2er Gaskochfeld mit besonderen Anforderungen (Wohnwagen)

Chrischan

Mitglied

Beiträge
1
Wohnort
Leichlingen NRW
Hallo Küchenprofis!

Ich bin neu hier und stelle mich mal ganz kurz vor:

Ich heiße Christian und bin stolze 20 Jahre alt, eins meiner großen Hobbys ist die Komplett-Restaution eines neuen Wohnwagens von 1985. Habe ne Ausbildung als Elektroniker für Automatisierungstechnik abgeschlossen und mache nun erstmal meinen Zivildienst. Soweit dazu.. halt ein paar Randdaten! :-)

Hier mein Wohnwagen:

dsc00102vr.jpg


Es geht hier beim meinem Thema um den Innenausbau meines Wohnwagens. Ich will diesem eine neue Küchenzeile spendieren, weil die neue nicht so mein Fall ist, von der technik und von der Optik her verneuet.

Hier ein Bild:

dsc00516of.jpg


Im Wohnwagen besteht immer die Problematik, die Stromversorgung reicht meistens nicht aus, um ein elektrisches Kochfeld zubetreiben und wenn doch.. dann nur im dunklem! ;D Sonst löst die Sicherung auf dem Campingplatz aus.. meistens 10A Sicherungen. Und ein 2er Kochfeld zieht schon an die 7-8A, wenn nur ein Kochfeld benutzt wird.

Deswegen wird meistens immer mit Gas gekocht.
Im Wohnwagen hat man immer Flüssiggas und kein Erdgas, wie in den normalen Haushalten Zuhause.

Nun da mein Wohnwagen eine ältere Gasinstallation hat, die noch auf 50mbar gebruht, muss ich ein passendes Gaskochfeld was man auf Flüssiggas 50mbar umrüsten kann.

Für Wohnwagen gelten auch noch spezielle Regelungen was Gasgeräte angeht.

Ich hoffe ihr könntet mir helfen ein Gaskochfeld 2er oder 3er Ausführung zufinden... was die Ansprüche an den Gesetzestext erfüllt.

Wichtige Besondere Regelungen:

1- Das Kochfeld muss eine CE-Nummer haben bzw geprüft sein
2- Umrüstbar auf 50mbar Flüssigas
3- Freigabe vom Hersteller für den Einbau in einem Wohnwagen
4- Brennerdeckel dürfen nicht lose abnehmbar sein


Ich habe natürlich auch schon etwas recherchiert und habe schon mal die Punkte 1-3 abgehagt, viele Felder lassen sich umrüsten auf 50mbar, viele Hersteller würden mir die Freigabe erteilen und meistens bzw immer sind die Gasfelder eh mit einer CE-Nummer versehen.

Nur der Punkt 4 ist das Problem. Jedes Kochfeld was mir bis jetzt in die Finger gekommen ist, hat abnehmbare Brennerdeckel. :stocksauer:

Warum dürfen die nicht abnehmbar sein:

Wenn man mit einem Wohnwagen unterwegs ist, blieben ja erschütterungen durch Schlaglöcher nicht aus... dabei könnte der Brennerdeckel verrutschen. Vorm benutzen des Kochfeldes, könnte ein nicht eingewiesener nicht darauf achten und es zu einer Verpuffung oder sogar zu einer Explosion kommen.

Nun meine Frage an euch, kennt jemand ein Gaskochfeld, wo die Brennerdeckel nicht lose aufliegen? Vielleicht wo die verschraubt sind?

Ob die Brennerdeckel lose oder fest sind, ist ein Prüfpunkt bei der Gasprüfung (bei Wohnwagen), sind die Deckel lose, kein bestehen der Gasprüfung. Habe darüber auch schon mit einem Gasprüfer diskutiert!

Ich hoffe von euch, weiß jemand bescheid und kann mir einen Hersteller nennen, wo die Brennerdeckel nicht lose sind! :2daumenhoch:

Hier ein Zitat aus dem Gesetzestext:

6. Geräte

6.1 Allgemeines

6.1.1 Geräte müssen den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinie 90/396/EWG entsprechen, d. h. das CE- Zeichen tragen, speziell für Fahrzeuge geeignet und mit Zündsicherungen ausgestattet sein. Die Schließzeiten der Zündsicherungen dürfen 60 Sekunden nicht überschreiten.

6.1.2 Bau- und Einrichtungsteile, die durch Geräte brandgefährdet sind, müssen mit einem wirksamen Wärme- schutz versehen sein. Bei Geräten ist für eine sichere Wärmeabführung zu sorgen. Die Einbauvorschriften der Hersteller sind zu beachten.

6.2 Koch-, Grill- und Backeinrichtungen

Bei Kochgeräten dürfen die Brennerdeckel nicht abnehmbar sein.Für den Betrieb von Koch-, Grill- und Backein- richtungen mit einem freien vorhanden seinen müssen Lüftungsöffnungen zur Außenluft. Querschnitt von min- destens 150 cm2 Bei Backöfen und Grillgeräten müssen die Abgase über eine Abgasführung ins Freie geleitet werden. Diese Öffnungen können verschließbar sein. Die Benutzung von Koch-, Grill- und Backeinrichtungen zur Heizung des Raumes ist nicht zulässig. Durch folgendes Schild ist darauf hinzuweisen, daß während der Betriebszeit die verschließbaren Lüftungsöffnungen offen sein müssen und offene Brennstellen nicht zur Beheizung des Raumes benutzt werden dürfen;

Achtung! Bei Benutzung von Gas- Küchengeräten müssen die verschließbaren Belüftungsöffnungen (Dachluke u.ä.) offen sein. Offene Brennstellen dürfen nicht zum Heizen benutzt werden.
Es gibt im Zubehörhandel für Wohnwagen, auch Kochfelder die natürlich extra dafür beschaffen sind, nur sind die vom Design nicht gerade das wahre.. und ich wollte halt schon den WW so herrichten, wie es mir richtig gut gefällt! :-)


Ich danke euch schonmal im Vorraus!!

Gruß Christian!! :clap::clap::clap:
 

Michael

Admin
Beiträge
18.403
AW: 2er Gaskochfeld mit besonderen Anforderungen (Wohnwagen)

Hallo Chrischan,

vermutlich bist du selbst mit der Materie besser vertraut, als jeder andere hier. ;-)

Wie machen das denn andere Caravan-Besitzer? In so einem Forum wirst du mit deiner sehr spezifischen Frage sicher besser aufgehoben sein.
Auf jeden Fall wäre ich auf die Lösung, so du sie findest, äusserst gespannt. Ich kenne so ein Kochfeld für den hausgebrauch nicht.
 

Archimedes

Mitglied

Beiträge
37
Wohnort
Köln
AW: 2er Gaskochfeld mit besonderen Anforderungen (Wohnwagen)

Also ich würde mal ganz gezielt verschiedene Caravan Hersteller anschreiben und dort anfragen. Ich glaube da Antworten sicher einige.
 
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben