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Hallo zusammen,
in diesem expliziten Fall geht es weniger um konkrete Kücheneinrichtung, sondern mehr darum, für eine geplante Mietshausrenovierung, die Küchenräume so zu planen, dass später auch ordentliche Küchen dort installiert werden können. Da dies mieterseitig passieren wird, sollten die Küchenräume so sein, dass sowohl einfache Standardküchen Platz finden, als auch eine etwas individuellere Lösung.
@Michael,
wenn du den Beitrag hier falsch empfindest, dann verschieb mich doch bitte dahin, wo du es für richtig empfindest. Aber irgendwie ist es ja Planung.
Es handelt sich um ein Mietshaus, das mein Vermieter neu gekauft hat. Das Haus ist aus dem Jahr 1913. Einen Originalgrundriss habe ich mal angehängt.
Vorgaben:
- wenn Wände verschieben zu vermeiden ist, dann vermeiden
- Alle Räume, also auch Bad oder Küche sollen ein Fenster haben. Dafür sollen möglichst die vorhandenen Fensteraussparungen genutzt werden
- Generelle Brüstungshöhe der Fenster ist aktuell ca. 86 cm. Für die Küchenräume sind dort dann bei den neuen Fenstern Fenster mit gefüllten Brüstungselementen geplant, so dass die Unterkante des zu öffnenden Fensterflügels etwa 110 bis 120 cm sein wird.
- EG: eine größere 3-Zimmerwohnung (soll meine werden) und eine kleine Singlewohnung
- OG: die 2 noch vorhandenen Mieter möchten hier wieder einziehen. Ihre grundsätzlichen Wünsche sind in der OG-Planung schon berücksichtigt
- DG: steht mal außen vor ... hier soll eine Großwohnung mit dem halbem Spitzboden entstehen. Auch nach individuellen Wünschen der zukünftigen Mieter.
Meine Bitte an euch hier. Bitte prüft doch mal die aktuellen Aufteilungsvorschläge für die einzelnen Wohnungen im Hinblick auf die oben beschriebene zukünftige Küchenplanung . Jetzt können nämlich Problemecken noch beseitigt werden.
Ich bedanke mich fürs Interesse.
VG
Kerstin
in diesem expliziten Fall geht es weniger um konkrete Kücheneinrichtung, sondern mehr darum, für eine geplante Mietshausrenovierung, die Küchenräume so zu planen, dass später auch ordentliche Küchen dort installiert werden können. Da dies mieterseitig passieren wird, sollten die Küchenräume so sein, dass sowohl einfache Standardküchen Platz finden, als auch eine etwas individuellere Lösung.
@Michael,
wenn du den Beitrag hier falsch empfindest, dann verschieb mich doch bitte dahin, wo du es für richtig empfindest. Aber irgendwie ist es ja Planung.
Es handelt sich um ein Mietshaus, das mein Vermieter neu gekauft hat. Das Haus ist aus dem Jahr 1913. Einen Originalgrundriss habe ich mal angehängt.
Vorgaben:
- wenn Wände verschieben zu vermeiden ist, dann vermeiden
- Alle Räume, also auch Bad oder Küche sollen ein Fenster haben. Dafür sollen möglichst die vorhandenen Fensteraussparungen genutzt werden
- Generelle Brüstungshöhe der Fenster ist aktuell ca. 86 cm. Für die Küchenräume sind dort dann bei den neuen Fenstern Fenster mit gefüllten Brüstungselementen geplant, so dass die Unterkante des zu öffnenden Fensterflügels etwa 110 bis 120 cm sein wird.
- EG: eine größere 3-Zimmerwohnung (soll meine werden) und eine kleine Singlewohnung
- OG: die 2 noch vorhandenen Mieter möchten hier wieder einziehen. Ihre grundsätzlichen Wünsche sind in der OG-Planung schon berücksichtigt
- DG: steht mal außen vor ... hier soll eine Großwohnung mit dem halbem Spitzboden entstehen. Auch nach individuellen Wünschen der zukünftigen Mieter.
Meine Bitte an euch hier. Bitte prüft doch mal die aktuellen Aufteilungsvorschläge für die einzelnen Wohnungen im Hinblick auf die oben beschriebene zukünftige Küchenplanung . Jetzt können nämlich Problemecken noch beseitigt werden.
Ich bedanke mich fürs Interesse.
VG
Kerstin
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