Mängellieferung - Schadensersatz

KerstinsKüche

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Hallo,
Vor 4 Wochen wurden unsere Küche vom XXXLutz geliefert. Alles Geräte bis auf Backofen wurden von uns besorgt.
Die Monteure haben ob der vielen Probleme nur noch den Kopf geschüttelt. Nachdem die Küche auf dem Aufbauplan zu hoch angegeben wurde musste die aufgebaute Küche komplett runter gesetzt werden. Dann gab es noch folgende Punkte.
  • Die Arbeitsplatte wurde falsch zugeschnitten, und hatte die Falschen Maße, sodass der Schnitt quer unter dem Spülbecken verläuft.
  • Die Arbeitsplatte hatte ganz allgemein die falschen Maße (hier ein cm dort ein cm).
  • Eine Wange muss getauscht werden weil diese auch ca. 2 cm zu schmal ist
  • Ein Hängeschrank ist unten nicht wie besprochen in Holz Optik sondern weiß. Das aber genau so geplant war.
  • Genau an diesem Hängeschrank war auch eine nicht passende blende dabei.
  • Gelieferte Schienen die überhaupt nicht passen.
  • Eine geplante Innenschublade wurde nicht geliefert, es wurde nur eine ohne Innenauszug geliefert
  • Ein anderer Unterschrank war mit 3 Schubladen geplant aber wegen den Scharnieren und dem fehlen der entsprechenden Bretter konnten nur zwei eingebaut werden
  • Was uns erst am Wochenende aufgefallen ist, der Drucköffner im Schrank für den Müll wurde auch nicht eingebaut/geliefert
  • Der Schlauch für die Spülmaschine ist zu kurz - auch dieser Hinweis wäre im Vorfeld bei der Planung gut gewesen. Da die Schlauchlänge unabhängig vom Model sehr ähnlich sind
  • Der Spritzschutz ist nicht in einem Brett 3 geteilt. Das war notwendig als die Küche höher war aber durch die Änderung der Höhe hätte sich das auch ändern müssen
Auf die Ersten Mails wurde erstmal knapp zwei Wochen garnicht reagiert.
Mitlerweile wurde etwas nach bestellt. Aber sicher nicht alles.
Die Küche ist kaum zu nutzen weil nvon der Arbeitsplatte zur Wand an vielen Stellen 1 cm ist. Wenn da was überkocht oder umgeschüttet wird is gleich der Schrank im Eimer.

Jetzt meine Frage.
Wie mache ich für den ganzen Mist Schadensersatz geltend. Welche Möglichkeiten habe ich da.
Grüße
 

martin

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Wir können und dürfen hier nur in äußerst geringem Maße Rechtsauskünfte erteilen. Dafür gibt es Juristenforen. Deshalb nur soviel: es gibt ein Recht auf Kaufpreisminderung.
 

racer

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es gibt natürlich kein pauschales Recht auf Kaufpreisminderung, zumindest nicht, solange keine Termine zur Erledigung vorher schriftlich gesetzt wurden. Wo sollte da auch ein Anfang und wo ein Ende gesetzt werden ? und wer soll denn hinterher sagen, wie hoch der gefühlte "Schaden" für den Schadensersatz war ?

wenn die Ware fehlerhalt oder unvollständig ist, könnt ihr nur eines machen, den Händler schriftlich in "Verzug" setzen, dass in Ordnung zu bringen ! Wenn er die Frist dann nicht einhält, dann kann man anfangen über eine Art Ausgleich zu verhandeln..

aber dann solltet Ihr spätestens einen Anwalt an Eurer Seite haben..

übrigens der Fristtermin, den ihr vorgebt, muss realistisch zur Lieferzeit sein.
 

KerstinsKüche

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Das heißt man kann nicht mal mit Rücktritt vom Kauf drohen? Solange ich keine Frist setze? Der erste Termin an dem die Küche geliefert wurde gilt nicht als Frist Beginn?
 

mozart

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Kerstin, bei allem Verständnis für deine Verärgerung gibt es bis dato keinen Grund, aus dieser Küche einen Totalverlust für den Händler zu machen.
Die Liste der offenen Punkte ist lang, aber noch überschaubar, eine gründliche Nachbesserung sollte den gewünschten und zugesicherten Endzustand herstellen.
Der Händler hat ein Recht auf mehrfache Nachbesserung.
Daß die Küche wegen eines 1cm Spalts zur Wand nicht nutzbar ist, ist Quatsch. Nimm etwas Kreppband und klebe den Spalt bis zur Nachmontage ab, dann entsteht kein Schaden.
Die Verlängerung für die GS-Schläuche gehört zum Gerät. Man hätte dich darauf hinweisen sollen-beschaffen mußt Du sie trotzdem selbst.
 

