Küchennachbesserung noch nicht geschehen / Nachlass

felixrjw

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Hallo,

meine Frau und ich haben uns eine Küche in unsere ETW bauen lassen, Preis 24.000€.

Die Küche wurde im Dezember wie besprochen eingebaut, zu dieser Zeit waren wir noch in anderen Räumen mit dem Umbau beschäftigt. Einige Schränke wurden im Dezember falsch geliefert, und Ende Januar kurz vor unserem Einzug ausgetauscht.

Leider mussten wir direkt im Dezember feststellen das an einer Stelle ein Steinabplatzer in der Arbeitsplatte vorhanden ist. Nach Rücksprache mit dem Küchenbauer könnte dieser ausgebessert werden sodass man es nicht mehr sieht, der Kollege der dies könnte wäre aber erst Anfang März wieder da.
Aktuell haben wir noch 10% des Kaufpreises einbehalten. Bislang noch keine Rückmeldung wann denn nun wer kommt für die Ausbesserung.

Meine Frage nun: Kann ich auf die Ausbesserung verzichten und einen Teil des Kaufpreises einbehalten? Immerhin wurde die Küche Anfang Dezember verbaut. Der Steinabplatzer stört uns sehr auch wenn er wirklich nur minimal ist, allerdings weiß ich nicht ob eine Ausbesserung wirklich gut aussieht oder ob diese es nur noch schlimmer machen würde. Ein Austausch der Steinarbeitsplatte würde auf jedenfall mehr als 2400€ kosten.
 

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nein kannst du nicht..

du hast den Schaden schriftlich zu reklamieren und zwar unter Benennung einer realistischen Frist ! Wenn der Frist nicht seitens des Händlers widersprochen wird und er den Termin dann verstreichen lässt, hast Du das Recht auf Wandlung des Auftrags.. ein Recht, eine willkürliche Summe einzubehalten gibt es nicht.. außer irgendein Richter hat so entschieden.

mfg
Racer
 
by the way, wenn das, auf dem Bild der einzige Schaden sein soll, dann frage ich mich schon, wer hier gerade quertreibt ?

Du weiß schon, dass der Aufwand die Platten zu tauschen deutlich über 1000 € liegen wird und nur der Aufwand, das Becken da heraus zu bauen, die Kanten nachzuschleifen und das ganze wieder einzusilikonieren ebenfalls mehrere Stunden dauern wird.

Selbst wenn das gelingt, danach ist die Silikonnaht deutlich breiter, was du dann aber nicht reklamieren kannst, weil es immer noch in der Toleranz sen wird..

also Endergebnis eines Reparaturversuchs könnte sein, dass es gelingt, danach aber nicht mehr so gut aussieht.

Ich an Deiner Stelle würde sehr gut mit diesem Pünktchen leben können, die Rechnung bezahlen und mich über die Küche freuen.

Der Schaden steht in keinem Verhältnis zum Beseitungsaufwand.

Der Monteur hätte aber auch ruhig ein dunkleren Silikonton nehmen dürfen, dann wäre das wohlmöglich nie aufgefallen !

mfg
Racer
 
Also es gab noch mehrere Schäden die mittlerweile ausgebessert, einige besser andere nicht so schön aber zufrieden stellend.

Ich weiß das der Aufwand die Platte zu tauschen oder auch nur das Spülbecken rauszunehmen und zu tauschen imens ist. Allerdings kann es doch nicht mein Problem sein? Angenommen ich kaufe ein Auto für 20.000€ und es ist eine kleine Delle in der Tür, dann sag ich ja auch nicht "Ist in Ordnung wäre jetzt zuviel Aufwand die Tür neu zu lackieren oder die Macke auszubessern".

Mich selber stört es auch weniger als das es meine Frau stört. Aber für uns eine gute Info das es nach einem Reparaturversuchs auch schlechter aussehen könnte und wir uns es so auf jedenfall noch überlegen sollten.

Vom Küchenstudio wurde uns ja gesagt das die Macke auf jedenfall ausgebessert wird, was nur bisher nicht geschehen ist.
 
Du hast schon das Recht, Geld einzubehalten. Auch größere Summen und das ganze auch bei geringfügigen Mängeln.

