Küche falsch geplant

Und eine Ergänzung noch - ich habe den KV (samt Zeichnung, AGB und Teileliste) auch unterschrieben, bevor das Aufmaß gemacht wurde. Daher gibt es im KV folgende Passage: "Die detaillierte Ausarbeitung der Schränke, Arbeitsplatten , Geräte und Zubehör betreffend erfolgt wunschgemäß nach Durchführung des Aufmaßes. Für den Fall, dass das Aufmaß zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht durchgeführt sein sollte, berechtigt eine sich nach Aufmaß ergebende Erhöhung oder Kürzung des Gesamtkaufpreises nicht zu einer Kündigung des Vertrages, sondern führt in beiden Fällen zu einer Vertragsanpassung."

Hattest du sowas auch in deinem Vertrag?
 
Missbräuchliche Stornoklausel hieß es noch auf Seite 1 dieses Themas. Jetzt sind wir beim Erklärungsirrtum, den ich dahingehend nicht nachvollziehen kann, dass noch kein Aufmaß erfolgte, welches widerum die nötigen Fakten widerspiegeln würde, die dann Vertragsbestandteil wären.

Bis zu dem Zeitpunkt fällt das Ganze für mich eher um einen Bestimmungskauf (Spezifikationskauf), wie er z.B. auch bei Meterkaufverträgen stattfindet.

Beim Vertragsabschluss werden nur Art und ungefähre Menge der Ware vereinbart. Eine Frist wird vereinbart, nach der der Käufer die Ware näher bestimmen muss.

Andererseits wäre ja fast jeder Vertrag anfechtbar wenn man nur einen Zentimeter Differenz findet. Oder wo soll die Grenze sein?

Und was ich fast am Wichtigsten finde: @stg

Wir löschen keine Themen weil sie zu Ungunsten von Händlern ausfallen könnten. Das mag dein subjektiver Eindruck sein weil du hier entsprechend gefordert wirst, aber es ist dennoch nicht richtig. Wir sind auf der Seite der Vernunft und was vernünftig ist und was nicht versuchen wir gerade herauszufinden. Da wir deinen Händler nicht befragen können musst du aushelfen. :so-what:
 
Wir wissen also jetzt, wie Dein Anwalt die Rechtslage beurteilt. Ob ein Richter das auch so beurteilt, können wir derzeit nicht wissen.
 
@Parodia: Solch eine Klausel habe ich nicht.

Nacherfüllung gibt es nicht, da die Anfechtung den Vertrag "beseitigt"
Nacherfüllung knüpft wohl auch an einen Sachmangel an, der hier ja nicht vorliegt. Rein faktisch wäre eine Nacherfüllung nicht möglich, da der vertragsgemäße Zustand nur durch eine Vergrößerung des Raumes zu erreichen wäre - da hätte ich aber tatsächlich nichts dagegen. Faktisch wäre eine Nacherfüllung unmöglich und würde damit zum Rücktritt berechtigen.

@Michael: Von einem Bestimmungskauf hat der Anwalt nichts gesagt. Wie sieht solch ein Vertrag aus?

Die missbräuchliche Stornoklausel hatte ich angesprochen - darauf käme es aber überhaupt nicht an, da die Anfechtung klar durchgeht.
 
Ehrlich gesagt würde mich dein Vertrag sehr interessieren. Weil wenn du ja gar keine Teileliste und/oder Zeichnung hast - was steht dann bitte im KV? Oder habe ich überlesen, dass es sich um eine Meterküche handelt?

Bei einem Bestimmungskauf ist im Kaufvertrag die Leistung noch nicht spezifiziert. Das erfolgt dann später. Und so wie du deinen Fall schilderst, klingt das sehr danach. Weil in deinem KV stehen ja offenbar keine Teile drin. Im Fall eine Spezifikationskaufs sieht die rechtliche Beurteilung aber anders aus.

Irgendwie ist hier alles unklar. Ich hoffe, du hast deinem Anwalt mehr (und bessere) Informationen gegeben. Sonst kann er dich nicht richtig beraten. Daher wundert mich, dass er - wenn er deinen Kaufvertrag hatte - nichts von einem Bestimmungskauf gesagt hat.
 
Dass in einem Fall wie dem meinen eine Anfechtung möglich sein muss, kann eigentlich auch gar nicht anders sein.

Angenommen ich könnte mich nicht vom Vertrag lösen, was wäre dann die Folge?

Ich müsste die Küche dann neu planen lassen. Die Küche würde dann kleiner. Was passiert mit dem Preis? Im Vertrag steht ein Gesamtpreis und keine Einzelpreise. Wenn das Küchenstudio nun sagt, dass sich der Preis - trotz kleinerer Küche - nicht ändert, was mach ich dann? Hinnehmen? Die Preisgestaltung bei der Neuplanung kann ich in keinster Weise nachvollziehen.
 
Das ist relativ einfach. Es wird ein Aufmaß gemacht, auf Basis der dann korrekten Werte wird die Küche neu geplant. Und wenn dann weniger Schränke notwendig werden, dann wird der Preis angepasst. Du kannst jetzt noch argumentieren, dass diese Preisanpassung dann intransparent wäre - aber das ist die "alte" Debatte um den Küchengesamtpreis, der sich aus vielen Komponenten (nicht nur der Hardware) zusammensetzt.

Mit Näherungsverfahren (oder dem guten alten Dreisatz) kann man zumindest eine Preisänderung ein bisschen verplausibilisieren.

