Mängel und Schäden

Schnuffelpuff

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Hallo zusammen,

ich möchte mit Euch unsere Story teilen und bitte um Ratschläge zur weiteren Verfahrensweise soweit möglich, Ihr seid da mit Sicherheit erfahrener.

Wir haben bei einem örtlichen Küchenstudio eine Küche inklusive der erforderlichen Vorarbeiten (Ausbau und entsorgen der alten Küche, Dosen versetzen u.ä.) beauftragt. Laut unserem Verständnis dürfte das damit ein Werkvertrag sein.

Dann ging es endlich los und direkt mal total toll. Die angerückten Subunternehmer haben beim Löcher für Dosen bohren direkt 2 Mal die Wände durchbrochen (1 Mal im Eingangsbereich, 1 Mal im Wohnbereich. Zwecks "Beschau" des Schadens im Wohnzimmer wurde ein Schrank auf dem Parkett verschoben und dieses dabei auch noch beschädigt. Kann passieren, wir unterstellen niemandem Absicht.
Nun ging das Drama aber los...

- das Loch im Eingangsbereich wurde mit ordentlich Gips verschlossen und später mit einem rechteckigen Stück Raufaser tapeziert, die Kanten großzügig mit Acryl verschmiert und überstrichen. (Sieht nicht wirklich akzeptabel aus)

- das Loch im Wohnbereich ebenfalls mit Gips verschlossen und sollte auch tapeziert werden. Dafür haben wir von der letzten uns verbliebenen Rolle Tapete die Hälfte verkauft damit der "Maler" das richten kann. Als wir bemerkt haben, was er treibt war es leider schon zu spät. Nun haben wir schön 3-5mm eben keine Tapete in der Ecke, das wollte er auch "schön" mit Acryl verschließen (Struktur Vliesstapete mit Glanz, nicht mehr erhältlich nach mittlerweile 11 Jahren). Das wollten wir freilich nicht, da, wie sonst überall auch, überlappend tapeziert hätte werden müssen (Gut, das niemand mal bei uns nachgefragt oder sich im Raum umgesehen hat). Nun ist nur noch eine halbe Rolle Tapete übrig, die wir für selbst verursachte Schäden behalten werden.

- ein Schlitz in der (verputzten) Küchendecke wurde gefräst, um die Lampe zu versetzen. Dann wurde zugegipst und versucht, das Ganze mit "Raufaser Reparatur Spachtel" und Farbe hinzubekommen. Hat natürlich nicht funktioniert und sieht übel aus.

- Mauerkasten außen nicht montiert

- das Parkett (Buche, Echtholz) im Wohnbereich ist laut Auskunft eines hinzugezogenen Parkettlegers nicht reparabel (fraglich, ob Wachs hält; lange und viele Kratzer; alle Schäden quer zur Verlegerichtung...).
Partielles Abschleifen und neu versiegeln ist mit einer üblen Farbabweichung verbunden (geht gar nicht im Übergang vom Eingangs- zum Wohnbereich). Demnach bliebe nur komplett abschleifen und behandeln/versiegeln). Dazu kämen noch Kosten für De-/Montage der Sockelleisten, Kosten für Möbel (Abbau, Lagerung, Aufbau) und, da wir ohne den Wohnbereich zu betreten in kein anderen Zimmer kommen, Hotelkosten (o.ä.)

Da sich das Studio nicht gerührt hat (Frist zur Behebung der Mängel 1-3 ist bereits verstrichen) werden wir zur Behebung der Mängel 1 - 4 nun Wohl oder Übel selbst eine Firma beauftragen.
Können wir die Rechnung an das Studio senden lassen (mit Kopie an uns)? Ich wurde Heute aus dem Studio geworfen, da sich der Berater "von mir nicht drangsalieren" lässt...

Was machen wir mit dem Parkett? Das ist eine unschöne Situation. Wir wollen das Thema eigentlich nur hinter uns bringen aber das muss halt gemacht werden. Können wir dem Studio einen Kostenvoranschlag schicken und die Rechnung entsprechend mindern oder Geld zurückfordern? Vor Weihnachten wird das nämlich eher nicht erledigt werden können.

Ich glaub das war erstmal alles.

Ach ja, der (beim Studio angestellte) Schreiner hat, soweit wir das beurteilen können, einen guten Job gemacht. Nur fehlen noch immer Dunstabzugshaube und Geschirrspüler . Fertig ist er also noch nicht.
Aber er will verständlicherweise, wenn er fertig ist, eine Abnahme. Da ich nicht davon ausgehe, das die Vorarbeiten (durch die Subs) abgenommen werden sollen habe ich Schwierigkeiten damit... Tips an der Stelle?

vielen Dank für lesen und ggf. Rat. :-)
 
@Schnuffelpuff, das sind ja sehr unschöne Bedingungen, unter denen Du hier ins Forum gefunden hast.

Ich kann und darf auch gar keine rechtliche Ratschläge geben, daher nur eines: ohne Anwalt würde ich da gar nichts machen.
Wenn Du Tatsachen schaffst, in dem Du beispielsweise das Parkett abschleifen usw. und die Rechnung dem Küchenstudio einfach zukommen lässt, könnte es schwierig mit der Beweislast werden.

Rechnungen über Arbeiten, für die Du einen anderen Schreiner beauftragst, wird dieser nicht an das Küchenstudio richten. Du bist der Auftraggeber, Du zahlst. Und Du musst versuchen das ursprüngliche Küchenstudio in Regress zu nehmen.

Aber wie gesagt, das alles würde ich nicht ohne Anwalt machen.

Und die Abnahme so lange verweigern bis alles in Ordnung ist.
 
Hallo @Pewu,

Danke für Deine Antwort.
Wenn wir nichts machen, tut sich leider auch nichts...
Das Studio versucht von Anfang an, das der Sub das mit uns klärt. Der ist natürlich auch nicht sonderlich motiviert, hier was zu machen.
Alles abgeschlossen sein sollte (bis auf fehlende Geräte) bereits am 20.11.20.
Wie es aussieht haben wir dank der Profis nun noch Baustelle bis ins nächste Jahr rein. Mit dem Sub möchte ich eigentlich auch nichts klären da wir ja den kompletten Auftrag beim Studio eingetütet haben.

Meine Frau greift das ganze mittlerweile ziemlich an und ich hab auch keinen Nerv mehr...
 
Ich habe ja nicht gesagt, Ihr sollt nichts machen. Ihr sollt das einem Anwalt übergeben. Der setzt eine letztmalige Frist von 14 Tagen (so in meinem Fall) und dann geht das seinem Gang.
Wahrscheinlich Gutachter usw.

Aber wenn Ihr jetzt z.B. das Parkett erneuern lasst, dann sagen die womöglich: wo ist denn der Schaden, der von uns verursacht sein soll?
Habt Ihr Fotos und die Schäden auf den bisherigen Abnahmeprotokollen dokumentiert?

Ich habe schließlich DIN A4-Papier in die Hand genommen und mir das von den Handwerkern unterschreiben lassen. Die Montagetrupps waren immer nur mit Tablet unterwegs, auf denen ich "unterschreiben" sollte.
Einige Berichte waren auf einmal weg. Upps, kann ja mal vorkommen. Die Technik. :rolleyes:
Oder aus der Unterschrift wurden 3 Xe und der Text war verändert.

Habt Ihr eine Rechtschutzversicherung?
 
Huhu,

nein, eine Rechtsschutzversicherung haben wir leider nicht.. :(

Fotos haben wir gemacht, zudem saß die ganze Familie auf dem Sofa, als die Durchbrüche und Parkettschäden entstanden sind. Der Sub hat ebenfalls eingeräumt, sie verursacht zu haben. Der vom Sub mitgebrachte Elektriker muss das auch gesehen haben.

Abnahmeprotokoll gab es bisher nur vorläufig für den Schreiner.
 
