Küche falsch geplant

Drei Fragen sind nach wie vor offen für mich:

Was genau hast du unterschrieben?
In meinen Küchenverträgen - inzwischen derer drei - standen mindestens Hersteller, Modellnamen, Farben, Gerätebezeichnungen und entweder eine Auflistung aller einzelnen Schränke oder aussagekräftige Zeichnungen mit Maßen, Zusatzleistungen wie Montage, und ein Gesamtpreis. Dieses ganze Papierwerk gab es direkt doppelt, einmal für mich, einmal fürs Studio.

Wieviel nach Unterschrift hast du die Zeichnungen und Stückliste bekommen, wenn das offenbar nicht Bestandteil des Kaufvertrages war?

Wann genau hast du die Anfechtung geschickt, und hast du dabei klar und deutlich ausgedrückt, warum du diese schickst? Denn einfach zu schreiben "Ich trete von dem Kaufvertrag zurück" oder "Ich erachte den Kaufvertrag für nichtig" und das Studio raten zu lassen warum, kann es ja auch nicht sein, selbst wenn dein Anwalt sagt, dass du keine Begründung geben musst.
 
Drei Fragen sind nach wie vor offen für mich:

Was genau hast du unterschrieben?
In meinen Küchenverträgen - inzwischen derer drei - standen mindestens Hersteller, Modellnamen, Farben, Gerätebezeichnungen und entweder eine Auflistung aller einzelnen Schränke oder aussagekräftige Zeichnungen mit Maßen, Zusatzleistungen wie Montage, und ein Gesamtpreis. Dieses ganze Papierwerk gab es direkt doppelt, einmal für mich, einmal fürs Studio.

Sowas habe ich auch unterschrieben.

Wieviel nach Unterschrift hast du die Zeichnungen und Stückliste bekommen, wenn das offenbar nicht Bestandteil des Kaufvertrages war?
2 Tage später. Darauf kommt es aber auch nicht an. Selbst wenn man es direkt bei Vertragsabschluss mitbekommt kann man anfechten. Denn das Angebot des Küchenstudios entspricht nicht den klaren Vorgaben. Die Annahme des Angebots erfolgte quasi unter der Bedingung, dass die Küche in den zur Verfügung stehenden Raum passt.

Wann genau hast du die Anfechtung geschickt, und hast du dabei klar und deutlich ausgedrückt, warum du diese schickst? Denn einfach zu schreiben "Ich trete von dem Kaufvertrag zurück" oder "Ich erachte den Kaufvertrag für nichtig" und das Studio raten zu lassen warum, kann es ja auch nicht sein, selbst wenn dein Anwalt sagt, dass du keine Begründung geben musst.
Einige Wochen später, aber unmittelbar nachdem ich den Fehler bemerkt habe.
 
Du unterschreibst was (was genau, sagst du aber nicht), was du aber nicht im Detail kennst. 2 Tage später kommt der Rest des Vertrages - dann erkennst du nicht, dass das von den Maßen nicht passen kann. Einige (!) Wochen später merkst du erst den Fehler und schickst ne Anfechtung. In einem Telefonat mit dem KFB fragst du was wegen Umplanungen, sagst aber nix zu der Anfechtung. Dann bietet dir das KS einen Termin an - auch mit einem anderen Berater. Den lehnst du aber ab. Wie das KS auf die Anfechtung reagiert hat - who knows?

Wenn du Glück hast, dann hat das KS die Nase voll von dir und akzeptiert die Anfechtung. Wenn du Pech hast, besteht das KS auf Vertragserfüllung. Dann wünsche ich dir einen sehr sehr guten Anwalt.

Aber vielleicht liegt es ja an mir und ich bin zu blöd, das alles zu verstehen.
 
ach ja - meine Probleme mit meinem KS findest du in meinem Thread. Wo der ist, steht in meiner Signatur. Kleingedrucktes zu lesen hilft sehr oft weiter. ;-)

Und eine Anmerkung noch: Rechtsstreitigkeiten mit KS resultieren in den allermeisten Fällen nicht aufgrund fehlerhafter Verträge, sondern aufgrund von Problemen bei der Montage. Wer weiß, was da noch auf dich zukommt.
 
Die Story geht schon noch weiter. Ob die Fahrlässigkeit dazu führte, dass der KFB nicht erkannte, dass der Kunde nicht wusste, was er erklärte? Soll der Richter entscheiden, falls sich beide Seiten nicht gütlich einigen
 
Ja und wegen solcher eigentlich unsinnigen Streitigkeiten sind unsere Gerichte überlastet.

