droid
Mitglied
- Beiträge
- 44
Hallo zusammen,
Unsere Küche wurde heute montiert. Leider wurde die APL Höhe anstatt mit 92cm, mit einer APL Höhe von 94cm ausgeführt. Da wir beide relativ klein sind und uns sehr bewusst für diese Höhe entschieden haben würden wir diesen Mangel nun gerne behoben haben. (Aufmaß Bericht wurde unterschrieben mit explizit 92cm APL Höhe, der unterschriebene Durchschlag liegt uns vor)
Nun stellt sich mir die Frage was zum einen eine angemessene Frist ist (wir hätten gesagt 3 Wochen) und zum anderen was ein angemessener Geldbetrag ist, welcher einbehalten werden kann? Bei einem Gesamtvolumen von 23.000€ stehen jetzt noch 2900€ als Lastschrift aus, welche wir erstmal geblockt hätten.
Nun würde ich mich über eure Einschätzung als Profis freuen.
Danke im voraus.
Viele Grüße Denis!
Unsere Küche wurde heute montiert. Leider wurde die APL Höhe anstatt mit 92cm, mit einer APL Höhe von 94cm ausgeführt. Da wir beide relativ klein sind und uns sehr bewusst für diese Höhe entschieden haben würden wir diesen Mangel nun gerne behoben haben. (Aufmaß Bericht wurde unterschrieben mit explizit 92cm APL Höhe, der unterschriebene Durchschlag liegt uns vor)
Nun stellt sich mir die Frage was zum einen eine angemessene Frist ist (wir hätten gesagt 3 Wochen) und zum anderen was ein angemessener Geldbetrag ist, welcher einbehalten werden kann? Bei einem Gesamtvolumen von 23.000€ stehen jetzt noch 2900€ als Lastschrift aus, welche wir erstmal geblockt hätten.
Nun würde ich mich über eure Einschätzung als Profis freuen.
Danke im voraus.
Viele Grüße Denis!