Erfahrungsbericht - Marquardt Küchen

Mel0000

Mod: Der ursprüngliche Bericht wurde um einiges angepasst, deshalb sind die Folgebeiträge teilweise nicht mehr ganz korrekt

Hallo zusammen,

Ich kann Marquard Küchen nicht empfehlen. Unsere Küche wurde am 21.01.2026 montiert – danach traten zahlreiche Mängel auf:
-Hochschränke zu hoch
-Arbeitsplatten ebenfalls zu hoch und nicht bündig zur fensterbank
- Spülbecken fehlt
- Fronten fehlerhaft zu Groß

Trotz mehrfacher Meldung reagierte der Geschäftsführer erst garnicht und danach schob er die Schuld auf uns - obwohl ein professionelles Aufmaß von deren Studio durchgeführt worden ist. Später erkannte er nur teilweise die Fehler an.

Ein Schadensersatz wurde aber nie angeboten. Dadurch dass er uns so lange ignoriert hat, haben wir unseren Umzug 3 mal verschieben müssen...
Nachdem ich gesagt habe, dass ich zum Anwalt gehe, hat der Geschäftsführr die Bestellung gestoppt. So dass die Nachbesserung sich wieder um mind. 2 Monate verschieben wird.
Nach anwaltlicher Fristsetzung (bis 07.04.2026) antwortete er bewusst spät erst 1 Woche vorher. Die Planungsfehler liegen eindeutig beim Studio.

Auch die Zentrale des Franchise intervenierte nicht. Aufgrund der absichtlichen Verzögerungen und nicht behobenen Mängel erwäge ich nun den Rücktritt vom Kaufvertrag und hoffe es klappt!

Ich weiß nicht was schockierender ist: Wie schlecht ein "küchenstudio " eine Küche plant oder dass die Fehler nicht anerkannt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Geh zum Anwalt.
Juristen können (meistens) nachvollziehbar argumentieren, Zusammenhänge aufzeigen und vor allem vertragliche Details einschätzen.
Dein völlig konfuser Text hilft vielleicht deinem Seelenfrieden, bringt dich in der Sache aber nicht weiter.
Vertragsrücktritt kannst Du dir abschminken, das klappt so gut wie nie.
 
Geh zum Anwalt.
Juristen können (meistens) nachvollziehbar argumentieren, Zusammenhänge aufzeigen und vor allem vertragliche Details einschätzen.
Dein völlig konfuser Text hilft vielleicht deinem Seelenfrieden, bringt dich in der Sache aber nicht weiter.
Vertragsrücktritt kannst Du dir abschminken, das klappt so gut wie nie.
Ich war bereits beim Anwalt und möchte aus dem Vertrag zurücktreten. Ich warte auf seine Rückkehr und bin gespannt, was er antwortet. Da der Verkäufer 2 Fristen verstreichen lassen hat und bewusst die Küchenbestellung gestoppt hat, denke ich, dass ich ganz gute Chancen damit habe
 
@Mel0000 ... da deine Ausführungen leider sehr unorganisiert, nicht chronologisch und ohne Fakten wie Auftragsbestätigungen, Aufmaße, Zeichnungen und klare Abläufe sind, habe ich den Threadtitel mal etwas angepasst.
 
@Mel0000 ... da deine Ausführungen leider sehr unorganisiert, nicht chronologisch und ohne Fakten wie Auftragsbestätigungen, Aufmaße, Zeichnungen und klare Abläufe sind, habe ich den Threadtitel mal etwas angepasst.
Du hast Recht! Da ich den text in meiner Mittagspause schnell schreiben musste ist der sehr Chaotisch... Ich passe den Text und titel wieder an :-)
 
Bitte nicht jeden Beitrag komplett zitieren, sondern eher mit @Mel0000 .. sprich dem Usernamen den entsprechenden User anreden.

Du kannst gerne hier noch einen Beitrag im Thread machen, der den Sachverhalt besser beschreibt. Wir können dann in Beitrag 1 einen entsprechenden Hinweis einfügen.

Generell lege ich dir aber ans Herz, solche Beiträge eben NICHT mal eben schnell hinzuklatschen, sondern sorgfältig zu sein. So sorgfältig, wie man bei einer Küchenbestellung ist, wenn man den schriftlichen Auftrag unterschreibt.
 
@KerstinB
oh sorry, ich bin neu hier! Vielen Dank für die Tipps :-) Beim Küchenkauf war ich tatsächlich nicht so schnell, das hatte schon einen Monat gedauert. Hilft aber leider nicht, wenn der Küchenplaner sein eigenes Aufmaß nicht beachten kann... oder deren Aufmaß war fehlerhaft, das weiß ich nicht...
 
Aber, aus dem Aufmaß wurde doch dann die Auftragsbestätigung, die du unterschrieben hast.

Und irgendwann hast du entdeckt, dass da einiges doch nicht so drin stand, wie du es wolltest, da war aber die Fertigung schon in Auftrag gegeben. Also, muss ja irgendwo zwischen Aufmaß nehmen und Auftrag als Kunde bestätigen irgendetwas fehlen.
 
Du kannst gerne hier noch einen Beitrag im Thread machen, der den Sachverhalt besser beschreibt. Wir können dann in Beitrag 1 einen entsprechenden Hinweis einfügen.
@Mel0000, was war daran jetzt nicht zu verstehen?

Ich hatte dich gebeten, Änderungen als eigenen Beitrag hier zu machen und den Originalbeitrag zu lassen. So funktioniert das hier nicht. Solche Threads kann keiner mehr sinnvoll nachvollziehen. Ich habe über die Tatsache, dass du geändert hast, einen entsprechenden Eintrag in Beitrag 1 gemacht. So etwas gehört bei nachtträglichen Änderungen zum guten Ton.
 
@KerstinB wie meinst du das?
Es war so, dass die Küche erst geplant worden ist und der Kaufvertrag unterschrieben. Danach erst kam ein Aufmaß. Nach dem Aufmaß wurden Kleinigkeiten angepasst. Wie zb hatte der küchenplaner empfohlen, 2 schränke höher zu nehmen ( die im Nachhinein zu hoch waren) ich habe den Änderungskaufvertrag dann vor Ort unterschrieben und erst nach dem montieren sind die Fehler erkannt worden. Ich habe beim Kauf die Maße nicht beachtet. Der Planer hatte ein professionelles Aufmaß vorliegen / in seinem System und ich habe darauf vertraut

Edit: ich habe einfach meinen chaotischen Text etwas strukturiert. Wieso sollte ich dazu extra einen neuen Beitrag erstellen? Ich dachte das wäre ein Angebot, aber kein Muss. Ich möchte einfach nur die Leute vor diesem Küchenstudio warnen, dafür müssen die nicht meinen langen wirren Text lesen und dann nochmal den korrigierten.
Inhaltlich kam nichts Neues dazu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fristen kann man widersprechen. Und Fristen sind ohnehin unwirksam, wenn sie nicht erfüllbar sind-was häufig der Fall ist.
Echte Vertragsrücktritte mit Abholung der Küche sind tatsächlich extrem selten. Die rechtlichen Hürden sind hier hoch, weil dies existenzielle Auswirkungen auch für den Händler haben kann. Ist die Leistung überwiegend erbracht (z.B. dadurch, daß der Kunde kochen kann und die Küche im großen und ganzen nach dem gekauften Produkt aussieht), steht ein Rücktritt ohnehin nicht mehr zur Debatte.
Was Du tun solltest:
Anhand des KVs, der Auftragsbestätigung, ggf. Nachverträge genau prüfen, welche der sog. Mängel wirklich welche sind. Im Zweifelsfall gilt hier das, was im KV oder später in der AB steht und Du unterschrieben hast.
Diese Mängel solltest Du gut dokumentiert glasklar benennen und mit einer erfüllbaren Fristsetzung reklamieren. Drohungen sind meistens nur heiße Luft, sie bringen dich nicht weiter.
 
Danke @mozart! Werde ich machen.
Mal schauen, was sich ergibt … hatte schon die Befürchtung, dass es eher schwer wird.
 
Ich kann die Argumente eh nicht nachvollziehen. "Spülbecken fehlt" ist mir unklar, vergessen, nicht geplant, oder nur Lieferverzug? "Schränke zu hoch" ebenso, Schränke sind allgemein hoch. Dafür geht man ins Küchenstudio und stellt sich neben den Schrank oder wie habt ihr die Küche gekauft?

"Fronten fehlerhaft zu groß" kann ich auch nicht beurteilen. Zeichnungen, Bilder, Pläne fehlen völlig. Dir kann keiner hier helfen, wenn du einfach irgendwas hinschreibst.
 
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