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Das war auch nicht ganz ernst gemeintLebenszeit in Rechnung stellen, du spinnst ja völlig. Machst du das auch im Supermarkt, wenn die gewünschten Bananen ausverkauft sind?
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Das war auch nicht ganz ernst gemeintLebenszeit in Rechnung stellen, du spinnst ja völlig. Machst du das auch im Supermarkt, wenn die gewünschten Bananen ausverkauft sind?
Drei Fragen sind nach wie vor offen für mich:
Was genau hast du unterschrieben?
In meinen Küchenverträgen - inzwischen derer drei - standen mindestens Hersteller, Modellnamen, Farben, Gerätebezeichnungen und entweder eine Auflistung aller einzelnen Schränke oder aussagekräftige Zeichnungen mit Maßen, Zusatzleistungen wie Montage, und ein Gesamtpreis. Dieses ganze Papierwerk gab es direkt doppelt, einmal für mich, einmal fürs Studio.
2 Tage später. Darauf kommt es aber auch nicht an. Selbst wenn man es direkt bei Vertragsabschluss mitbekommt kann man anfechten. Denn das Angebot des Küchenstudios entspricht nicht den klaren Vorgaben. Die Annahme des Angebots erfolgte quasi unter der Bedingung, dass die Küche in den zur Verfügung stehenden Raum passt.Wieviel nach Unterschrift hast du die Zeichnungen und Stückliste bekommen, wenn das offenbar nicht Bestandteil des Kaufvertrages war?
Einige Wochen später, aber unmittelbar nachdem ich den Fehler bemerkt habe.Wann genau hast du die Anfechtung geschickt, und hast du dabei klar und deutlich ausgedrückt, warum du diese schickst? Denn einfach zu schreiben "Ich trete von dem Kaufvertrag zurück" oder "Ich erachte den Kaufvertrag für nichtig" und das Studio raten zu lassen warum, kann es ja auch nicht sein, selbst wenn dein Anwalt sagt, dass du keine Begründung geben musst.
Ja, insbesondere aus § 122 Abs. 2 BGB. Der KFB hat fahrlässig gehandelt. Mal wieder: Klare Sache.Hoffentlich hat der Anwalt auch auf die Schadensersatzpflicht des Anfechten den hingewiesen.
Das stimmt doch lt. deinen eigenen Aussagen hier im Thread nicht. Siehe z. B. Beitrag 84Der vollständige Vertrag kam später per Post.
Dass der KFB einen Fehler gemacht hat und die Küche zu groß geplant wurde, ist erst später aufgefallen und wurde sofort mitgeteilt und der Vertrag wurde angefochten.
Die Story geht schon noch weiter. Ob die Fahrlässigkeit dazu führte, dass der KFB nicht erkannte, dass der Kunde nicht wusste, was er erklärte? Soll der Richter entscheiden, falls sich beide Seiten nicht gütlich einigen
Doch es stimmt. Die Anfechtung ging direkt per Post mit Zustellnachweis raus. Das ist ja auch wichtig um den Anspruch zu wahren.Das stimmt doch lt. deinen eigenen Aussagen hier im Thread nicht. Siehe z. B. Beitrag 84
Willst du eine ehrliche oder eine schöne Antwort?Das ist doch schon Slapstick oder wirklich ernst gemeint?
Man beachte ... Beitrag 172!!! EDIT: Anfangs war es noch Vertragskündigung.Und das ist etwas, was dir hier vorzuwerfen ist. Mit jedem Beitrag ändert sich die Geschichte immer ein wenig mehr.