Reduzierung der MwSt. ab 01.07.2020

weil MwSt. Erhöhungen hatten wir schon öfter..
Aber wir hatten noch keine Absenkung und das ist das Problem.
Bei uns wird die MWST sowohl im Vertrag als auch auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Jetzt haben wir aber viele Fälle ,mit bereits geleisteter Anzahlung,für die eine Rechnung(mit 19% )erstellt wurde, die Auslieferung aber in den 16 % Zeitraum fällt.
Oder was ist mir Rückgaben und Gutschriften.
Unsere Buchhaltung rotiert jedenfalls.
 
Ich möchte erwähnen, dass ich nicht mit euch tauschen möchte. Ob diese Idee so klug war, darf durchaus bezweifelt werden.
Ich weiß aber auch nicht, was die Alternativen der Regierung gewesen wären, wäre hier aber auch OT.
 
@bibbi: schwierig das einem Kunden zu erklären..

@Nordmann

hier geht es zur Zeit lediglich um diesen einzigen von Mozart genannten Fall, meine grundsätzliche Einstellung dazu habe ich hier bekannt gegeben und die Endkunden darauf hingewiesen, doch einmal nachzufragen.. ich persönlich halte den Vertrag der geschlossen wurde erst einmal für das, was am Ende rechtlich entscheidend sein sollte. Und wenn der Vertrag die MwSt. nur grob umreisst, gilt die Summe die da steht. Es mag am Ende Rechtsgelehrte geben, die das widerlegen..

mfg

Racer
 
@racer Wieso "ein Fall"?
Das ist genau jeder vor 1.7. unterschriebene Auftrag, dessen Leistung (=Rechnung) ab 1.7. erbracht wird, also eine ganze Menge "Einzelfälle".

Naja, alle Argumente sind ausgetauscht. Wir werden sehen, was die Praxis zeigt :-)
 
da wo, die MwSt. mit den 19% (also mit der Zahl ausgeworfen wurde) dürfte die Argumentationskette für den Händler schon deutlich "dünner" werden, da die Leistung ja erst nach dem 01.07. erbracht wird.. siehe den Autohändler von Isabella...

am Ende gilt wieder, einfach vernünftig miteinander reden und alles wird gut..


mfg

Racer
 
P.S.:
Hier nochmal ein interessanter Artikel dazu:
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes 2020: Probleme in der Praxis | Steuern | Haufe

und ein konkretes Beispiel aus dem Artikel, das hier m.E. anwendbar ist (gilt für alle Aufträge, die vor dem 1.3.2020 unterschrieben wurden, da es historisch eine Art 4-Monats-Frist bei Steueränderungen gibt):

Beispiel: Ausgleich der niedrigeren Umsatzsteuerbelastung

Tischlermeister T hatte am 15.2.2020 (alternativ: 15.3.2020) einen Vertrag über den Einbau von Fenstern zu einem Preis von 100.000 € abgeschlossen (keine Festpreisvereinbarung). Eine vertragliche Vereinbarung über die Umsatzsteuer wurde nicht getroffen. Der Einbau der Fenster ist am 19.7.2020 abgeschlossen. Die Leistung unterliegt dem Regelsteuersatz von 16 %. Der Leistungsempfänger kann im Grundfall einen Ausgleich der niedrigeren Umsatzsteuerbelastung verlangen, da der Vertrag mehr als 4 Monate vor Eintritt der Änderung abgeschlossen wurde. In der Alternative kann kein Ausgleich verlangt werden.
 
Wollte man die Gewerblichen direkt entlasten, hätte der Staat da steuerlich andere Möglichkeiten.
Nein, der Staat hat genau diese Möglichkeit der reduzierten MwSt-Erhebung für die Gastronomie noch VOR dem WUMMS-Paket festgelegt.
Und hier werden keine "Verträge verändert", der Vertragsinhalt und die Netto-Summe bleiben identisch.
Eigentlich ist es ja so, dass Verträge mit Endverbrauchern immer über den Bruttopreis zu gehen haben. So auch Angebote etc. von Handwerkern, die dürfen auch nicht sagen 40 Euro/Std. um dann hinterher noch 19% oder dann 16% MwSt. draufzuhauen. Dem Endkunden=privater Verbraucher ggü. gelten Preise als inkl. MwSt.
 
Na, ich möchte mal die Reaktion eines Kunden hören, dessen Küche wegen nicht vorhersehbarer Gründe erst 2011 geliefert werden kann. Das Geschrei wird groß sein, wenn er dann plötzlich wegen der gestiegenen MwSt. plötzlich mehr bezahlen soll.
 
@martin Das Problem hast du doch sowieso, wenn du vorher mit 16% kalkulieren musst. Oder du rechnest halt intern mit 19% weiter, wenn es der Wettbewerb zulässt. Da hilft natürlich die Blockpreisintransparenz der Küchenbranche.

@KerstinB ganz so einfach ist es eben nicht, s. Haufe-Artikel.
 
Zuletzt bearbeitet:
keine Verallgemeinerungen bitte, diese komische Verrechnung haben nur sehr wenige Hersteller auf dem Markt.

