Aufgebrochene Lackblasen in der lackierten Front

Schwabe 23

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Hallo Zusammen,

unsere Einbauküche wurde im November 2020 aufgebaut. Im Januar 2022 sind uns an den lackierten Fronten Lackschäden aufgefallen. Es sind ca.7 St. verschiedene Frontteile, die ein oder mehrere Schäden aufweisen. Es sind Löcher von ca. 2-4 mm bei denen der hellgraue matte Lack abgeplatzt ist und die weiße Grundierung sichtbar ist. An einer Stelle konnte ich eine Lackblase sehen, die nach dem darüberwischen aufgeplatzt ist, darunter kam ein Loch zum Vorschein.
Wir haben diese Mängel natürlich reklamiert, die beschädigten Fronten werden diese Woche ausgetauscht.
Bei einer genaueren Überprüfung der Küche haben wir jetzt neue Schadstellen entdeckt.

Außerdem erscheinen leichte Quellschäden am Korpus des Hängeschrankes rechts vom Dunstabzug.
Der Abluftdunstabzug wird immer beim Kochen eingeschaltet und nach dem Kochen auf Timerbetrieb (ein paar Minuten Nachlauf ) betrieben.

Ich habe folgende Fragen an Euch:
1) tauchen diese Art Lackschäden (siehe Bilder) öfter auf und was ist die Ursache.
2) gilt die 5-Jahresgarantie/Gewährleistung auch für diese Lackschäden.
3) ab wann beginnt die 5-Jahresfrist, Kaufvertrag, Aufbau der Küche, endgültiger Fertigstellungstermin.

Danke im Voraus
Peter

Nachtrag:
Hersteller: BAUFORMAT -Cube
Frontfarbe: 431Moonlight-Gray seidenmatt (die Fronten sind rundherum lackiert, keine Umleimer)
weitere Angaben: P10 Porto
 

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KerstinB

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Welcher Hersteller mit welcher Front ist das? (siehe Auftragsbestätigung).

Vielleicht mal ein Foto der Küche und die Stellen markieren, wo diese Lackschäden auftreten. Statt Foto Küche evtl. Scan vom Aufstellungsplan aus der Auftragsbestätigung.
 

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Garantie: freiwillige Leistung des Verkäufers/Herstellern, müsst ihr also prüfen

Immer die richtige Vorgehensweise: mit dem Händler sprechen. Als erstes.


Quellschäden sind zu 99,9% nutzungsbedingt.
 

Schwabe 23

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- Den Aufstellungsplan habe ich beigefügt.
- Küchenhersteller ist mir nicht bekannt.
- Angaben laut Kaufvertrag:
Bei Küchenmöbel gelten grundsätzlich 5 Jahre Garantie
 

moebelprofis

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Den Küchenhersteller musst du doch kennen, was steht den im Kaufvertrag/der AB???
 

martin

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Auch für Küchenmöbel gilt die gesetzliche Regelung: 1/2 Jahr Garantie und weitere 1 1/2 Jahre Gewährleistung. Darüber hinausgehende Garantiezusagen sind eine freiwillige "Zugabe" des Händlers oder Herstellers. Wenn Dir diese "Zugabe" schriftlich (!) vorliegt, dann und nur dann hast Du auch Anspruch darauf.
 

martin

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