Küche laut Vertrag falsch montiert,Möbelhaus verweist auf Unterschrift! Hilfe!!

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@Kerstin

habe erst vor einer Woche erfahren, dass es sowas wie ein Ausmaß gibt, die Küche wurde vor 3 Monaten montiert. Hätte ich das gewusst, hätte ich das angesprochen logisch. Jedoch muss mal ein Verkäufer zuhören, wenn ich sage meine erste Küche, sollten alle Alarmglocken läuten wie zb Ausmaß unbedingt veranlassen.

Woher soll ich denn wissen, dass es sowas gibt :-(. Im nachherein wird man immer schlauer.
 
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@Sabine


Ein Monteur sieht bei der Montage, dass was nicht passt. Dann erwarte ich eine Reaktion wie zb. Wir haben hier ein Problem.....usw und nicht einfach drauf los montiert und mich als Lügner darstellt.

Wärst du in meiner Situation, würdest du nicht so reden glaub mir.
 
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Dass, Wolfgang möchte ich jetzt so nicht stehen lassen. Auch Möbelhäuser haben gute KFB.

Ich bin sicher kein Jurist, dennoch -und es ist nur meine Meinung- ist in dem Fall der Gang zum Anwalt m.E. überflüssig.

Meine Begründung:
Sieht man sich die Aufstellung und Zeichnung des Möbelhauses an, kommt man zu dem Schluß, dass der Vertrag im Einvernehmen beider Parteien geschlossen wurde.

Vor Unterzeichnung hat der TN sicher den Plan einsehen können um ihn ggf. zu berichtigen.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass der KFB im vorliegenden Fall, eine Ortsbegehung nicht angeboten hat.
 
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@Kerstin

Könnte ich nicht einen 60er Unterschrank nehmen für die rechte Seite?

Also im Moment ist ein 50er Schrank verbaut, nehme ich einen 60er würde ja noch 10mm die Arbeitsplatte raus schauen. Damit könnte ich mich anfreunden, damit nicht die ganze Küche wieder zerlegt werden muss.

a) wäre das machbar?
b) welche Kosten würden mich erwarten ?

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@snow

hat er nicht, definitiv nicht.

man muss auch mal verstehen, dass auch Verkäufer Fehler machen. Ich habe damit kein Problem, wir sind alle menschen, aber ich habe damit ein Problem wenn man alles wegleugnet und Unwahrheiten auf einmal nennt.
 
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Das musst du deinen KFB fragen, was so ein Schrank kosten könnte. Und ich frage mich, warum du vorher auf der 7 cm Lücke bestanden hast. ;-)

EDIT:
Wobei ja 307 cm wohl nicht gepaßt hätten, denn jetzt ist da ja gerade noch gut 1 cm oder so nach rechts frei.
 
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@kerstin

schade... das wäre noch eine Möglichkeit die okay wäre mit nem 60er Unterschrank .

Frag nicht :-), mein Budget war zu dem Zeitpunkt begrenzt.
 
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Was man noch machen könnte ist, WaMa und SpüMa tauschen. Bei dem Tausch hast du zw. Spülenunterschrank und Backofen noch Korpusse um die WaMa unterzuschieben. Dann liese sich an den Korpus der SpüMa planlinks eine Leiste montieren.
 
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Sigi ... Korpus der GSP?????? :-\
 
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@snow

danke für deinen Vorschlag, muss da nicht dann die ganze arbeitsplatte raus?

Gerade einen Anruf erhalten vom Möbelhaus.

Man ist bereit gewesen mir einen 60er Unterschrank für die rechte Seite kostenlos zu montieren, wenn der Verkäufer nicht gesagt hätte, alle Maßangaben stammen aus meinem Kopf und ich habe angeblich keine Notizen dabei gehabt. Ich soll mich mit 180 Euro an den Kosten beteiligen, dankend abgelehnt.

Ich weiss nicht wie man so dreist sein kann und behauptet ich habe die Küche ohne Notizen bestellt.

Würde der Verkäufer sagen, ja die Maße waren schriftlich dabei gewesen, wäre die Kuh vom Eis.
 
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Snow, natürlich sind nicht alle Möbelhaus-Verkäufer so.
Aber dieses Beispiel zeigt doch deutlich, das der Verkäufer nicht der Beste war/ist.

Wenn ich mir die Planung angucke, mit dem Paßteil links, so wäre da zumindest eine bessere Aufklärung angebracht gewesen.
Budget hin oder her.
Er hätte wissen müßen, dass die Montage des Paßteils mehr Aufwand ist und es entsprechend berücksichtigen müßen.

So, und nun hat der TE das Bild der Planung und das Endergebnis. Damit ist er nicht zufrieden. Für mich verständlich...

Ich kann mir gut vorstellen, wenn es vor Gericht geht, dass der Verkäufer nicht nur Recht bekommt.
Ob sich das allerdings lohnt, steht auf einem anderen Blatt.
 