Und das würde ich an deiner Stelle auch so machen, wenn keine Bewegung seitens des Händlers kommt.

Siehe hier:
§ 433 BGB - Einzelnorm

Das sagt aus, dass du erst bezahlen mußt, wenn du die Kaufsache Mangelfrei bei dir stehen hast. Wenn nicht, gibt es auch kein Geld.
 
Ich würde einen schwarzen Permanentstift nehmen, die Silikonlinie ankleben und diesen minimalen Abplatzer anmalen. Bissi pragmatisch, aber einen Versuch wert und wenn es sich dann “wegsieht” …
Über einen Nachlass oder ein Goodie kannst du dann mit dem Küchenstudio immer noch verhandeln.

Irgendwann werdet ihr vermutlich irgendwo an der Vorderkante selber eine selbst produzierte Macke haben und mit der auch leben müssen. ;-)
 
Das ist doch ein grober Stein mit zahlreichen verschiedenen Bestandteilen und hohem Quarzanteil. Das es da bei der Fertigung, Transport oder Benutzung kleine Abplatzer oder Macken geben kann, halte ich für fast zwangsläufig. Das helle Silikon ist zwar "Standard", aber ein dunkles wäre hier wohl besser gewesen. Dann wäre es vermutlich nicht mal sichtbar gewesen.

Ich würde mit dem Küchenstudio nochmal reden, aber nicht nicht über einen Austausch. Eine andere Silikonfarbe würde schon reichen und dann noch vielleicht über 100 EUR verhandeln und dann sollte es gut sein.
 
Das Forum ist keine Rechtsberatung und das "Normenpicking", was @Wolfgang 01 öfter mal betreibt nicht hilfreich. Die Aussage stimmt so nämlich nicht.


10% für so eine Macke wären - gelinde gesagt - deutlich übertrieben.
Aber oben wurden schon Lösungsmöglichkeiten beschrieben ;-)
 
Nach meiner Meinung besteht hier keinerlei Recht auf Einbehalt einer Summe. Es gibt sicherlich ein Merkblatt zu Beschaffenheit von Granitplatten und anderen Naturprodukten.

Das sollte eigentlich Bestandteil des Kaufvertrages sein. In unserem Merkblatt steht klar und deutlich, daß es bei Steinarbeitsplatten bestimmte Fehler geben kann, die materialimmanent sind. Dazu gehören auch kleine Löcher und Krater, die durch ausgebrochene Kristalle entstehen können.

Wenn solch ein "Loch" nun genau am Spülenausschnitt ist, dann ist es allenfalls ein geringfügiger optischer Mangel, der aber in keiner Weise den Nutzwert der Küche mindert oder behindert. Natürlich kann man versuchen diesen Mangel irgendwie "unsichtbar" zu machen. Wir haben dazu Spezialisten direkt vom Steinverarbeiter. Normalerweise kriegen die sowas ganz gut behoben oder entscheiden dann eben über einen Austausch der Platte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die zahlreichen Antworten! Nun schaue ich auch etwas anders auf die Sache, selbst wenn Sie mich immer sehr gestört hat.
Da nimmt man viel Geld in die Hand und ist nachher nicht zufrieden, das stört natürlich. Über solche Hinweise das es bei so grobporigem Stein auch zu Absplitterungen kommen kann wäre ich sehr erfreut gewesen.

Wir werden noch einmal das Gespräch mit dem Küchenstudio suchen, ich denke ein neu versiegeln in dunklerem Silikon würde mich schon sehr glücklich stimmen. Dann wird die Macke wohl aus dem Blickfeld verschwinden.
 
Hier kannst du es nochmal nachlesen um auf das Gespräch vorbereitet zu sein:

"https://forumnachhaltigeimmobilien.com/2016/12/20/bgh-zum-kaufrecht-auch-geringfuegige-maengel-rechtfertigen-zahlungs-und-abnahmeverweigerung/#:~:text=Nach%20§%20433%20Abs.,Kaufsache%20mangelfrei%20geliefert%20worden%20ist."

Hier wird eindeutig beschrieben das du sehr wohl ein Einbehaltungsrecht hast, und zwar sogar den kompletten Kaufpreis.