Was mich immer wieder wundert: Viele Leute lesen Stiftung Warentest und informieren sich bis ins kleinste Detail darüber, welche Butter und welches Flüssigwaschmittel sie kaufen sollen. Bei komplexeren Produkten wie z.B. Küchen unterschreiben sie dann im Laden einen Vertrag, den sie nicht kennen. Das verstehe ich einfach nicht.
 
@Parodia:
Für dich nochmal der Sachverhalt:

Zu Beginn der Küchenplanung wurde dem KFB der Grundriss der Küche übergeben. Für den dort eingezeichneten Raum wollten wir eine Küche Planen.
Der KFB hat den Raum bzw dessen Maße in seine Software eingegeben. Dann begann die Planung. Am Ende hat der KFB darauf gedrängt, dass wir den Vertrag unterschreiben. Wir fanden die Küche wie sie auf dem großen Fernseher dargestellt war gut. Also haben wir unterschrieben. (Das war ein Fehler - keine Frage).
Der vollständige Vertrag kam später per Post.
Dass der KFB einen Fehler gemacht hat und die Küche zu groß geplant wurde, ist erst später aufgefallen und wurde sofort mitgeteilt und der Vertrag wurde angefochten.

Bis der Fehler bemerkt wurde gingen wir davon aus, dass alles so geplant wurde wie wir es wollten. Im Vertrag steht der Kaufgegenstand, die Zahlungsmodalitäten, Liefertermin, Aufmaßtermin, Teileliste, Gesamtpreis.

Das ist der relevante Sachverhalt.

Der Anwalt sagt hierzu nach Kenntnisnahme aller Dokumente:

Der Vertrag ist eindeutig anfechtbar. Ein Erklärungsirrtum liegt vor (Annahme des Angebotes des Ks im Glauben, dass geplante Küche in den Raum passt). Der Fehler liegt auf Seiten des ks (eindeutig).
Als Verbraucher darf man auch darauf vertrauen, dass ein kfb Maße korrekt überträgt. Tut er dies nicht, ist dies sein Fehler. Der Verbraucher muss allerdings umgehend nach Entdecken des Fehlers anfechten - ist hier geschehen.

Nacherfüllung durch KS kommt nicht in Betracht, da kein Sachmangel vorliegt.
Hilfsweise kommt Rücktrittsrecht des Verbrauchers in Betracht, da Vertragserfüllung unmöglich ist (gekaufte Küche passt nicht in den Raum). Wenn Unmöglichkeit vorliegt, dann entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung (Bezahlung).
 
Das hast du aber nicht erzählt. Und das ist etwas, was dir hier vorzuwerfen ist. Mit jedem Beitrag ändert sich die Geschichte immer ein wenig mehr. Und die basislegenden Fakten kennen wir immer noch nicht.
 
Der rechtlich relevante Sachverhalt steht u.a. in Beitrag #172
 
Ich lasse jetzt mal beiseite, dass der Sachverhalt wirklich nicht ganz klar ist, weil sich deine Angaben immer wieder mal ändern. Nehmen wir an, es ist alles so wie in Beitrag #172. Dann habe ich noch 2 Punkte:

1. Warum hast du nicht einfach nach Feststellen des Fehlers das KS angerufen, den Fehler erklärt, dich mit denen zusammengesetzt und neu geplant? Weil - ich wiederhole mich - Fehler, gerade Übertragungsfehler, können ja jedem passieren. Und du fandest die Küche ja auf dem Bildschirm schön.

2. Ich würde wegen des Erklärungsirrtums nochmal mit deinem Anwalt sprechen. Wei - ich wiederhole mich - der Erklärungsirrtum betrifft eigentlich den, der eine Erklärung abgegeben hat. In deinem Fall also das KS. Anfechtung wegen Erklärungsirrtum könnte also das KS machen, wenn es im KV einen offensichtlichen Irrtum begangen hat. Der Käufer kann sich - meines Wissens nach - eigentlich nicht auf einen Erklärungsirrtum berufen.
Ein Beispiel: Ein Verkäufer bietet eine Ware um 10,00 Euro an, die normalerweise 10.000,00 Euro kostet. Der Verkäufer kann Erklärungsirrtum geltend machen und den Vertrag für nichtig erklären. Würde in diesem Fall der Käufer auf Lieferung zu 10,00 Euro bestehen (weil er den Vertrag für gültig hält), dann würde der Richter sagen "Guter Mann, Sie hätten doch wissen müssen, dass Sie dieses Ware nicht um 10,00 Euro bekommen."

Daher sehe ich das Argument mit dem Erklärungsirrtum nicht ganz so deutlich und rate dir, den ganzen Sachverhalt nochmal mit dem Anwalt durchzugehen.
 

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