Küchen-Neuling
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Hallo in die Runde,
Wir würden gerne eine kleine Leicht Küche kaufen. Die Küchenplanung war erfolgreich, alle Wünsche konnten umgesetzt werden und die Preisverhandlungen sind auch abgeschlossen. Dann kam am Schluss aber die Überraschung: 50 % Anzahlung (nach unterschriebener Auftragsbestätigung), dann Aufmaß nehmen, dann 40 % bei Bestellung (ich gehe davon aus, dass das nach Auslösung der Bestellung bedeutet) und die restlichen 10 % nach Montage. Früher seien die Zahlungsmodalitäten “kundenfreundlicher“ gewesen, wegen der langen Lieferfristen könne das Küchenstudio jetzt aber nicht mehr so lange in Vorleistung gehen. Man sagte uns, dass das Küchenstudio gegenüber Leicht bei Bestellung den vollen Kaufpreis bezahlen müsste und sie in diesem Fall ja alles vorfinanzieren, was der Kunde nicht bei Bestellung bezahlt.
Die somit insgesamt 90 % bei Bestellung fanden wir happig und wir haben uns deshalb noch mal eine kleine Bedenkzeit eingeräumt. Von einer Bankbürgschaft wurde nichts gesagt. Wir haben jetzt hier schon viel quer gelesen, eine Bürgschaft scheint bei solchen Modalitäten üblich zu sein. Aber was genau sichert diese ab? Ist man dann bei einer Insolvenz eines kleinen Küchenstudio so sicher? Insgesamt würden uns die Meinungen zu dieser Zahlungsvereinbarung interessieren. Wir haben an sich ein gutes Gefühl bei dem Küchenstudio, wollen jetzt aber auch nicht leichtsinnig sein bei solchen Summen.
Über kurzfristige Rückmeldung würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank und liebe Grüße
Sarah
Wir würden gerne eine kleine Leicht Küche kaufen. Die Küchenplanung war erfolgreich, alle Wünsche konnten umgesetzt werden und die Preisverhandlungen sind auch abgeschlossen. Dann kam am Schluss aber die Überraschung: 50 % Anzahlung (nach unterschriebener Auftragsbestätigung), dann Aufmaß nehmen, dann 40 % bei Bestellung (ich gehe davon aus, dass das nach Auslösung der Bestellung bedeutet) und die restlichen 10 % nach Montage. Früher seien die Zahlungsmodalitäten “kundenfreundlicher“ gewesen, wegen der langen Lieferfristen könne das Küchenstudio jetzt aber nicht mehr so lange in Vorleistung gehen. Man sagte uns, dass das Küchenstudio gegenüber Leicht bei Bestellung den vollen Kaufpreis bezahlen müsste und sie in diesem Fall ja alles vorfinanzieren, was der Kunde nicht bei Bestellung bezahlt.
Die somit insgesamt 90 % bei Bestellung fanden wir happig und wir haben uns deshalb noch mal eine kleine Bedenkzeit eingeräumt. Von einer Bankbürgschaft wurde nichts gesagt. Wir haben jetzt hier schon viel quer gelesen, eine Bürgschaft scheint bei solchen Modalitäten üblich zu sein. Aber was genau sichert diese ab? Ist man dann bei einer Insolvenz eines kleinen Küchenstudio so sicher? Insgesamt würden uns die Meinungen zu dieser Zahlungsvereinbarung interessieren. Wir haben an sich ein gutes Gefühl bei dem Küchenstudio, wollen jetzt aber auch nicht leichtsinnig sein bei solchen Summen.
Über kurzfristige Rückmeldung würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank und liebe Grüße
Sarah