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Ich weiß ja nicht, welche Kuh dann vom Eis wäre. Warum soll dir jemand einen 60er Unterschrank für umsonst geben? :w00t: Du hast, wie du selber mehrfach betont hast, auf 300 cm bestanden. Was noch offen ist, sind 2x5 cm Blende, wobei hier eben 1x11 bis 12 cm Blende wesentlich effektiver wäre.

Wie ich schon sagte, jetzt rechts einfach mit Blende zu machen und oben auf der APL eine Abdeckleiste. Dann hast du eine APL in der kompletten Wandnische. Und links bei der Wama, das paßt doch soweit erstmal. Vor allem kann man die Wama auch problemlos mal rausziehen, wenn eine Reparatur fällig ist.
 
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@kerstin

mich stören einfach diese 11 cm Überhang der APL, mit einem 60er Unterschrank wären es nur noch 1 cm Überhang und damit könnte ich leben und es entspräche dann auch fast meinem Wunsch wie laut Kaufvertrag und nicht wie es zur Zeit ist, ziemlich wie gewollt und nicht gekonnt :-)..

Ich Zeige mich ja Kompromissbereit, das Möbelhaus muss nicht alle versäumten Nachbesserungen ausgleichen, wenn man mir kostenlos einen 60er Unterschrank montiert.

Ich warte jetzt ab bis zur Fristsetzung und geh dann damit zum Anwalt :-).

Übrigens sehe ich gerade auf der Homepage des Möbelhaus das bei Küchen das Aufmaß selbstverständlich bei jeder Küche kostenlos ist und man persönlich vorbei kommt.

Hat man aber versäumt bei mir.
 
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Übrigens sehe ich gerade auf der Homepage des Möbelhaus das bei Küchen das Aufmaß selbstverständlich bei jeder Küche kostenlos ist und man persönlich vorbei kommt.

Hast du irgendwo unterschrieben, dass das Aufmass auf deinen Wunsch hin ausfällt? Die Küche wird mehrfach freigegeben durch den Verkäufer, durch den Aufmesser und durch eine zusätzliche Prüfstelle bei dem Anbieter, der mit Hape wirbt. Solltest du nirgends ein Aufmass durchführen lassen, dann bemängelt es die letzte Instanz. Prüfe mal bitte, ob du irgendwo unterschrieben hast, dass auf deinen Wunsch hin kein Aufmass durchgeführt wird. Wenn du das unterschrieben hast, liegt der Fehler eindeutig bei dir. Ob aus Unwissenheit, Verschleierung oder durch "Kundenwunsch" ist dann zu klären. Begib dich einfach ins Möbelhaus und sprich persönlich mit dem Verkäufer.
Planungstechnisch würde ich sagen, die lücken sind unschön, aber ich wäre froh, dass die APL gereicht hat. links neben der WaMa hätte aber noch eine Stehseite/Wange geplant werden müssen, und dann rechts die breitere Blende.
 
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@TinoLino

Hey,

danke dir für deine Antwort.

Ich habe nirgends unterschrieben, dass ich auf meinen Wunsch kein Aufmaß wünsche.

Ich wurde nicht mal gefragt ob ich das möchte.

Das Möbelhaus weisst alles von sich, nach dem Motto: Sie haben unterschrieben und der Rest interessiert uns nicht mehr.
 
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Ich habe es weiter oben schon geschrieben, neben deiner Auflistung gehört auch noch jede Menge Kleingedrucktes dazu ... oder? Prüfe das mal.

Und, ich würde deswegen nicht zum Anwalt gehen. Da würde ich das Geld lieber in den 60er Schrank investieren und den gegen den 50er austauschen. Oder eben einfach nur 11 cm Blende montieren.
 
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@kerstin

mache ich.....

im Prinzip hast du recht mit dem investieren, aber mir gehts um die Sache.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und nehme diese in Anspruch, hatte ich bisher noch nie getan, wird zeit.


mfg

aakenn
 
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Hallo aakenn,

bei der ganzen Situation, Aufmaß hin oder her, Küche soll kürzer sein als die Wand, etc. vermisse ich einen grundsätzlichen Ansatz: Die Logik

Eine korpushohe Schattenblende links an der Waschmaschine ist einfach Unsinn. Kerstin hat es schon beschrieben und ich möchte noch ergänzen, dass eine dortige Blende bis zum Boden reichen müsste. Kein Mensch fummelt da unten sonst noch eine 3cm breite Sockelleiste rein und kein Kunde akzeptiert diese Dreckecke.
Spätestens wenn die Wama mal herausgezogen werden muss bricht dir die Konstruktion von der Wand, weil man 70 Kg nicht mal eben so mit zwei Fingern bewegen kann.

Man kann die rechte Lücke jetzt verschließen und alles wäre fein. Sockel müsste wohl auch neu, da er ja dann zu kurz sein dürfte.

Eine APL 10 cm vor der Wand aufhören zu lassen, einen Überstand zu den Schränken von 2cm und dann noch eine Schattenleiste von 5cm, die nicht einmal bis zur Wand reicht, ist ebenfalls Unsinn. Und auch wenn es in deinem Plan und in deinem Kopf so ausgeführt werden sollte, bleibt es Unsinn.

