Ausstellungsstück

Iceman232

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Hallo

Vielleicht kann man uns hier helfen ! Und zwar haben wir unsere neue Küche planen lassen und jetzt kommt die Frage auf da uns anstatt einem Neugerät (Gefrierschrank) ein Austellungsstück geliefert wurde und der Verkäufer darauf pocht das wir uns das ausgesucht hätten obwohl wir explizit gesagt haben das wir neue Geräte wollen und in dem von uns unterschriebenen Kaufvertrag steht nichts von einem Austellungstück,nur die normale Artikelnummer von Gerät! Daher die Frage hätte das dort direkt drin stehen müssen wovon das es sich um ein Ausstellungsstück handelt wovon ich ja mal ausgehen würde oder reicht das wenn sowas erst in der Auftragsbestätigung/Liefertermin auftaucht die dann fast ein halbes Jahr später gekommen ist ?
 

Iceman232

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Naja darum geht es nicht wir benötigen den schon,da wir keine Gefriertruhe haben ! Es geht nur darum wir haben einen neuen bestellt und einen gebrauchten bekommen ! Und der Verkäufer meint halt das er das nicht im Kaufvertrag hätte festhalten müssen das es ein Ausstellungsstück ist und es deswegen auch da nicht drin steht
 

moebelprofis

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Ein Ausstellungsstück ist nicht gebraucht, dann hätte es in einer Vorführküche sein müssen (also angeschlossen).
Worauf ich hinaus will: auf ein jetzt bestelltes Gerät müsst ihr evlt. lange warten.
 

Iceman232

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Es war so ne Art Show Küche bzw Mitarbeiter Küche und es waren Lebensmittel im Gefrierschrank deshalb wollten wir auch einen neuen haben und der stand dort bereits ein Jahr .

Das Anscheind viele Küchenstudios Lieferschwierigkeiten haben ist mir bewusst ! Wir haben die Küche im Mai letztes Jahr bestellt ! Ist aber auch egal mir geht es mir darum ob es im Vertrag hätte stehen müssen das es ein Ausstellungsstück ist oder nicht !?
 

moebelprofis

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so ne Art Show Küche bzw Mitarbeiter Küche
da wirds doch interessant ;-)

Wenn ihr eine Vorführküche (oder wie auch immer betitelt) mit samt Geräten gekauft habt, ist es klar, dass es auch die Vorführgeräte sind. Wenn das anders besprochen wurde, aber nicht schriftlich vermerkt, habt ihr eher schlechte Karten.
 

Iceman232

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Also nochmal

Wir haben eine neue Küche gekauft und geplant ! Im küchenstudio selbst war ein abverkauf von einigen Geräten so auch dieser Gefrierschrank! Wir haben das ganze aber verneint und gesagt das wir einen neuen haben wollen in unserer neuen Küche ! Und im Kaufvertrag steht auch nichts von einem Austellungsstück da wir ja einen neuen wollten !

Jetzt wurde aber diese Ausstellungstück geliefert und der Verkäufer meint das es so besprochen war und wir auch deshalb einen günstigeren Preis bekommen haben was aber kein Mensch nachvollziehen kann bei einem Gesamtpreis! Und dieser Herr meint das er es nicht in den Kaufvertrag hätte reinschreiben müssen das es sich um ein Austellungsstück handelt. Daher die Frage ob diese Aussage der Wahrheit entspricht ,was ich nicht glauben kann das man sowas nicht reinschreiben muss
 

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Beim Ausstellungsstück kann man drüber streiten. Bei einem benutzen Vorführgerät hätte es definitiv vermerkt sein müssen.
Sprecht nochmal mit dem Händler.
 

menorca

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Woher wisst ihr, dass es ein Ausstellungsgerät ist? Gebrauchsspuren? Oder einfach schon ausgepackt?

Nicht falsch verstehen: ich bin schon der Ansicht, dass ihr ein Neugerät erhalten müsst, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
 

Evaelectric

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Ich würde mir auch kein Ausstellungsstück andrehen lassen und finde nicht "dass man darüber streiten kann".

Der Händler hat doch zugegeben, dass es ein Ausstellungstück ist, indem er behauptet das sei so abgesprochen gewesen, Annette.


Wenn ich ein Neugerät bestelle/kaufe, und nur Abweichendes müsste im Vertrag/Auftrag genannt werden, will ich kein Gerät aus einer Ausstellung haben welches von Hinz und Kunz schon Xmal geöffnet/geschlossen und an den Schubladen rumgezerrt wurde.

Mir ist das mal bei einem Händler vor Ort passiert.
Ich kaufte u.A. einen Ofen und am Funktionsumfang sah ich dass es kein Neugerät war. Anhand der Seriennummer konnte ich beim Hersteller ermitteln wie alt die Gurke war.
Es gab zwar reichlich Palaver, weil der Händler keine Ahnung hatte, und natürlich die alte Gurke zum Normalpreis loswerden wollte, aber letztendlich bekam ich ein Neugerät.

In der aktuellen Mangelsituation stellt sich aber für dich die Frage ob dein gewähltes Modell überhaupt lieferbar ist und, wenn nicht, ob ein gleichwertiges anderes Modell verfügbar ist.
 

moebelprofis

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Ein nicht benutztes Ausstellungsgerät ist ein Neugerät.
Natürlich gehört sich darüber gesprochen, wie schon angemerkt, aber dem ist so ;-)
 
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