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Hallo zusammen,
wir stehen mit unserer Küchenplanung gerade vor dem Abschluss, d.h. wir haben ein Angebot mit Planung vorliegen und möchten dieses auch gerne annehmen.
Das Angebot beinhaltet bis auf die Dunstabzugshaube keine Elektrogeräte (5), da wir diese selber stellen werden. Zudem ist eine Einbaupauschale im Angebot für alle fünf Geräte enthalten.
Nun zum "Problem": Gestern erhielten wir die Auftragsbestätigung. In dieser ist nun folgender Passus enthalten, der unserer Meinung nach nicht ok ist:
Zitat
"Beim Einbau kundeneigener Ware, bzw. bei Arbeiten an kundeneigener Ware, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen. Wir sichern Ihnen selbstverständlich eine sorgsame Handhabung zu".
Zitatende
Über den zweiten Satz, sehe ich einmal weg, da diese einfach unnötig, teilweise schon sarkastisch anmutet.
Aber zum ersten: Ich interpretiere dies so, dass ich keinerlei Reklamationsrechte in Hinblick auf den Einbau der Geräte gegenüber dem Küchenhändler habe, richtig? Evtl. würde hier nur die persönliche Haftpflichtversicherung des Installateurs greifen...
Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Klauseln? Und könnt ihr mir sagen, ob sowas "normal" ist?
Viele Grüße
Michael
wir stehen mit unserer Küchenplanung gerade vor dem Abschluss, d.h. wir haben ein Angebot mit Planung vorliegen und möchten dieses auch gerne annehmen.
Das Angebot beinhaltet bis auf die Dunstabzugshaube keine Elektrogeräte (5), da wir diese selber stellen werden. Zudem ist eine Einbaupauschale im Angebot für alle fünf Geräte enthalten.
Nun zum "Problem": Gestern erhielten wir die Auftragsbestätigung. In dieser ist nun folgender Passus enthalten, der unserer Meinung nach nicht ok ist:
Zitat
"Beim Einbau kundeneigener Ware, bzw. bei Arbeiten an kundeneigener Ware, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen. Wir sichern Ihnen selbstverständlich eine sorgsame Handhabung zu".
Zitatende
Über den zweiten Satz, sehe ich einmal weg, da diese einfach unnötig, teilweise schon sarkastisch anmutet.
Aber zum ersten: Ich interpretiere dies so, dass ich keinerlei Reklamationsrechte in Hinblick auf den Einbau der Geräte gegenüber dem Küchenhändler habe, richtig? Evtl. würde hier nur die persönliche Haftpflichtversicherung des Installateurs greifen...
Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Klauseln? Und könnt ihr mir sagen, ob sowas "normal" ist?
Viele Grüße
Michael