Die Monteure wollten sicherlich fertig werden, haben aber mit der APL bis zur Wand die Küche in meinen Augen aufgewertet. Blöd ist, dass sie den Sockel abgeschnitten haben und kein Passstück nachgeordert worden ist. Das hätte man besser machen können.

Ich möchte dir nichts Böses und ich habe auch Verständnis dafür, wenn jemand bei der Planung der ersten Küche sich einiges anders vorgestellt hat. Aber man muss doch wenigstens einigen logischen Aspekten, die einem vor Augen geführt werden, folgen.
Sturheit ist hier ein schlechter Ratgeber und wenn du hier auf dein Recht pochst, finde ich das stur. Du hättest für 180,- einen neuen Schrank bekommen aber du schiebst das Geld lieber einem Anwalt rüber. Der wird dir natürlich sagen, dass du vollkommen im Recht bist und es sich lohnt wegen dem Firlefanz (sorry, ich sehe das so) einen Rechtsstreit anzufangen. Aber du löhnst das am Ende alles und nicht er.

Mit den angesprochenen Änderungen finde ich die Küche vollkommen in Ordnung und dem Budget angemessen. Jedenfalls besser als deine Lösung von der du dich nicht trennen magst.

Ärger dich nicht über den KFB und hake die Sache ab.
 
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Hallo,

jetzt melde ich mich als Laie mal. Du ereiferst Dich jetzt ganz schön. Was ich nicht verstehe, warum hast Du Dich nicht mal im Vorfeld schlau gemacht. Dann hättest Du gewusst, dass es ein Aufmaß gibt. Du hättest Dich sicher auch bei mehr als einem Küchenstudio /Möbelhaus informieren können und sollen. Des weiteren hättest Du vorher Dich hier mal mit unserem - doch sehr professionellen - Planungsboard auseinander setzen können. Ich denke, bevor ich eine solche Anschaffung mache, informiere ich mich doch erst einmal. Dann passieren solche Dinge erst gar nicht. Ich verstehe auch nicht so ganz Deine Logik in eine 307 breite Nische nur eine 300 cm lange Zeile zu bauen. Aber sei es drum. Jetzt wirst Du nur noch bedingt etwas ändern können.
Zum Thema Rechtsschutzversicherung will ich Dir noch sagen, dass die die Kosten nur übernehmen, wenn Chance auf Gewinn des Rechtsstreits besteht. Wenn Dir der Anwalt jetzt sagt, dass Du da schlechte Karten hast, wird Dir die Versicherung auch nicht helfen.
Ich würde in diesem Fall das Geld auch lieber dafür verwenden, es nochmals in die Küche zu investieren.

LG Küchenmaus
 
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Auch wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wird die Dich erstmal mit einem Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.
Der wird wahrscheinlich in Höhe von 100 - 300 € liegen. So die Regel.
Schau mal lieber erstmal in deine Vertragsunterlagen von der Versicherung, bevor Du mit Kanonen auf Spatzen schießt.
(Verträge sollte man vorher lesen ;-)!!!)

Ansonsten hat Michael schon alles gesagt.

Nicht immer ist es der böse KFB.

So ist es mir heute selbst ergangen.
Anruf vom Monteur , ich soll einen Armatur falsch bestellt haben :foehn:, und die müsse ich unbedingt zurücknehmen.

Dazu sag ich nur , die meisten Kunden lesen Ihre Auftragsbestätigung nicht oder nicht richtig.
Ich habe natürlich NICHT falsch bestellt.

SONDERN !!!

Der Kunde hat MICH nicht informiert, daß er den
neuen vorhandenen Wasserspeicher (Niederdruck) NICHT wie vereinbart ), gegen einen Durchlauferhitzer (Hochdruck) ausgetauscht hat.

(Dies war sogar auf dem Installationsplan , sämtlichen Zeichnungen und Im Auftragstext nochmal drauf hingewiesen und textlich hervorgehoben!)

Mittlerweile sammle ich die Hochdruck-Armaturen.:rolleyes:

Ich tausche natürlich. Aber nur weil ich will. Müssen tu ich nicht.

Übrigens sind 180 € für den Nachkauf eines Schrankes ein Schnäppchen.
;-)
Hier ist Dir das Möbelhaus schon sehr weit entgegengekommen.

Wenn's nämlich ein sehr günstiger Hersteller war, mit einer Blockverrechnung , dann kostet so ein Einzelschrank im Nachkauf mind. das 3-fache.

Außerdem nimmt Dir den 50-er Schrank ja keiner weg.
Vielleicht brauchst Du ihn ja später noch einmal. (Umzug, Erweiterung etc...)
 
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Nachtrag!

Übrigens in einem Punkt gebe ich Dir natürlich recht.
Bevor der Monteur vom Plan abweichend aufbaut, sollte er natürlich das Gespräch mit Dir suchen, und die Möglichkeiten erörtern.
Es sei denn , Du warst zum Montagebeginn nicht anwesend.
 
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