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Er soll eine Rechnung ausstellen, seine Steuernummer dabei angeben. Dann Rechnung auf Vollständigkeit prüfen, evtl. Steuernummer prüfen .. unterschiedlich, je nach Steuernummer und dann irgendwann überweisen.
Und, mal ganz ehrlich, was ist denn das für eine Handwerksbude, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist? Grundsätzlich sind alle Unternehmer:innen in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 € im Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Formalkorrekt zur Rechnungssstellung auffordern? ... Er WILL Geld, also soll er eine Rechnung erstellen, sonst zahlst du nichts. Du kannst das per Email oder Telefon machen, du kannst es als Brief mit Einwurfeinschreiben machen. Aber er WILL Geld, also muss ER im Klagefall nachweisen, dass alles korrekt angefordert war.
Und, mal ganz ehrlich, was ist denn das für eine Handwerksbude, die nicht umsatzsteuerpflichtig ist? Grundsätzlich sind alle Unternehmer:innen in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 € im Jahr umsatzsteuerpflichtig.
Formalkorrekt zur Rechnungssstellung auffordern? ... Er WILL Geld, also soll er eine Rechnung erstellen, sonst zahlst du nichts. Du kannst das per Email oder Telefon machen, du kannst es als Brief mit Einwurfeinschreiben machen. Aber er WILL Geld, also muss ER im Klagefall nachweisen, dass alles korrekt angefordert war.