Geschirrspüler gewollt aber keinen bekommen

leni321

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, versuche es kurz zu fassen. Habe vor 1,5 Jahren eine kleine Küche planen lassen die jetzt montiert worden ist. Bei der Montage stellte sich heraus, es ist kein Geschirrspüler dabei, obwiohl ich einen gewollt habe. Wenn man sich die Frontalansicht und den Installationsplan der Küche auf dem Bild anguckt sieht es so aus als wäre einer geplant worden, aber in der unübersichtlichen Auflistung im Kaufvertrag fehlt er tatsächlich. Stattdessen hat man mir einen zweiten Spülenunterschrank (???) verkauft mit einer Blende für eine Spülmaschine??? Ich vermute einfach, dass der Berater einen Fehler gemacht hat, aber dazu will er überhaupt nicht stehen, sagt dass ich keinen Geschirrspüler wollte. Stattdessen will man mir jetzt für einen horrenden Preis (765€) einen Einstiegs-Geschirrspüler verkaufen.

Was kann ich tun?
 

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bibbi

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Maßgeblich ist der Kaufvertrag,mehr kann man leider nicht dazu sagen.
Zeig uns doch bitte einmal die Auflistung.
 

US68_KFB

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765 EUR ist auch ganz sicher kein horrender Preis für einen vollintegrierten Geschirrspüler.
 

leni321

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Hier ist die Auflistung aus dem Kaufvertrag.
 

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menorca

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Es sind tatsächlich zwei Spülenschränke: der SPUD60-X ist der mit der seitlich öffnenden Tür, über dem deine Spüle sitzt. Der SPUAD60-X ist der mit der Front, die aussieht wie eine Geschirrspülertür. [SPU für Spülenschrank, D für durchgehende Front, A für Auszug+Griff oben mittig, 60 für die Schrankbreite, X für die Korpushöhe].

Die 149, neben der du ein Fragezeichen gesetzt hast, ist nur der Farbcode für Beton Terragrau NB.

Mich wundert, dass Nobilia beim Händler nicht nachgefragt hat, ob das mit den zwei Spülenschränken tatsächlich so gewollt ist.

Hast du auch einen Installationsplan , auf dem alle nötigen Steckdosen an der richtigen Platzierung eingezeichnet sind?

Blöd für dich ist nur, dass mündliche Absprachen nicht zählen, sondern nur der Kaufvertrag.
 

leni321

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Ja, es stimmt, ich habe den Kaufvertrag nicht gründlich genug gelesen bevor ich ihn unterschrieben habe, aber da ich bereits 2 Jahre vorher dort eine Küche gekauft habe und das Studio sich auch mit zahlreichen AWS Auszeichnungen und Deutschlands Küchenplaner des Jahres Auszeichnungen rühmt, habe ich mich darauf verlassen, dass alles korrekt sein wird, vor allem bei der kleinen Küche.
 

KüchenIngo

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Dann kauf Dir doch einen vollintegrierten GSP im Netz und lass ihn von einem Küchenmonteur einbauen. Die Front kann vom vorhanden Schrank verwendet werden. Da es sich scheinbar um XL Schränke handelt, darf der GSP allerdings nicht hochgedreht werden (Front würde sonst beim Öffnen gegen das Gerät schlagen) und zwischen der Oberkante des Spülers und der Unterkante Arbeitsplatte muss eine Ausgleichsblende eingebaut werden. Dazu könnte man weißes Korpusmaterial aus dem Baumarkt nehmen (Sieht man ja nur, wenn man das Gerät öffnet)
 

VerktygKitchens

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Puh das ist mal wieder ein Beispiel dafür, warum Verbraucher vor Händlern zu schützen sind. Der Kunde fragt nach einem GSP, der Händler baut einfach einen Schrank der den Laien vermuten lässt, dass es einer ist. Welchen Sinn sollte dieser Schrank so mit dem Griff in dieser Position haben.

Ich würde den Händler mit einem Anwalt unter Druck setzen. Es besteht mindestens eine Chance von 10%, dass ein Richter das für eine arglistige Täuschung hält und der Händler die Küche wieder abholen kann und Schadensersatzpltichtig ist.
 

leni321

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Um ehrlich zu sein, sind die Verträge aber auch nicht gerade kundenfreundlich geschrieben. Statt die Geräte zum Beispiel separat aufzulisten, werden Geräte wild mit den Möbeln gemischt und dann hat man nicht mal die Möglichkeit den Vertrag zur Prüfung mit nach Hause zu nehmen.
 

VerktygKitchens

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@moebelprofis Was ich wirklich nicht verstehe: Du / Ihr seid doch ein spitzen Küchen Händler. Du hast unglaublich viel Ahnung, kennst super viele Elektrogeräte, kennst die Hersteller. Bei allem was man so liest liefert ihr bei Planung und Montage Spitzenergebnisse und verkaufen tut ihr super Hersteller. Warum verteidigt ihr die schwarzen Schafe eurer Branche?

Nehmen wir mal an der Kunde wäre zu dir gekommen und hätte gesagt er hat keine besonderen Wünsche und einen GSP will er auch nicht. Dann hättest du gesagt: Oh ja da hab ich was für sie, der neuste Trend auf allen Küchen Messen, wir bauen Ihnen einen zweiten Spülenschrank ein und am diesem montieren wir den Griff horizontal in der Mitte, statt wie bei der Tür daneben vertikal, das ist einfach die beste Lösung.