Die weit überwiegende Anzahl der Küchenhersteller rechnet ohne diesen Modus ab. Ich handel nun seit 30 Jahren mit Küchen (sowohl als Händler mit Endkunden als nun auf der Industrieseite mit Händlern) und musste mich glücklicherweise nie mit "Blockpreisverrechnung" auseinander setzen..

mfg

Racer
 
Die Betrachtung bleibt immer einseitig.
Wenn der Anbieter seinen Einkauf nachträglich auf 16% MwSt. setzen könnte, wäre das alles kein Thema. Dann bliebe sein Netto gleich, der Kunde könnte die 3% mitnehmen, alles gut.
So soll im Fall einer MwSt.-Differenz der Händler anstelle des Staates für die Konsumförderung aufkommen.
Natürlich schauen auch wir in jedem Fall, wie der Kunde reagiert und machen wegen 3% kein Fass auf.
Blockpreisintransparenz gibt es nicht. Nicht, wenn der Kunde Transparenz einfordert.
 
..und dann mit Fertigstellung erst die Rechnung.

Wenn es ein Kaufvertrag ist, muß er mit mangelfreier Fertigstellung eh erst ab diesem Zeitpunkt bezahlen.
Ob das dann Sinn macht sich zu streiten? Ich glaube nicht. Es gibt dann letztendlich nur zwei Gewinner. Das ist das Gericht und der Rechtsanwalt, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Ob das lohnt bei ungefähr 600.-€..?
Natürlich nicht.
Ich für meinen Teil mache das so wie bereits geschrieben. Es ist jeweils die Steuer mit einzurechnen, je nachdem an welchem Zeitpunkt wir uns befinden.

Wer dann Lust hat sich zu streiten kann das ja gerne machen. Ich mache das nicht mit. Die paar Euro machen den Kohl auch nicht fett.
Wir sind doch eh schon die gelackmeierten bei dem ganzen Coronadingens. Da kommt es auf die paar Euro auch nicht an.
Lieber gebe ich die meinen Kunden als der Juristerei. Die haben schon genug und kaum Verluste hinnehmen müßen.
 
Hallo wie wäre es wenn die Küche vor dem 1.7 gekauft und angezahlt wurde jedoch der Einbau und Restzahlung nach dem 1.7 ausgeführt werden. Würde dann die Restzahlung mit 16 Prozent Mwst. ausfallen?
 
Hallo Leander, sprich mit Deinem Händler.. wir wissen weder, wie er bucht, noch wissen wir, ob er die Mwst. aus der Anzahlung bereits ans FA abgeführt hat und wir wissen auch nicht, was in Eurem Kaufvertrag drinsteht. Wenn die MwSt. wie bei Mozart nicht explizit ausgeworfen ist, dann liegt es wohl im Ermessen des Händlers... also sprich ihn direkt an.. bleibt freundlich, dann schaltet wohl auch keiner auf "Stur", sollte man annehmen..

Gruß

Racer
 
Ich bin bei Euch! Als Neuwagenhändler führe ich diese Debatte mittlerweile mehrmals am Tag. Ich bin da gern bereit Kundenwünsche zu erfüllen aber ich kann hier nicht Neuwagen für eine halbe Million stehen haben und auf Juli warten nur damit Kunden am Ende ein paar hundert Euro sparen. Die Autos habe ich mit meinem Geld bezahlt und damit sich der Laden weiterdreht muss die Kohle auch zeitnah wieder rein. Ich habe aber in den AGB dazu einen entsprechenden Passus, es ist die am Tag der Lieferung gültige Mwst. fällig, fertig. Gibt ja sogar Kunden die denken das es reicht im Dezember zu 16% zu bestellen und im Frühjahr 2021 so geliefert zu bekommen.
 
das ist doch gerade der Punkt, über den man hier leidenschaftlich diskutieren kann.. es sagt doch niemand, dass die MwSt. Reduzierug ausschließlich für den Endkunden gedacht ist.

Doch, das Konjunkturpaket dient ganz spezifisch der Konsumnachfrage durch Reduzierung der Endkundenpreise. :cool:

Aber man sollte halt als Kunde auch fair bleiben.
Wir haben auch gerade 50% angezahlt und werden wohl im August den Rest zahlen. Es ist ein großer Laden und Auftrag mit ausgewiesener MwSt. und ich gehe davon aus, den Rest mit 16% zu zahlen. Das werden wir aber in einem freundlichen Gespräch klären ud nicht mit einer "Forderung" meinerseits.
 
eine Pflicht zur Senkung der Preise
Das Wirtschaftsministerium betonte, es sei die Entscheidung des einzelnen Unternehmens, die Mehrwertsteuersenkung an die Verbraucher weiterzugeben. Das Recht zur freien Preisbildung sei nicht aufgehoben.

Gerade bei Tagesschau gelesen.

Interessanter finde ich, dass ich von der EK Rechnung im Juni 19% anmelden kann und von der Rechnung im Juli an den Kunden 16% abführen muss, oder?
 
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