Geklebte Unterbauspüle ist abgefallen

BeeJee

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Hallo,

wir hatten gestern eine sehr unschöne Überraschung bei unserer 2,5 Jahre jungen Küche:

Die vom Küchenbauer mit Silikon unter die 10 mm Silestone -Arbeitsplatte geklebte Edelstahlspüle ist plötzlich nach unten abgefallen, die Verklebung hat sich vom Edelstahl gelöst. Die Spüle war mit 5 Esstellern und einer Edelstahlform beladen, was jetzt nicht extrem schwer war.

Aufgefallen ist mir danach, dass die Ränder der Spüle, an denen sie verklebt war, zum Teil schon gammelig/angerostet aussehen (auch wenn der Edelstahl vermutlich nicht angerostet ist). Für mich deutet das darauf hin, dass schön länger Wasser in die Klebestellen eingedrungen ist und diese sich unbemerkt mehr und mehr gelöst haben, bis die Spüle dann gestern abfiel.

Ist hier ein Montagefehler offensichtlich? In dem Fall könnte noch Gewährleistung bestehen, da die Küche erst vor weniger als zwei Jahren vollständig fertiggestellt wurde.

Und was sollten wir bei der Reparatur beachten, damit die Spüle zukünftig sicher 30 Jahre festklebt?

Gruß,
Burkhard

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racer

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erst einmal würde ich mir die Güte des Silikons ansehen, darüber hinaus bin ich etwas verwundert, dass das Silikon nicht am Becken klebt, sondern offensichtlich unter der Platte verblieben ist. Im Regelfall wird sonst häufig die Platteunterseite nicht ordentlich gesäubert und somit kommt es zu keiner Anhaftung zwischen Platte und Silikon. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Bleibt die Frage, ob ausreichend Silikon verwendet wurde ? und, die Frage müsst Ihr Euch selber ehrlich beantworten: ob bei der Renigung nicht doch der eine oder andere mit einem Messer versucht hat, die Fuge sauber zu machen und dabei Teile der Verbindung so getrennt wurden ?

Wenn das Becken das unbeschadet überlebt hat und auch die Platte heile geblieben ist, dann sollte das Becken auch wieder zu unterkleben sein, ohne dass irgendetwas neu gekauft werden muss. (außer der Arbeit natürlich) Sagen wir mal so, nach 2,5 Jahren gibt es da keine großartige Gewährleistung drauf, dennoch könnt Ihr natürlich versuchen, den Händler, bzw. den Monteur "bei der Ehre" zu packen, dann sollte er das kostenfrei in Ordnung bringen können. Einen Anspruch darauf sehe ich nach der Zeit nicht mehr.

Im Idealfall hätte man bereits vorher (gerade bei den großen Becken) ansonsten in der Steinplatte Rampamuffen gesetzt und das Becken zusätzlich auch noch mit der Platte verschraubt.

Um das für die Zukunft komplett zu vermeiden, könnte man, wenn das Becken neu verklebt ist, unter dem Becken auch noch zusätzlich zwei Quertraversen im Spülenschrank verschrauben, dann muss das Silikon nur abdichten, jedoch nicht die ganze Last halten..
 

martin

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Ich vermute als Ursache eine schlecht entfettete Spüle. Aber egal welche Ursache: es ist ein Gewährleistungsfall.
 

BeeJee

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Danke für eure schnellen Antworten!

Zur Güte des Silikons und zur Vorbereitung (Entfettung) der Spülenoberfläche kann ich nichts sagen, das hat der Küchenbauer gemacht. Ich werde den Küchenbauer morgen ansprechen.

Die Fuge haben wir nie mit einem scharfen Gegenstand gereinigt.

In jedem Fall werden ich nach der Reparatur zwei seitlich im Unterschrank fixierte Quertraversen unter der vorderen und hinteren Falzkante (als unter der Kante, die oben verklebt wird) verbauen. Ich denke da an Edelstahl-Vierkantrohre.

Habt einen schönen Abend und eine schöne Woche!
 

racer

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im Prinzip sagen Martin und Michael ja das gleiche, nur bei der Gewährleistung bei Martin gehe ich nicht konform, da das Becken 2,5 Jahre gehalten hat.

Das mit dem schlecht entfetteten Spülenrand ist eine Mutmaßung die am Ende natürlich nicht stimmen muss... auch wenn es nahe liegt.. dennoch wird nur auf die reine Montageleistung keine verlängerte Gewährleistung fällig, und somit gilt nun einmal, dass nach 2 Jahren die gesetzliche Gewährleistung abgeschlossen ist... wie gesagt, versuche den Händler freundlich aber bestimmt dahin zu bekommen, dass er es dennoch kostenlos repariert..
 

martin

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Ich sehe hier auch eher einen verborgenen Mangel an einer Bauleistung
 

racer

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Hallo Michael, hallo Martin, wenn wir uns erstens darauf verständigen, dass wir bei Küchen aus dem Baurecht raus sind, was in der Zwischenzeit wohl so sein dürfte und somit die normale Gewährleistung gilt, und wenn wir uns zweitens darauf einigen, dass versteckte Mängel die Gewährleistungsfristen nicht erhöhen, dann bleibt es offiziell bei 2 Jahren, da kann man das Blatt nun wenden wie man möchte...

Natürlich baut keiner eine Spüle nur für 2,5 Jahre ein, es liefert aber auch keiner irgendein teures Elektrogerät nur für 2,5 Jahre und dennoch könnte eine defekte Lötstelle ein versteckter Mangel sein, der würde die Gewährleistungsfrist aber auch nicht erhöhen...

es ist nun mal passiert, und es ist ratsam ein vernünftiges, ruhiges Gespräch mit dem Küchenhändler zu führen, wenn der zufriedene Kunden will, wird er das in Ordnung bringen, ohne dafür eine Rechnung zu schreiben..
 

Evaelectric

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Auch wenn ich davon ausgehe, dass ein vernünftiger Küchenbauer den Schaden auf Kulanz regelt- Gilt nicht für Einbauküchen eine 5 jährige Gewährleistung (Werkvertrag)?
 

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der gilt nur, wenn der Richter anerkennt, dass die Küche mit dem Haus fest verbunden ist.

Da die Küchenmöbel aber im Regelfall genauso vor die Wand gestellt werden, wie jedes andere Möbel, bzw. Oberschränke genau wie alle anderen Oberschränke aufgehangen werden und auch die Wasser und Elektroanschlüsse zurück baubar sind, haben sich meines Wissens die 2 Jahre durchgesetzt.. die Küche gilt somit nicht als fester Bestandteil des Hauses, sondern entspricht eher einem austauschbaren Möbel. Das gilt solange, bis ein Richter wieder anders entscheidet...

Es hat am Ende sicherlich auch etwas mit dem Wert und der Komplexibilität der Küche zu tun. Ich kann mir bei einer 250 cm Wandzeile nicht vorstellen, dass der Richter entscheidet, dass diese fest mit dem Bauwerk verbunden ist... bei einer maßgefertigten Küche im Wert einer S-Klasse könnte das etwas anders aussehen.

Der Kauf einer Einbauküche kann sowohl Kaufvertrag als auch Werkvertrag sein (BGH Urteil vom 19.7.2018 – VII ZR 19/18) - Russell
 
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