vor dem Liefertermin. Ich bin jetzt sehr überrascht, dass der komplette Betrag vor erbrachter Leistung / Lieferung fällig ist. Wie bei miss Google gelesen, zahlen die meisten erst nach der Montage / Lieferung. Im kleingedruckten steht überhaupt nichts dazu. Wie soll ich damit umgehen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
LG
 

isabella

Mitglied

Beiträge
19.420
Es gilt das, was Du vereinbart hast. Wenn nichts explizit vereinbart, dann gelten die AGB.
 

US68_KFB

Spezialist
Beiträge
3.396
Wohnort
Bamberg
Das steht normalerweise im Kaufvertrag, den du unterschrieben hast. Das klingt jedenfalls nicht ungewöhnlich, sollte dir aber mitgeteilt worden sein.

Bei uns war es eigentlich immer so, daß die Zahlung spätestens am Montagetag erfolgen muss. Nachträglich ist nicht vorgesehen. 40/60 oder 50/50 ist völlig normal.

Auch gern gesehen sind 50% Anzahlung, 40% kurz vor Montage und 10% in Bar an die Monteure, wenn die Küche Abends fehlerfrei steht. Sollte irgendwas nicht geliefert worden sein oder fehlerhaft montiert, kannst du Geld einbehalten.

Ruf einfach deinen KFB mal an.
 

Sveta

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
8
Wir haben nichts mündlich vereinbart. In den AGBs vom Kaufvertrag steht auch nichts zu Zahlung.
 

isabella

Mitglied

Beiträge
19.420
Und ihr habt auch vor dem Unterschrift nicht gefragt, wie die Zahlungsmodalitäten sind? Was habt Ihr gedacht, wann was zu zahlen sei?
 

Sveta

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
8
Nein, zu den Zahlungsbedingungen haben wir nichts gefragt, ist meine erste Küche und ich ging davon aus, dass es eine Vorauszahlung gibt und dann den Restbetrag nach erbrachter Leistung.
 

Sveta

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
8
>
IMG_20240229_211621.jpg
 

Anhänge

  • IMG_20240229_211556.jpg
    IMG_20240229_211556.jpg
    198,4 KB · Aufrufe: 42

Sveta

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
8
Bedeutet vllt der VI die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten Eigentum des Verkäufers, dass ich den kompletten Betrag bezahlen muss?
 

Sveta

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
8
Das steht normalerweise im Kaufvertrag, den du unterschrieben hast. Das klingt jedenfalls nicht ungewöhnlich, sollte dir aber mitgeteilt worden sein.

Bei uns war es eigentlich immer so, daß die Zahlung spätestens am Montagetag erfolgen muss. Nachträglich ist nicht vorgesehen. 40/60 oder 50/50 ist völlig normal.

Auch gern gesehen sind 50% Anzahlung, 40% kurz vor Montage und 10% in Bar an die Monteure, wenn die Küche Abends fehlerfrei steht. Sollte irgendwas nicht geliefert worden sein oder fehlerhaft montiert, kannst du Geld einbehalten.

Ruf einfach deinen KFB mal an.
Ja mach ich, danke! Wollte mich etwas vorbereiten und für mich wissen ob ich was übersehen habe.
 

US68_KFB

Spezialist
Beiträge
3.396
Wohnort
Bamberg
Bei uns steht die Anzahlungssumme direkt unter der Gesamtsumme, inklusive Datum, bis wann das zu erfolgen hat und wann der Rest fällig ist.

Darunter ist in der Regel deine Unterschrift zu finden. Suche die Seite mit der Gesamtsumme und du wirst fündig werden.
 

Sveta

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
8
Bei uns steht die Anzahlungssumme direkt unter der Gesamtsumme, inklusive Datum, bis wann das zu erfolgen hat und wann der Rest fällig ist.

