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Werbung für Komplettküchen

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Komplettküchen Werbung

Jeder kennt die Hochglanzbeilagen mit Werbung für Komplettküchen zum Dumpingpreis, die uns wöchentlich von den Möbelgiganten in die Briefkästen flattern. Küchen für 1.990,- mit allem was das Herz begehrt.

Leider ist in vielen Fällen überhaupt nicht ersichtlich was da überhaupt angeboten wird. „Komplette Einbauküche mit Einbaugeräten und Spüle“ klingt zwar auf den ersten Blick verlockend, aber was man letztlich für die 2000,- Mücken bekommt weiß man nicht.

Unabhängig von der Tatsache, dass diese Küchen in der Regel niemals so gekauft werden wie sie im Prospekt abgebildet sind, sondern fast immer teuer erweitert werden müssen, geht der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 2. März 2017 (BGH I ZR 41/16) davon aus, dass ein Kunde anhand dieses Angebotes nicht nur grob informiert wird, sondern eine Kaufentscheidung treffen muss. Und zwar eindeutig ohne vorherige Beratung.

Bei Komplettküchen, die, da sie nicht frei geplant werden können, als "all-inclusive-Angebote" zu einem günstigen Festpreis angeboten werden, kann die Entscheidung über den Kauf ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots getroffen werden (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 I ZR 192/09, GRUR 2012, 402 = WRP 2012, 450 Treppenlift).
Quelle: Dejure.org

In diesem Fall sind nach Auffassung des BGH wesentliche Informationen, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, vorenthalten worden. Insbesondere geht es in diesem Urteil um die Marken und Typenbezeichnungen der enthaltenen Einbaugeräte samt derer Energieeffizienzklassen.

Die Begründung wurde so dargelegt:

Die in einer Küche eingebauten Geräte seien ein für die Werthaltigkeit des Gesamtprodukts gerade bei einem Pauschalangebot im Niedrigpreissegment entscheidendes Produktmerkmal. Die entsprechenden Informationen seien bei einem Angebot stets erforderlich, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Das Vorenthalten dieser Informationen sei per se geeignet, den Verbraucher zu einer von ihm andernfalls nicht getroffenen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen. Mit der Erfüllung des Irreführungstatbestands seien auch die nach dem früheren Recht bestehende Spürbarkeitsschwelle überschritten und das nach neuem Recht geltende Erfordernis der Eignung der Werbung erfüllt, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.
Quelle: Dejure.org

Das Gegenargument, der Kauf einer Küche könne niemals ohne ein vorhergehendes Beratungsgespräch mit einem Fachberater und das Prospektangebot sei lediglich eine Abbildung einer beispielhaften Einbauküche, ließ das Gericht nicht gelten.

Begründung:

Der Streitfall betrifft entgegen der Darstellung der Revision kein in unterschiedlichen Ausführungen angebotenes Produkt (vgl. dazu EuGH, GRUR 2011, 930 Rn. 49 Ving Sverige), sondern Komplettküchen, die da sie nicht frei geplant werden können als "all-inclusive-Angebote" zu einem günstigen Festpreis zum Verkauf gestellt werden. Über den Erwerb einer solchen Küche kann der durchschnittliche Verbraucher ohne vorhergehende Beratung oder Planung durch einen Verkäufer und ohne Kenntnis sämtlicher Details des Angebots entscheiden.
Quelle: Dejure.org

Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts gehören die Angaben zu Hersteller oder Marken der im Angebot der Küche gezeigten Elektrogeräte zu den wesentlichen Merkmalen einer Einbauküche. Leider wird in dem Urteil nicht auf den Hersteller der Küchenmöbel eingegangen, obwohl auch hier allein die Wahl des Küchenherstellers große Auswirkungen auf Qualität und Preis haben kann.

Bezug auf Meterpreisküchen?

Weiterhin stellt sich nach diesem Urteil die Frage, wie sich die Rechtsprechung auf den Erwerb von Küchen nach Meterpreis auswirkt. Schließlich werden auch dort regelmäßig wesentliche Informationen zur Kaufentscheidung vorenthalten. Zwar findet ein Meterkauf auf einer Messe immer mit Verkaufsberatung statt, aber es ist auch unumstritten, dass es sich bei dem Verkaufspersonal auf Messen keineswegs um Küchenfachberater, sondern fast immer um Verkaufsprofis handelt, die auf der nächsten Messe schon wieder eine ganz andere Produktkategorie an den Mann bringen müssen. Insofern lässt sich zumindest die Fachkompetenz anzweifeln um den Kunden wesentlich zu informieren. Das müssen diese Verkäufer im Allgemeinen nämlich nicht, sondern ausschließlich Küchen nach Meterpreis berechnen, Gerätesets verkaufen und die Unterschrift einsammeln.

Es bleibt spannend.

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Themen-Informationen

Kategorie
Küchenkauf
Veröffentlicht von
Aktualisiert
23. Mai 2019

Weiterführende Informationen

Weiterführende Links

02 März 2017
Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen; spürbare Irreführung durch Unterlassen bei Vorenthalten wesentlicher Informationen; Veranlassung zu einer geschäftlichen Entscheidung - Komplettküchen

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