Arbeitsplattenhöhe hat nicht das vereinbarte Maß

finchen0310

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Ich brauche Hilfe. In unserem Haus wurde in der letzten Woche eine hochwertige Küche aufgebaut. Leider stimmt die Arbeitshöhe nicht. Die Arbeitsplatte ist aus Granit und hat eine Stärke von 3 cm. Diese Stärke war den Mitarbeitern des Küchenstudios bekannt und ist in den Unterlagen, wie dem Arbeitsplattenplan des Küchenstudios für den Steinmetz auch dokumentiert. Nun mussten wir jedoch feststellen, dass die mit dem Küchenstudio vereinbarte Arbeitsplattenhöhe - also die Endhöhe mit Granitplatte - nicht erreicht wurde. Die schriftlich vereinbarte Höhe sollte 96 cm betragen. Ich gehe davon aus, dass gemäß dieser Vereinbarung selbst bei kleinen Unebenheiten im Fußboden ein Mittel von 96 cm erreicht werden sollte. Lieder finde ich dieses Arbeitsplattenmaß an meiner Küche irgendwo wieder. Die Arbeitsplatte hat ein Maß von 95 cm und gelegentlich einige mm mehr, jedoch nie 96 cm. Gemessen habe ich mit einem professionellen Laser Entfernungsmesser. Ich bin nun sehr enttäuscht. In meiner alten Küche hatte ich diese Arbeitshöhe und sie war perfekt. Es ist nur 1 cm, es war jedoch anders vereinbart. Was kann ich nun tun?
 
Auftragsvermaßung zeigen .. sind die 96 cm wirkliich wirksam vereinbart.

Mit dem Küchenstudio reden, was sagen die? Füße sind ja in der Höhe verstellbar.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort, KerstinB. In dem von uns unterschriebenen Angebot steht Arbeitshöhe : 960 mm. Das war mir ganz wichtig. Kann man die Höhe an den Füßen noch verstellen, obwohl die Granit-Arbeitsplatte bereits fest montiert wurde?
 
Das solltest du mit dem Küchenstudio besprechen. Was sagen die denn? Und warum ist das nicht schon beim Vermessen der Arbeitsplatte aufgefallen? Die ist doch bestimmt nach Aufstellung der Küchenmöbel ausgemessen worden - oder?
 
Am Freitag wurde der Küchenaufbau fertiggestellt und heute habe ich mir die Küche genau angeschaut und gemessen. (Wir wohnen noch nicht in dem Haus.) Das Küchenstudio habe ich also noch nicht informieren können, werde ich morgen tun. Warum das nicht beim Vermessen der Arbeitsplatte aufgefallen ist, kann ich nicht sagen. Die Mitarbeiter des Küchenstudios und der Steinmetz sind nicht im gleichen Unternehmen tätig. Fakt ist, die Granitarbeitsplatte hat die vereinbarte Höhe von 3 cm.
 
Ist diese Abweichung vom vertraglich vereinbarten Maß ein Mangel? Über eine Antwort von den Experten hier würde ich mich sehr freuen.
Ich bin nicht auf Streit aus. Und wenn ich zaubern könnte, wäre die Arbeitsplatte jetzt 96 cm hoch. :-(
 
Gibt es vielleicht andere Gründe für eine Abweichung von der vereinbarten Höhe? Was sagt das Aufmaß? Was sagen die Zeichnungen, gibt es Fensterbrüstungen, Heizungen oder irgendwas, was nach dem Aufmaß und zur Bestellung der Möbel verändert werden musste?
Da reicht schon ein leicht schiefer Fußboden.

Vielleicht hat der Verkäufer nur vergessen, dass dir das so wichtig war und hat die Küche einfach aus irgendeinem Grund 1 cm runtergedreht, ohne Bescheid zu sagen. Vielleicht gibt es die Sockelhöhe gar nicht beim Lieferanten. Nachträglich kann man da nicht mehr so viel machen.
 
Bauliche Einschränkungen, die einer Arbeitsplattenhöhe von 96 cm entgegenstehen gibt es nicht. Das uns ergonomisches Arbeiten wichtig ist, haben wir immer wieder betont. Es sollten 96 cm sein.
Ich habe heute meinen Ansprechpartner im Küchenstudio informiert. Nun stellte sich heraus, dass er von einer Arbeitsplattenhöhe von 38 mm ausging. Ich habe mir vom Steinmetz sagen lassen, dass das ein Standardmaß von Schichtstoff - oder Laminat-Arbeitsplatten ist. Granitplatten haben so ein Maß wohl normalerweise nicht. Die wären dann 40 mm oder wie in unserem Fall 30 mm stark. Ich habe den MA des Küchenstudios mehrfach auf das Arbeitsplattenmaß von 30 mm hingewiesen. Dieser Mitarbeiter hatten auch mehrfach Kontakt mit unserem Steinmetz und hat ihm ja auch den Arbeitsplattenplan gesandt. Aufgefallen ist diese Unstimmigkeit offensichtlich niemandem.
Es gibt noch ein weiteres Problem. Bei uns in der Küche befindet sich ein Stahlträger. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass die Küchenzeile zum Stahlträger einen Abstand von 1150 mm nicht unterschreiten soll, damit man dort sehr komfortabel auch mit Einkaufstüten usw. durch kommt. Im Aufmaß des Küchenstudios wurde der Abstand mit 1200 mm angegeben. Der tatsächliche Abstand beträgt nun 1040 mm. 16 cm liegen wohl eher nicht im Toleranzbereich, vermute ich. Wie verhalte ich mich jetzt?
 
Hi Finchen, an besten zeigst du mal die Pläne ( Soll-Zustand) und Fotos mit lesbaren Messwerten ( Zollstock, Metermass, oder wie es gut funktioniert) vom Ist-Zustand.
 
Die fehlenden 16cm werden ja nicht nur durch Toleranzen am Raum entstanden sein.
Entscheidend ist der Planstand, der der Auftragsbestätigung der Küche zugrunde liegt.
Ich nehme an, du hast NACH Aufmaß die endgültigen Zeichnungen unterschrieben.
Deren Inhalt/Maße sind verbindlich.
Das gilt auch für die Arbeitshöhe . Was vorher ggf. mal besprochen wurde, ist im Streitfall ohne Belang.
Ohne Kenntnis der Zeichnungen lässt sich hier nichts bewerten.
 
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