Küche falsch geplant

Cool bleiben, ich glaube, wir sind uns einig, dass durch die sehr kurze nicht belegte Schilderung des TE keine eindeutigen Erkenntnisse zu gewinnen sind.

Juristische Laien neigen auch dazu, irgendwelche Gerichtsurteile, die in Internetartikeln erwähnt werden, schnell auf ihren eigenen Fall zu adaptieren, ohne, dass sie die genauen Wortlaute und Bedingungen, die zu diesen Urteilen führen, tatsächlich kennen und wirklich mit ihrem eigenen Fall vergleichen können. Und so etwas ist oft schon für Juristen nicht einfach.
Als Profi sollten solche Maßabweichungen aber nicht passieren. Damit steht und fällt doch alles.
@stg .. dann zeig doch mal den Plan, den du dem KFB als Basis gegeben hast und das Planungsergebnis daraus, was ja dann zum Kaufvertrag führte.
 
Die Frage nach einem Rücktrittsrecht hatte ich gestellt, weil ich gehofft hatte, dass vielleicht jemand in ähnlicher Situation Erfahrungen gemacht hat. Dabei wollte ich niemandem zu nahe treten. Dass sich einige angegriffen fühlen, wenn man einen Küchenplaner kritisiert, lässt indes tief blicken.

Ich werde schauen ob ich mit juristische Halbwissen weiterkomme und gerne berichten wie es gelaufen ist.
 
dass bei z.B. Fragen zur Elektrik sehr schnell auf einen Elektriker verwiesen wird
Es ist nun mal so, dass durch Fehler bei der Installation Leben gefährdet werden kann. Wenn ich dann merke, dass die Fragestellung auf geringe bis gar keine Grundkenntnisse schließen lassen muss, bin ich verpflichtet, auf den Fachmann zu verweisen. Ich habe nämlich keine Lust, für gut gemeinten Rat und dessen falsche Anwendung haftbar gemacht zu werden. So reich bin ich nicht. Und gelegentlich ist eine Antwort per PN besser als öffentliche Äußerungen.
 
weil ich gehofft hatte, dass vielleicht jemand in ähnlicher Situation Erfahrungen gemacht hat.
Dann musst du deinen Fall aber auch sehr viel ausführlicher schildern. Sonst führt das zu gefährlichen Halbwissen und ungerechtgefertigten Situationsableitungeng.
 
Dass sich einige angegriffen fühlen, wenn man einen Küchenplaner kritisiert, lässt indes tief blicken.
Nun, ich kann nicht erkennen, dass sich ein KFB angegriffen fühlt.

Fachberater sind Menschen und machen Fehler. Was ich indes nicht nachvollziehen kann ist, dem Berater zu unterstellen er habe
da schon gemurkst

Ein Zahlendreher, vielleicht auch eine Zahl auf dem Architektenplan nicht richtig erkannt mögen zu einer Planung geführt haben, die sich nun als nicht passend herausgestellt hat.

Als Profi sollten solche Maßabweichungen aber nicht passieren
Es passiert aber und an dieser Stelle sei angemerkt, ich habe mich auch schon vermessen.

Jetzt zu unterstellen, dass der Rest auch Mist werden könnte, na ja, finde ich kein angemessenes Verhalten.

Zudem wirfst du hier nur Brocken ein wie

Es gibt noch weitere Umstände die für eine Vertragsauflösung sprechen.
Anhand diese Aussage kann man mMn doch keine Erfahrungswerte erwarten.

Was ist denn jetzt konkret geschehen? Nichts, denn ein Aufmaß wurde noch nicht gemacht, allerspätestens dann wäre der Fehler aufgefallen. Die Küche ist noch nicht beim Hersteller in Auftrag gegeben.

Wo also liegt der genaue Grund, vom Vertrag zurücktreten zu wollen?

Möglicherweise ärgert sich der KFB eh schon über, ich nenn es jetzt einfach mal Missgeschick, das ihm unterlaufen ist.

Es ist doch noch keiner, weder ihr noch das Küchenstudio zu Schaden gekommen. Was ist denn jetzt kompliziert daran auf Null zu stellen und noch mal einen neuen Plan zu erstellen.

Einen Rechtsstreit anzuzetteln, wo doch eigentlich (zumindest ist das meine persönliche Sicht der Dinge, nach dem bisher hier geschriebenem) gar keine Grundlage für einen solchen vorliegt?

Dann muss fairerweise auch gefragt werden, was wäre denn, ihr hättet die falschen Maße abgeliefert und der KFB hätte danach geplant? Ein Grund auch, warum ein Aufmaß gemacht wird, bevor Auftragserteilung an den Hersteller geht.
 
Das Problem ist:
Nach Vertragsschluss sind uns noch kleine Änderungen eingefallen. Die Freundlichkeit des kfb vor Vertragsschluss war da ziemlich verflogen. Änderungen waren laut kfb "schwierig und nicht ganz billig"

Diese Aussagen des kfb sind schlicht falsch. Da wir aber unterschrieben hatten waren wir leider auch gefangen und dem ausgeliefert.

Nun bietet sich uns die Möglichkeit das nachvertragliche Verhalten des kfb "zu honorieren" und den Vertrag zu stornieren.
 
möchtest du uns nicht ein Grundrissbild der KFB Planung zeigen? Ohne persönliche Daten, ohne Studionamen. Vielleicht sieht jemand gravierende Ungereimtheiten?
 
Woraus leitest du das ab?
Woraus ich das Rücktrittsrecht ableite?
Dass ein Kaufvertrag über etwas geschlossen wurde, was sich nicht für den beabsichtigten Zweck eignet. Die Verantwortung dafür liegt auf der Hand. Normalerweise würde ich sowas versuchen im Gespräch zu regeln. Wenn sich aber der KFB nach Vertragsschluss aufmal so negativ verhält, dann habe ich auch wenig Lust hier eine zweite Chance einzuräumen.

Da es aber keine Erfahrungsberichte gibt, werde ich es einfach machen und berichten.
 
Die Freundlichkeit des kfb vor Vertragsschluss war da ziemlich verflogen.

Das wiederum ist eine uns sehr gut bekannte Verhaltensweise und wir weisen in zahlreichen Artikeln zum Küchenkauf darauf hin. Da wäre mein Vertrauen auch weg und ich würde nach Wegen suchen, mit dem Verkäufer nicht mehr zusammenarbeiten zu müssen.

Dafür muss ich aber nicht nach Planungsfehlern des KFB suchen. Die sind nun einmal kein Rücktrittsgrund und nur das wurde hier erläutert. Wenn wir gleich den wahren Grund erfahren hätten wäre das hier einfacher verlaufen. Denke ich zumindest.

Das von dir zitierte Urteil bezieht sich auf AGB des Händlers und nicht auf einen Kaufvertrag. Inwieweit das rechtlich relevant ist solltest du mit deinem Rechtsanwalt im Vorfeld klären.

Und uns natürlich über den Ausgang und neue Erkenntnisse informieren. :cool:
 
Dass ein Kaufvertrag über etwas geschlossen wurde, was sich nicht für den beabsichtigten Zweck eignet
Der beabsichtigte Zweck lässt sich aber noch korrigieren.

Wenn sich aber der KFB nach Vertragsschluss aufmal so negativ verhält, dann habe ich auch wenig Lust hier eine zweite Chance einzuräumen.
Verständlich, aber vermutlich kein triftiger Grund aus einem Vertrag herauszukommen.

Berichte gerne, ich bin gespannt.
 
Der beabsichtigte Zweck lässt sich aber noch korrigieren.
Der Zweck (Küche für den vorhandenen Raum) bleibt gleich. Die Küchenplanung müsste neu gemacht werden.
Der Kaufvertrag bezieht sich aber doch auf eine geplante Küche. Für die dort aufgeführten Teile und Elektrogeräte zahle ich den Kaufpreis. Jetzt muss erheblich umgeplant werden. Einige Geräte müssen in andere Schränke eingebaut werden. Schrankteile fallen weg und es kommen andere dazu. Der Kaufpreis wird sich auch zwangsläufig ändern. Im Kaufvertrag sind keine Einzelpreise ausgewiesen sondern nur der Gesamtpreis.

Der KFB könnte nun also bei der erforderlichen Neuplanung zuviel verlangen bzw zu wenig Nachlass gewähren. Ich kann es schlicht nicht nachprüfen. Wenn er zuviel verlangt, dann kann es doch nicht dazu führen, dass ich die Kosten tragen muss, die nicht durch meinen Fehler verursacht sind.