Ich hoffe, das habt Ihr schriftlich von Sub und Elektriker und die Fotos eingeschickt ans Küchenstudio ?
Auf jeden Fall würde ich mit allen Dokumentationen zum Anwalt. Gegen eine Erstberatung, die 190 € + MwSt. kostet, wird er Euch sagen, wie die Chancen stehen.

Nebenbei, Ihr habt einen Vertrag mit dem Küchenstudio über alles gemacht? Dann müsst Ihr Euch nicht mit dem Subunternehmer befassen, das ist Sache des Küchenstudios
 
Weder Sub noch Elektriker haben uns was schriftlich gegeben, so verdutzt wie wir waren haben wir darauf blöderweise auch nicht bestanden. Er hat es mehrmals im pers. Gespräch face to face und telefonisch bestätigt.
Die Bilder liegen dem Küchenstudio auch Dank mehrfacher unbeantworteter Mails vor.
Der Vertrag ist in der Tat nur mit dem Studio. Momentan ist die Lage recht verfahren...

Danke, @Pewu :-)
 
So ein Gedächtnis ist ja manchmal verdammt kurzlebig. Entschuldige, ich will keine Panik schüren, aber ich würde echt nicht mehr lange fackeln.
Ach Mensch, die Verbraucherschutzzentrale fällt mir noch ein. Da könnt Ihr es auch versuchen, die würden Euch auch vertreten.

Ich wünsche Euch gutes Gelingen und dass Ihr im neuen Jahr endlich Eure Küche genießen könnt.
 
Meines Wissens nach funktioniert es wie folgt:
Frist setzen zur Mangelbehebung
Frist verstreicht
2. Mal Frist setzen
Wird dann immer noch nicht reagiert oder die Mängel behoben, muss der Gegner (in dem Fall Küchenstudio ) die Anwaltskosten übernehmen. Leider muss man das Geld aber im schlimmsten Fall dann auch erstmal einklagen und in Vorkasse gehen.
 
Aber er will verständlicherweise, wenn er fertig ist, eine Abnahme. Da ich nicht davon ausgehe, das die Vorarbeiten (durch die Subs) abgenommen werden sollen habe ich Schwierigkeiten damit... Tips an der Stelle?
Es gibt im Kaufrecht keine "Abnahme". Mit Abnahme im Kaufrecht ist nur gemeint, dass, wenn Ware vom Besteller (Käufer) gekauft wurde, muß er auch diese dem Händler "abnehmen".

Eine Abnahme des fertiggestellten Werkes bedarf der Fach- und Sachkunde. Deshalb nimmt in der Regel ein Fachmann das fertiggestellte Werk ab. Er trägt dann aber auch die Verantwortung dafür, dass alles soweit seine Richtigkeit hat und haftet im Fall der Fälle dafür.

Im Kaufrecht gibt es wie gesagt keine Abnahme und deshalb ist man als Kunde auch nicht verpflichtet, so ein "Protokoll" zu unterschreiben. Man kann davon nur abraten.

Natürlich kann man dem Monteur bestätigen, dass gewissen Arbeiten ausgeführt wurden, aber eben ohne "förmliche Abnahme" und unter Vorbehalt.
 
Hallo @Wolfgang 01,

Danke für diesen Hinweis.
Ich kann ihm also bescheinigen, das die angelieferten Teile verbaut wurden und vorbehaltlich der Klärung noch offener Punkte unterschreiben?
Das muss ich nicht auf dem Vordruck tun, den er wieder mitbringen wird?
Ich hab etwas Muffe, das ich mit dem Zettel das Werk insgesamt als ok bescheinige... weil ok ist hier bei Weitem nicht alles und auf seinem Zettel ist halt nur der Küchenaufbau zu finden.
Der arme Kerl ist das Gegenteil der "bestellten" Subunternehmer. Freundlich, aufmerksam (auch was die bereits verbauten Schränke o.ä. angeht), vorsichtig...
 
