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Evtl. schlicht und ergreifend die Vorgaben des Geräteherstellers.. wenn der eine Vorgabe macht, wieviel Platz unter dem Kochfeld frei sein muss und das wird nicht eingehalten, wird sich egal bei welchem Schaden der Hersteller auf den falschen Einbau beziehen und die Garantie des Gerätes entfällt...Ja ok verstehe.
Spricht denn was dagegen
das der Küchenverkäufer
einen normalen Auszugschrank
für das Kochfeld verwendet?
Wie gesagt es wird ein Kabelschutzboden in dem Auszugsschrank verbaut.
daher ist darauf zu achten, welche Vorgaben seitens des Geräteherstellers für den EInbau gemacht werden..
mfg
Racer