Darunter ist in der Regel deine Unterschrift zu finden. Suche die Seite mit der Gesamtsumme und du wirst fündig werden.
Da ist nichts angekreuzt. Steht nur die Gesamtsumme
Anzahlung
Restzahlung bei abh. Lieferung aber auch nicht angekreuzt
 

US68_KFB

Spezialist
Beiträge
3.396
Wohnort
Bamberg
Dann hat der Verkäufer geschludert und du bist eigentlich zu nichts verpflichtet, sehr seltsam. Ich würde das unbedingt nochmal telefonisch klären. Am besten gleich mit dem Hausleiter/Abteilungsleiter. So geht's ja nicht.
 

Sveta

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
8
Vielen Dank für eure Hilfe. Hab heute mit dem Chef telefoniert, ist bei diesem Küchen Studio der Standard und laut Aussage machen es alle anderen Studios auch so, nur bei den Möbelnhäusern kann man den Restbetrag bei der Lieferung zahlen ...
VG
 

isabella

Mitglied

Beiträge
19.420
Man kann viel behaupten und schriftlich hast Du nichts. Vielleicht sprichst Du mit einer Verbraucherzentrale, um Deine Möglichkeiten zu erörten. Ich find’s schon ganz schön frech.
 

Jette

Mitglied

Beiträge
274
Das es alle anderen auch machen stimmt schon mal nicht - uns wurde nach Montage ein Abschlag in Rechnung gestellt, Restzahlung nach Lieferung der Bänke und restlichen Filter für den Dunstabzug (sowie kleine Nacharbeiten)
 

Smil

Mitglied

Beiträge
203
Ich glaube Zahlungsmodalitäten sind so vielfältig wie Küchenstudios, wir zahlen zB in 4 Raten. Die 3. bei Anlieferung und die 4. bei Montage.
Für dich wichtig ist ja aber vor allem, dass nichts schriftlich im Vertrag festgehalten wurde und daher bin ich bei Isabella - lass dich beraten, was dann für dich gilt.
 

Fernblau

Mitglied

Beiträge
890
...kann mich hier nur wiederholen, bei unserer ersten Küche auch die Insolvenz des damaligen Studios erlebt zu haben: Ohne die vorher ausgehandelte Bankgarantie wäre
a) unsere Anzahlung weg gewesen und
b) unsere Küche nicht mehr aufgebaut worden
Beides ließ sich durch die Garantie verhindern, aber die Erfahrung bleibt: Mit vier- oder gar fünfstelligen Beiträgen gehe ich nicht in Vorleistung. Die Behauptung Deines Studios, dass die kundenseitige Zahlung ohne materielle Gegenleistung (Planung ist ja erfolgt) üblich sei, ist -ohne weitere verkaufspsychologische Wertung- zumindest falsch. Bei unserer zweiten Küche bin ich am Tag der Lieferung und des Aufbaus ins Studio gepilgert und habe 90% gezahlt. Wir haben einen (weiteren) Kaffee getrunken und ein paar Tage später haben wir dort die Küche einer Freundin geplant und auch realisiert. So kann Vertrauen auch gehen...

Bei Dir (TE) geht's jetzt um Schadensbegrenzung und um die Entscheidung, welches Risiko Du zu tragen bereit bist: Könntest Du den möglichen (und hoffentlich wenigstens unwahrscheinlichen) finanziellen Ausfall verkraften oder würde er Dich ernsthaft ins Straucheln bringen? Wie gesagt, ich habe den unwahrscheinlichen Fall erlebt und bin demzufolge an dieser Stelle sensibilisiert :think:
 

marcohh

Mitglied

Beiträge
286
definitiv: keine (An)zahlung ohne Bankbürgschaft. Es gibt aktuell so einige die von heut auf morgen zumachen müssen - man hat im Vorfeld keine Chance das zu erkennen.
 

KerstinB

Administratorin

Admin
Beiträge
55.777
Bei mir war damals offiziell im Vertrag Zahlung bei Lieferung vereinbart. Ich habe dann vereinbart, dass ich nach der Montage in Anwesenheit Monteur online überweise. Das hat das Küchenstudio auch akzeptiert. Die kleineren Nachfolgeaufträge habe ich dann immer gegen Rechnung bezahlt.
 

Ähnliche Beiträge

Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben