bibbi
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@bivis Habe in Deinem Erstthread geschrieben.
Die Gerätezeichnung zeigt einen Sockelrücksprung von 10cm.
Also darf die Front nach unten maximal 9cm (=Möbelsockelhöhe der Nachbarschränke)
überstehen.Der letzte Zentimeter wird durch das Ausschneiden der Möbelsockelleiste erzielt.
Natürlich darf der Möbelsockel höher sein,das Gerät wandert ja mit.
Dann verringert sich dementsprechend der Abstand von Geräteoberkante bis Arbeitsplatte Unterkante.
LG Bibbi
Die Gerätezeichnung zeigt einen Sockelrücksprung von 10cm.
Also darf die Front nach unten maximal 9cm (=Möbelsockelhöhe der Nachbarschränke)
überstehen.Der letzte Zentimeter wird durch das Ausschneiden der Möbelsockelleiste erzielt.
Natürlich darf der Möbelsockel höher sein,das Gerät wandert ja mit.
Dann verringert sich dementsprechend der Abstand von Geräteoberkante bis Arbeitsplatte Unterkante.
LG Bibbi