KerstinsKüche

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Das hatte ich ja auch geschrieben das zum Geschirrspüler der Hinweis der Punkt ist der einfach schlechte Beratung bedeutet.
Ja Nachbesserung schon, aber wie lange haben sie dafür Zeit?
Der Frust hat sich auch immer mehr ergeben da es 5 emails braucht für eine Antwort und jetzt zwar nachbestellt wird ich aber weiß das das nicht alles sein wird und dann zu dem Urlaubstag wieder ein Tag Urlaub drauf gehen wird. - Auf meine Kosten!
 

mozart

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Wenn Du doch schon weißt, daß hier nicht vollständig nachbestellt wurde, dann mach einen Termin beim Händler und geh mit ihm alle offenen Punkte durch. Die sollten dann zusammengeschrieben und dir ausgehändigt/gemailt werden.
Die Frist für die Mängelbeseitigung muß angemessen sein. D.h., der Händler darf sich nicht wesentlich mehr Zeit nehmen, als bspw. durch Lieferzeiten der benötigten Teile erforderlich ist. Dies gilt dann aber -so blöd das für den Kunden sein mag- PRO Nachbesserungsversuch.
Das muß so sein, denn wenn nach einer Nachbesserung noch Punkte zu erledigen sind, sind idR. wieder Lieferzeiten zu berücksichtigen.
 

racer

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wie lange war die Lieferzeit der Küche ? Vielleicht beantwortet das in etwa die Frage ? Wenn der Schaden nicht beim ersten mal behoben werden kann, dürfen die danach noch 2x wieder kommen.. vorausgesetzt du hältst das alles schriftlich nach. Für die Urlaubstage gibt es keinen Ausgleich, du könntest ja schließlich auch einfach jemanden bitten, denen die Tür aufzuschließen, wenn Du das nicht möchtest, musst Du halt Urlaub nehmen..

so hart wie das klingt, rein gesetzlich ist das so.. wenn die nach dem dritten Versuch immer noch nicht alles voreinander bekommen haben sollten, dann hast Du hingegen das Recht zu wandeln oder jemanden anders damit zu beauftragen, das auf deren Kosten in Ordnung bringen zu lassen.. was dann natürlich weitere Urlaubstage nach sich zieht..

das zu wandeln macht wohl keinen Sinn, da du danach wieder ohne Küche dastehst und somit wieder von vorne anfangen müsstest... also sieh zu, dass Du mit Deinem HandelsPARTNER eine gütliche Einigung hinbekommst..

Er soll dir einfach die nachbestellten Teile bestätigen, oder du fährst, wie mozart ja bereits schrieb, einfach mal hin und sprichst das an der richitgen Stelle mal durch.. das dürfte am Ende für alle die beste Lösung werden.. auch der hier genannnte Großflächenhändler hat am Ende ja nichts davon, wenn er unzufriedene Kunden hinterläßt.. hilft man Dir an der ersten Stelle nciht weiter, lass Dir den Vorgesetzten kommen.. bist Du so gehört und behandelt wirst, wie Du es erwartest...
 

KerstinsKüche

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Ich habe - da bin ich heil froh - alles per E-Mail gemacht. Sie haben die gleiche Liste von mir aber die ignorieren sie gekonnt. Ich habe dann einen Bestellschein unterschreiben müssen der ganz kryptisch war (eben mit Produkt Nummern) den hab ich unterschrieben mit dem handschriftlichen Hinweis das ich in keiner Weise Richtigkeit oder Vollständigkeit damit bestätige.
 

mozart

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..was sicher keine gute Idee war, denn der Händler wird dir nachher aufs Brot schmieren, Du hättest mit der Unterschrift den (von ihm definierten!) Umfang der zu behebenden Punkte unterschrieben.
Reklamation geht immer gleich:
-Offene Punkte stichhaltig benennen und ggf. z.B. fotographisch dokumentieren
-Nachbesserung einfordern
-realistische Frist setzen, bei erforderlichen Nachbestellungen z.B. 6 Wochen
-nachweislich z.B. per Einschreiben an den Händler schicken

Der MUSS dann reagieren. Tut er es nicht, setzt er sich automatisch ins Unrecht.

Allgemeines Lamentieren, Schimpfen, Drohen, Nervenzusammenbruch...hilft alles nichts.
Ich darf dir als Küchenplaner versichern-eine klar formulierte, formal korrekte Reklamation in höflicher, aber unmißverständlicher Tonlage beeindruckt mich erheblich mehr als irgendein Pamphlet.
 

Boschibär

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Der echte Norden
Ich darf dir als Küchenplaner versichern-eine klar formulierte, formal korrekte Reklamation in höflicher, aber unmißverständlicher Tonlage beeindruckt mich erheblich mehr als irgendein Pamphlet.
Ich stimme Deinem gesamten Post zu, aber das hier unterstreiche ich gleich zweifach.
 
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