Kurz: Ich habe eine ganz bestimmte Küche zu einem bestimmten Preis gekauft. Beim Aufmaß geht es dann nur um das ganz genaue Maß für Blenden etc im Bereich von Zentimetern und nicht Metern und nicht um eine Neuplanung.

In dieser Situation wäre es doch nur unteressengerecht, wenn man vom Vertrag zurücktreten kann. Es ist eben kein Blankokaufvertrag "für irgendeine Küche. "
 
Irgendwo hat der Plot doch ein Loch.

Offenbar hat der KFB beim Übertragen der Maße aus dem Architektenplan Fehler gemacht, so dass die geplante Küche so überhaupt nicht passen würde.

Ich gehe davon aus, dass du ihn zunächst einmal auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hast.
Dazu wird er sich doch irgendwie verhalten haben.
Was hat er denn gesagt?
 
Und ganz ehrlich, wenn die Unterschiede so erheblich sind, dann frage ich mich, was ihr dem KFB als Basis gegeben habt. Aber leider stellst du ja übergebenen Plan und Ergebnis nicht zur Ansicht zur Verfügung.
 
Und ganz ehrlich, wenn die Unterschiede so erheblich sind, dann frage ich mich, was ihr dem KFB als Basis gegeben habt. Aber leider stellst du ja übergebenen Plan und Ergebnis nicht zur Ansicht zur Verfügung.
Den Grundriss des Architekten in dem die Maße eindeutig eingezeichnet sind. Im Angebot des Bodenverlegers ist es auch korrekt übernommen worden.
 
Nun bietet sich uns die Möglichkeit das nachvertragliche Verhalten des kfb "zu honorieren" und den Vertrag zu stornieren.
Was macht dich so sicher? Im EuGH Fall ging es um 20% Stornogebühr, ob das bei dir auch zutrifft, ist fraglich. Aber insofern uninteressant, weil du nur in deiner Meinung bestärkt werden willst. Sowas ähnliches kommt hier öfter vor, vor kurzem generierte jemand dafür sogar drei Accounts...
 
Jetzt muss erheblich umgeplant werden.
Ja und? Wo ist da denn das Problem? Ihr werdet doch sicher nicht dem KFB den Plan auf den Schreibtisch geworfen haben und gesagt haben, wir holen die fertige Planungen in 4 Stunden wieder oder schick mir den Plan.

Ihr werdet doch sicher dabei gesessen sein und alles besprochen haben. Anscheinend habt ihr dabei auch gepennt.

Aber nun, du willst mit aller Gewalt vom Kaufvertrag zurücktreten, dann versuch es. Da kann man nur hoffen, ihr habt nen gut gefüllten Sparstrumpf.

Ob man da nicht hergeht, anstatt einen Rechtssteit zu entfachen, einfach umzuplanen.

Für mich jedenfalls alles etwas suspekt. Mich überkommt das Gefühl, du willst die Küche nicht mehr aus welchen Gründen auch immer und suchst nun permanent nach etwas, was man dem KFB noch alles unterjuben kann.

Das ist zumindest mein ganz persönlicher Eindruck.
 
Was macht dich so sicher? Im EuGH Fall ging es um 20% Stornogebühr, ob das bei dir auch zutrifft, ist fraglich.
Ist bei uns ganz genauso geregelt. Bei Rücktritt/Storno 20% vom Kaufpreis.

Aber nun, du willst mit aller Gewalt vom Kaufvertrag zurücktreten, dann versuch es. Da kann man nur hoffen, ihr habt nen gut gefüllten Sparstrumpf.

Ob man da nicht hergeht, anstatt einen Rechtssteit zu entfachen, einfach umzuplanen.

Für mich jedenfalls alles etwas suspekt. Mich überkommt das Gefühl, du willst die Küche nicht mehr aus welchen Gründen auch immer und suchst nun permanent nach etwas, was man dem KFB noch alles unterjuben kann.

Das ist zumindest mein ganz persönlicher Eindruck.
Ich habe doch oben meine Beweggründe geschrieben:

Normalerweise würde ich sowas versuchen im Gespräch zu regeln. Wenn sich aber der KFB nach Vertragsschluss aufmal so negativ verhält, dann habe ich auch wenig Lust hier eine zweite Chance einzuräumen.
Wenn nach Vertragsschluss die Maske beim kfb fällt, dann sollte man sich besser vom Vertrag lösen - genau das habe ich vor.
 

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