Nie im Leben.
 

bibbi

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beim Händler nicht nachgefragt hat, ob das mit den zwei Spülenschränken tatsächlich so gewollt ist.
Naja,es könnte auch eine Variante für den späteren Einbau eines Spülers gewesen sein und man hat aber die Anschlüsse schon geplant und als Platzhalter den besagten Spülenschrank geplant.
Wir waren alle nicht beim Verkaufsgespräch dabei.also kann hier nur spekuliert werden.
Hier dann von schwarzen Schafen und sonstigen Vermutungen zu sprechen finde ich schwierig.
Du sagst ,du wolltest einen,der KFB sagt ,du wolltest keinen.
Im Vertrag ist kein Gerät aufgeführt,aus meiner Sicht ist dann auch keiner enthalten,da wirst du wohl noch einen kaufen müssen.
Im Internet fangen Geschirrspüler von Bosch ab 400€ an
Eher nicht,weil du ein vollintegriertes XL Gerät benötigst,mit Montage und Anschluss.
 

menorca

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Es geht hier tatsächlich nicht darum, dass der Händler das korrekt geliefert hat, was im Kaufvertrag steht, sondern dass im Kaufvertrag der Geschirrspüler weggelassen wurde und stattdessen dieser sonderbare zweite Spülenschrank verplant wurde, der optisch einen GSP vermuten lässt, und der - da gehe ich mal zu 100% davon aus - nicht Kundenwunsch war, und vermutlich nicht kommuniziert wurde.
Kein GSP an dieser Stelle? Dann doch wohl ein Stauraum-Unterschrank , aber kein zweiter Spülenschrank! Und je nach Unterschrank eine GSP-Front für später, falls doch ...
Okay, Spekulation, aber eine mit gesundem Menschenverstand.

Ja, ich kenne die Einschränkung, dass nicht das Bild zählt, sondern der Kaufvertrag.
Und ja, der Käufer sollte den Kaufvertrag Zeile für Zeile prüfen vor Unterschrift. Da könnten ihm Fehler auffallen, aber im Schnitt denke ich, ist die Mehrheit der Kunden überfordert mit diesen Auflistungen, und unterschreibt vertrauensvoll, vor allem, wenn der Vertrag nicht erst zu Hause geprüft werden kann.

Im rechten Spülenschrank ist immerhin ein Stromanschluss für einen GSP vorgesehen, 520mm von der rechten Wand entfernt.

Rein rechtlich ist das Studio blöderweise fein heraus.
Bleibt nur der Vorschlag aus #9, oder der Vorschlag vom Studio.
 

leni321

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Danke, für die rege Diskussion hier im Forum und ihr habt vollkommen Recht, es war ausdrücklich ein Geschirrspüler gewünscht. Die Einbauküche wurde in einer Wohnung verbaut die ich vermieten möchte und natürlich sollte die dort eingebaute Küche einen Geschirrspüler enthalten und nicht einen zweiten Spülenunterschrank!!! Mir ist aber heute noch eine zweite Sache aufgefallen. Laut Kaufvertrag und Frontalansicht sollte in der Küche eigentlich der Backofen JF1300050 in Edelstahloptik verbaut werden, jetzt habe ich aber festgestellt dass ein JF1300061 in schwarz eingebaut worden ist. Hier ist doch eindeutig ein Fehler seitens des Küchenstudios gemacht worden, oder?
 

mozart

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Ich male mir gerade aus, wie ein deutsches Gericht nachträglich einen Geschirrspüler in den Kaufvertrag schreibt...
Der GS wurde augenscheinlich vergessen. D.h., der Verkäufer hat vergessen, einen in die Stückliste aufzunehmen, der Kunde hat die Stückliste nicht mal gelesen...
Verpflichtet ist der Händler (zu Recht!) zu gar nichts, denn der Kunde hat keinen GS gekauft. Trotzdem sollte er den günstigsten GS aus seiner Ausstellung in Windeseile und kostenfrei nachliefern. Grund ist einfach, daß anhand der Küchenansicht klar ist, daß der Kunde einen GS erwartet hat. Anders ist die 60er-Vollfront nicht zu erklären.
 

VerktygKitchens

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Ich wäre rechtlich gar nicht so pessimistisch eingestellt. Ein Verbraucher ist gegenüber dem Händler in vielerlei Hinsicht Schutzbedürftig und das setzt der Gesetzgeber auch so um.

Die Taktik der meisten Händler (und das liest man ja auch hier dauernd) ist selbstbewusst aufzutreten und Dinge erstmal als gegeben anzusehen. Aussagen wie "Blöd für dich ist nur, dass mündliche Absprachen nicht zählen, sondern nur der Kaufvertrag" sind falsch, werden aber geschickt von den Händlern positioniert.

Ich würde dir und vielen anderen Kunden auch raten das gleiche Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, wie die Händler.
 

menorca

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Das Zitat in dem post hier drüber ist von mir. Ich möchte betonen, dass ich kein Händler bin, sondern Laie mit Interesse an gut geplanten Küchen.
Ich hätte manchmal auch gerne, dass es anders wäre, aber nicht nur beim Küchenkauf zählt juristisch nur das, was schriftlich festgehalten ist. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.

Hier ist der Fehler mit dem GSP/ doppelten Spülenschrank aber so offensichtlich, dass mMn ein (anständiger) KFB so reagieren sollte, wie von @mozart beschrieben.
 
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