Dies natürlich nur bei einem Kaufvertrag. Nicht Werkvertrag. Das ist was anderes..
 
Wolfgang, ich finde es prinzipiell toll, dass du als KFB so oft auf Seiten der Käufer stehst und in ihrem Sinne argumentierst.

Aber hier: darf man nicht auch mal ein bißchen gesunden Menschenverstand annehmen, auf beiden Seiten? Den ganzen Betrag einbehalten wegen so eines winzigen Abplatzers in einem Naturmaterial? Halte ich für gelinde gesagt übertrieben. Das kann man doch nicht ernsthaft jemandem raten?

Aus so einer Haltung heraus resultiert dann zum Schluss ein Teil der Überlastung unserer Gerichte …
 
Ich habe diese Gesetze nicht gemacht...andersherum wird vielleicht auch nicht besser argumentiert. Also auf der Verkäuferseite.

Was man aus der Gesetzeslage macht, bleibt einem ja selbst überlassen.
Und ich glaube schon, dass ich ein "bißchen Menschenverstand" habe. Wie auch immer der beurteilt wird.
Ich behaupte mal für mich, das ich einen habe.
Das muß aber nicht jeder befürworten.
 
Okay, stimmt, ich möchte keinem hier gesunden Menschenverstand absprechen! Das war falsch ausgedrückt. Besser also vielleicht Gelassenheit kleinen Fehlern gegenüber, weniger Perfektionsanspruch, Verhältnismäßigkeit überprüfen?
 
Aber diese Argumente, also Gelassenheit, Verhältnismäßigkeit etc. sollen dann nur für den "Verbraucher" gelten, wie in diesem Fall, oder für jede Partei?

Hmh....:think:
 
Bitte für jede Partei.
Diese Hinhalterei bei berechtigten Reklamationen ist ja auf der anderen Seite auch nix.
Augenhöhe, können wir uns auf dieses Stichwort einigen?
 
Oft wurde hier die Fa. Artus empfohlen, vielleicht wäre ein guter Weg auch im Sinne der Nachhaltigkeit, sie in Absprache mit dem Küchenstudio zu beauftragen, das sollte über die Hapftpflicht des Küchenstudio gehen.
 
Ich glaube es gibt praktisch keine mängelfreie Küche. Wenn man anfängt zu suchen, findet man immer etwas. Blöd ist hier nur, dass solch ein kleiner Mangel ausgerechnet an einer Stelle auftaucht, wo man ihn sieht. Augenhöhe ist wohl ein gutes Stichwort. Die Macke ist sicher verbesserungswürdig, nur mit welchem der Aufwand ist die Frage
 
@Wolfgang 01 Liest du eigentlich die Normen und Texte, die du verlinkst?

Aus 433 lässt sich auf gar keinen Fall eine Minderung des Kaufpreises ableiten.
Bei der Herleitung einer Möglichen Einbehaltung des Kaufpreises ist 433 die notwendige Bedingung, da folgen aber noch einige Bedingungen.

Der verlinkte Text sagt auch nichts zu diesem Thema, stellt nur klar, dass bei der Frage ob ich eine Sache bezahlen muss, die Verhältnismäßigkeit des Schadens keine Rolle spielt. Nur hat dieser Fall hier gar nichts damit zu tun.
 
Oft wurde hier die Fa. Artus empfohlen, vielleicht wäre ein guter Weg auch im Sinne der Nachhaltigkeit, sie in Absprache mit dem Küchenstudio zu beauftragen, das sollte über die Hapftpflicht des Küchenstudio gehen.
Die Haftpflicht trägt nur Schäden an "dritten" Materialien, nicht aber an selber gelieferten Materialien..

also, wenn der Monteur die Stehleuchte vom Kunden umhaut, oder den vorhandenen Holzboden verkratzt, dann ist das ein Fall für eine Haftpflicht.. eine Macke an einer eigens gelieferten Steinplatte hingegen ist kein Haftpflichtschaden.. ansonsten würde ich ab sofort meinen Händlern dazu raten, sie mögen einfach alle ihre Reklamationen einfach über die Haftpflicht abwickeln..

mfg
Racer
 

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