AW: Garantiezeit - Ikea - und andere Hersteller?
Hallo alle,
hier wird jetzt wieder mal alles durcheinandergeworfen.
Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedne Dinge.
Garantie ist eine
freiwillige Zusage, dass in einem bestimmten Fall etwas bestimmtes geleistet wird.
Art, Umfang, Zeitpunkt und Dauer
bestimmt alleine der Garantiegeber.
Das lässt sehr viel Spielraum zu. Ganz wichtig ist dann nur, was denn da garantiert ist. Vielleicht ja nur eine Nachkaufgarantie?
In der Regel ist es so, dass gerade bei längerfristigen Garantiezusagen so viele Bedingungen aufgestellt werden, so dass der Hersteller immer einen Grund findet, der die Garantie ausschließt. >
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Anderseits ist es aber auch oft so, dass ein defektes Teil reklamiert wird, der Hersteller hat's (zufällig) noch am Lager und schon gibt’s auch nach oft sehr langer Zeit noch kostenlosen Ersatz.
Anders die
Gewährleistung. Die ist
gesetzlich und daher
bindend.
Aber was bedeutet "Gewährleistung"?
Gewährleistung bedeutet nichts anderes, dass ein Produkt zum
Zeitpunkt der Übergabe (an den Kunden) "
frei von Mängeln" sein muss. Und die Fristen sind bei beweglichen Gütern 2 Jahre, bei Gütern, die fest mit einem Bauwerk verbunden (oder ebendort eingebaut) sind, 5 Jahre.
Bei Küchen streiten sich die Gelehrten (ist regional unterschiedlich. Mal ist die Küche ein fester Bestandteil eines Bauwerkes(dann 5 Jahre), mal nicht (dann 2 Jahre). (Kommt letztendlich auf den Richter an.)>
Aber
Gewährleistung bedeutet
nicht unbedingt, dass da ein Teil auch
2 Oder 5 Jahre haltbar sein muss.
Lediglich, wenn bei technischen Geräten in den ersten 6 Monaten ein Mangel auftritt, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Teil schon bei der Übergabe mangelbehaftet war und verlangt 100%igen Ersatz den Teils und auch der Nebenkosten (Montagelohn, Versand usw.)
Aber nach diesen 6 Monaten muss der
Käufer nachweisen, dass der
Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Das kann von "ganz offensichtlich" bis zu "nix nachzuweisen" gehen.
Was Gewährleistung im Sinne des Gesetzgeber genau bedeutet, hat mir ein Jurist an folgendem Beispiele erläutert:
Du kauft dir im Obstladen eine Banane. Auch dafür muss der Obsthändler dir eine Gewährleistung von 2 Jahren, da ein bewegliches Gut, geben.
Jetzt weiß aber jedes Kind, dass diese Banane nach 2 Wochen nur noch Matsch ist. Da ist aber nix mit Reklamation. Denn wichtig ist nur, dass sie bei der Übergabe OK war.
Aber jetzt kommt der Knackpunkt, der zeigt um was es geht.
Du hast diese Banane gleich am nächste Tag gegessen.
Nach 23 Monaten stellt sich aber heraus, dass diese Banane seinerzeit mit irgendeinem Pflanzengift verseucht war, was erst jetzt festgestellt (und natürlich auch bewiesen) werden kann.
Und DA greift nun die Gewährleistung mit all ihren gesetzlichen Möglichkeiten.
Gruß Kuhea