Damit ist ein Anschluss an einer Steckdose nicht mehr zulässig.
Ich glaube
Gaggenau hat da einfach pauschal 3700W geschrieben anstatt jetzt die 20W weniger anzugeben und dann auf einen krummen Wert zu kommen.
Genau weiss ich es auch nicht, aber eine Steckdose oder Herdanschlußdose haben bei normaler Korpustiefe keinen Platz mehr in der Gerätenische. Das Gerät ist hinten vollflächig zu groß und ist nur an den Kanten abgeschrägt. Da kann man eine Leitung entlangführen, aber keinen Schukostecker.
Das ist beim DBO doch genauso?
In der Praxis werden vermutlich die 3700 W in der Regel auch nicht zum Abfackeln der Steckdose führen, aber unter denkbaren ungünstigen Bedingungen dann vielleicht doch. Der Hersteller haftet für seine Produkte und wird kein Risiko eingehen.
Ich glaube wir müssen zwei Sachen unterscheiden:
1) Stecker am Gerät selbst: beim DBO vorhanden, beim BO nicht. Es gäbe Heißgerätestecker, die problemlos 16A vertragen. Für mich deswegen nicht nachvollziehbar, weshalb der BO Anschlussklemmen, der DBO eine Buchse mit passendem Kabel hat. Um den Anschluss ging es mir in der Frage ursprünglich.
2) Anschluss der Gerätezuleitung an die Hauselektrik. Ihr impliziert, dass Gaggenau hier den Anschluss an eine Steckdose untersagt. Das ist aber nicht so, in der Montageanleitung ist explizit ein Schuko-Symbol.
Die Schuko-Steckdosen werden aber in der Regel nicht hinter dem Gerät vorgesehen, zumindest bei geringen Schranktiefen schreibt Gaggenau das auch so. Ich kenne es so, dass man die im Schrank unter den Geräten vorsieht, die Schrankrückwand ist dort dann ausgeschnitten.
Allerdings verstehe ich da - mal davon abgesehen, dass der Endkunde dann leichter das Gerät ausstecken kann - nicht, weshalb man die Geräte nicht fest anschließt. Schuko-Steckdosen sind zwar für 16A freigegeben, aber nicht für 16A Dauerstrom. Bei einem Backofen wird das selten Probleme machen (bei einem E-Auto drosselt man lieber den Strom auf 10A), ein besseres Gefühl hätte ich aber mit einem Festanschluss.