AW: Insinkerator und ähnliche
Nach EU-Recht sind die Teile grundsätzlich erlaubt. Allerdings halten sich viele Entsorgungsbetriebe in D nicht an dieses Recht. Es gibt allerdings meines Wissens kein anhängiges oder entschiedenes Gerichtverfahren, also quasi rechtfreier Raum.
Abgesehen davon: ich halte von dieser Form der Abfallentsorgung sehr wenig. Sie belastet nicht nur unnötig unsere Kläranlagen sondern fördert auch die Rattenpopulation in der Kanalisation. Die Tierchen werden dann vergiftet, das Gift gelangt in der Kläranlage und beeinträchtigt deren Funktion.
Küchenabfälle können kompostiert werden, Klärschlamm ist Sondermüll!