Frag-einen-Anwalt.de
(persönlicherTipp von mir.)

Kostengünstig für eine Ersteinschätzung

Ich habe mir da sogar eine Flatrate gebucht für 80 € monatlich.
..Und wie immer .. dies ist keine Rechtsberatung
 
Leider ich nochmal mit der Tragödie zweitem Teil... :(

Wir erhalten eine Ersatzlieferung für die Dunstabzugshaube. Schräghaube (Kopffrei) anstatt vertikal aufgrund der langen Lieferzeiten. Vereinbart mit dem laut Homepage Geschäftsführer.
Soweit, so OK.
Nun war ich nochmal im Studio, um mir eine solche Haube verbaut anzusehen (angekündigt beim GF). Zumindest war das der Plan.
Eher zufällig war der Berater anwesend, der uns die Küche geplant, verkauft und Handwerker geschickt hat.
Den habe ich darauf hingewiesen, das die durch uns gesetzte Frist (Behebung der Mängel ausser Parkett) ja abgelaufen wäre und ich gern wissen würde, was er plane nun zu tun.
Der Kaffee war wohl nicht gut, so das ich nach kurzer Diskussion mit den Bemerkungen "Fristen, die Sie setzen, interessieren mich nicht" und "von Ihnen lasse ich mich nicht drangsalieren" des Studios verwiesen wurde. Wohlgemerkt, nachdem der Herr seit Verkauf der Küche tot gespielt hat, telefonisch nur zufällig erreichbar ist und mit Mail hat er es auch nicht (im Jahr 2020)... Er ist nicht der Ansicht, mein Ansprechpartner zu sein.
Hab den GF per Mail angeschrieben und sicherheitshalber tatsächlich einen Termin bei nem Anwalt vereinbart.

Schönen Abend noch, alle zusammen.
 
Hab den GF per Mail angeschrieben und sicherheitshalber tatsächlich einen Termin bei nem Anwalt vereinbart.

Warum immer per Mail? Bitte immer schriftlich als Einschreiben mit Rückschein.

Kann der doch immer behaupten die Mail von dir nicht bekommen zu haben.
Einschreiben mit Rückschein müssen persönlich unterschrieben werden, also auch kein Einwurfeinschreiben wählen das der Postbote dann unterschreibt.

Hoffe dein Rechtsanwalt leitet endlich die vernünftigen Schritte ein.

LG
Sabine
 
Das hilft auch nicht, dann verweigert der Empfänger einfach die Annahme. Und im Brief kann ja theoretisch auch ein leerer Zettel sein. Wirklich rechtssicher ist nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
 
Hi,

die Fristsetzung habe ich persönlich im Studio in einem Gespräch abgegeben, Stempel, Datum, Unterschrift vom Geschäftsführer sind drauf.
Tatsächlich kam Heute ein Antwortschreiben (als Anhang per Mail und als Antwort auf meine Mail ;-) ).

Auf einmal habe ich die vor Ort Begehung abgelehnt und "Bezahlung für von mir beauftragte Arbeiten wird nicht erfolgen".
Meine "Vorwürfe und penetrantische Art" wird abgelehnt, ebenso "persönliche Anschuldigungen, man würde sich nicht kümmern".
Immerhin ist man "gerne bereit, einen Termin bei uns zu vereinbaren, um die Sache zu erledigen".
Diese Einladung habe ich allerdings bereits vor Wochen schriftlich und telefonisch ausgesprochen. :so-what:
Ich werde das wohl vor einer Antwort erstmal im Gespräch mit dem eh gebuchten Anwalt erläutern.
Zumindest habe ich nun mal eine schriftliche Reaktion auf meine ganzen Mails erhalten (zur Info, gesetzte Frist lief bis 4.12., das Gespräch, auf das oben Bezug genommen wird war am 8.12.)
Ich bin vom Thema Küche und Handwerker grad recht genervt, bitte nehmt´s mir nicht übel... Ganz bestimmt gibt´s auch die andere Seite der Medaille
 
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