Rechnungsaufbewahrungspflicht beim Küchenkauf

Evelin

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Beiträge
24.010
Hallo,
wie lange müssen die Rechnungen/Auftragsunterlagen einer verkauften Küche beim Verkäufer aufbewahrt/digital gespeichert werden?

Danke
 
Steuerrelevante Unterlagen 10 volle Kalenderahre. Andere Unterlagen zwischen 3 und 5 Jahren. Für Schriftverkehr empfiehlt sich eine 10 Jahresfrist.
 
Rechnungen 10 Kalenderjahre.
Eingegangene und Kopien ausgehender Korrespondenz 6 Kalenderjahre.
 
Maßgebend ist das Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
(also nicht taggenau 10 Jahre )
 
warum behauptet dann das Studio im anderen thread, sie haben nach 5 Jahren keine Unterlagen der verkauften Küche und berufen sich auf Datenschutz? Meine Annahme, keinen Bock danach zu suchen? die Küche war mehr oder weniger eine Einsteigerküche.
 
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