Parodia
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Und eine Ergänzung noch - ich habe den KV (samt Zeichnung, AGB und Teileliste) auch unterschrieben, bevor das Aufmaß gemacht wurde. Daher gibt es im KV folgende Passage: "Die detaillierte Ausarbeitung der Schränke, Arbeitsplatten , Geräte und Zubehör betreffend erfolgt wunschgemäß nach Durchführung des Aufmaßes. Für den Fall, dass das Aufmaß zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht durchgeführt sein sollte, berechtigt eine sich nach Aufmaß ergebende Erhöhung oder Kürzung des Gesamtkaufpreises nicht zu einer Kündigung des Vertrages, sondern führt in beiden Fällen zu einer Vertragsanpassung."
Hattest du sowas auch in deinem Vertrag?
Hattest du sowas auch in deinem Vertrag?