Mitglied
- Beiträge
- 4
Vor 4-5 Monaten habe ich eine Küche gekauft, welches ein Ausstellungsstück war. Da, wir die Anordnung der Küchengeräte ändern wollten und somit die neue Arbeitsplatte nicht mehr passend war, haben wir eine neue mitbestellt, die mit im Endpreis inbegriffen war. Die Problematik war letztlich, dass die Montage durch eine separate Firma veranlasst wurde. Anfangs hatte man uns zugesichert nur eine Anzahlung zahlen zu müssen. Nach wochenlanger Ruhe hieß es plötzlich wir müssen den vollen Betrag zahlen, bevor sie die Küche lieferten. Das taten wir auch, bis auf die 330 €, die für die Montage zu bezahlen war, sobald diese vollständig erledigt wurde. Die Küche wurde geliefert aber die Arbeitsplatte passte nicht, so bestellte der Monteur im Lager eine neue Arbeitsplatte. Wochen später wurde eine neue Arbeitsplatte geliefert, die erneut nicht gepasst hatte. Folgedessen: eine neue Arbeitsplatte wurde bestellt. Dann bekamen wir post von der Montage Firma, wir sollen doch den vollen Betrag von 330 € zahlen, da sie ihrer Meinung nach die Leistung erbracht haben. Das Problem, dass wir immer noch keine Arbeitsplatte hatten und nun niemanden mehr, der uns diese anschließend montiert war ab dem Moment uns überlassen. Aufgrund hohen Drucks bezahlten wir das Geld für die Montage. Vor Wochen hat uns die Montage Firma endlich die passende Arbeitsplatte gebracht, aber lediglich geliefert ohne diese anschließend zu montieren. Wir meldeten uns bei dem Möbelhaus und bei der Montage, aber anscheinend fühlt sich keiner dafür zuständig etwas zu tun. Ist es möglich juristisch etwas dagegen zu unternehmen?