Aber ich wiederhole mich: Ich verstehe leider bis jetzt noch nicht, was genau du gekauft hast.
 
@Parodia: Lies bitte meinen Beitrag #132. Natürlich habe ich eine Teileliste nach Vertragsunterschrift erhalten und auch einen fixen Gesamtpreis. Ein Änderungsvorbehalt ist im Vertrag nicht enthalten. Es kann also kein Bestimmungskauf sein.

Ich verstehe, dass du den Thread verwässern möchtest und Zweifel säst, wo dafür keine Veranlassung besteht.
Das Fazit deiner Bemühungen, dich unwissend zu stellen soll wohl sein: Hier ist alles unklar (obwohl dir vorher noch alles klar war) und daher kann der Thread weg, stimmts?
 
hä? Sorry, wenn ich mich nicht durch alle Beiträge lese. Und ich will nix verwässern und keine Zweifel säen, sondern einfach nur den Sachverhalt verstehen. Aus rein persönlichen Gründen, weil ich juristisch nicht ganz unbedarft bin und komplexe Sachverhalte einfach mag. That's all.

Nicht hinter jedem Rosenstrauch einen Bären vermuten :-)
 
Aber ja - jetzt hab ich's kapiert, Teileliste und Zeichnungen nach der Unterschrift.
Aber WAS steht im Kaufvertrag? Das weiß ich immer noch nicht.

Aber ein Aufmaß wurde im KV vereinbart?
 
Ich vermute mittlerweile hinter jedem Busch einen Küchenverkäufer :-)

Nichts für ungut.
Du kannst den von mir geschilderten Sachverhalt als wahr unterstellen.
Abseits vom Juristischen ist für mich eine Recht zur Lösung vom Vertrag nur logisch. Der KFB hat falsch geplant, dann muss er auch dafür geradestehen.

Sind AGB überhaupt Vertragsbestandsteil, wenn diese erst Nach Vertragsschluss übergeben wurden? Kann eigentlich nicht sein oder?
Darauf kommt es hier nicht an, da die Anfechtung greift. Also nur rein theoretisch...
 
Wenn im KV auf AGB verwiesen wird, dann sind sie natürlich Vertragsbestandteil. Wenn sie dir erst danach ausgehändigt wurden, dann ist das eine Frage der Beweisführung. Denn eigentlich bis du auch verpflichtet, danach zu fragen, wenn du den KV unterschreibst. Ein Richter würde dann fragen: Warum haben Sie was unterschrieben, was Sie nicht kennen?

Daher bleibe ich dabei: Was steht im KV?
 
In meinem KV steht "Der Käufer bestätigt ausdrücklich, auf die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen worden zu sein. Der Käufer erkennt sie an und hat jeweils eine Kopie des Vertrags nebst Anlagen erhalten"
Und natürlich hab ich das auch alles gelesen, bevor ich unterschrieben habe.
 
Steht bei mir so ähnlich. In den AGB steht aber nichts spannendes. Nur die ominöse Stornoklausel. Darauf kommt es aber ja nicht an.

Was anderes: Kann man eigentlich Aufwendungsersatz vom Küchenstudio für die unsinnige Küchenplanung verlangen? Da sind Fahrtkosten und Arbeitszeit verloren gegangen - für nichts.
 
Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln .. du unterschreibst einen Vertrag und kommst jetzt so ... dann wunder dich nicht, wenn Küchenstudios demnächst auch jede Planungsminute in Rechnung stellen.

Und übrigens .. das wäre ja Schadenersatz, ich hoffe deine AGB sehen eine gültige Klausel dafür vor ;-) ;-)
 
Jetzt wird's meiner Meinung nach bisschen dämlich. Was denn für eine unsinnige Küchenplanung ? Die hast du doch auf dem Bildschirm gesehen. Das "einzige" Problem ist ja, dass die Maße nicht passen.

Kannst ja mal durch meinen Thread lesen. Ich hatte nämlich großen Ärger mit meinem KS - aber die Montage betreffend. Da hätte ich nach deiner Denke einiges an Aufwandsersatz fordern müssen. Hat mir mein Anwalt sofort davon abgeraten.

Und ich bin jetzt raus. Dir scheint es nicht um ne Lösung zu gehen, sondern eher darum, dem KS eines auszuwischen. Und für sowas bin ich nicht zu haben. Denn eines gilt für alle und alles im Leben: Fehler passieren.
 
Wo finde ich denn deinen Thread?

Natürlich passieren Fehler. Wäre mein kfb nach der Vertragsunterzeichnung nicht aufmal so dermaßen unfreundlich und unkooperativ gewesen, dann hätte ich das sicherlich im Gespräch geklärt.

Der Zug ist abgefahren und daher bin ich heilfroh, dass ich mit der Anfechtung aus dem Vertrag rauskomme.
 
Der Zug ist abgefahren und daher bin ich heilfroh, dass ich mit der Anfechtung aus dem Vertrag rauskomme.
Beruht wahrscheinlich inzwischen auf Gegenseitigkeit...

Lebenszeit in Rechnung stellen, du spinnst ja völlig. :rofl: Machst du das auch im Supermarkt, wenn die gewünschten Bananen ausverkauft sind?
 
Nun, eins bleibt aber (relativ) sicher.
Wenn sich zwei streiten, freut es den oder einen Dritten:so-what:
 

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