seit 1.1.22 gelten 12 Monate Beweisumkehr.. ich habe das oben korrigiert..
Gewährleistung ist das, was der Gesetzgeber in jedem Fall fordert und was in jedem Fall einzuhalten ist, Das gilt erst einmal für alle geschäftlichen Beziehungen. Sowohl zwischen Hersteller und Händler als auch vorallendingen zwischen dem Händler und dem Endkunden.
Ich wäre mir da aber auch nicht sicher, ob der Hersteller gegenüber dem Händler im HGB nicht sogar unter Vollkaufleuten die Möglichkeit hat, auch das noch einzuschränken mittels seiner "allgemeinen Geschäftsbedingungen"
Garantien sind das, was die Hersteller darüber hinaus dem Händler für Ihr Produkt gewähren. Garantien sind freiwillige Leistungen, die aber mit der Insolvenz und der Abwicklung eines Unternehmens komplett erlischen.
Wenn der Händler natürlich eine Garantie ausspricht (wie gesagt ich kenne keinen Händler, der das machen würde) dann wäre er auch in der Pflicht diese zu erfüllen.
Gutmann dürfte aber länger als ein Jahr insolvent sein.. somit ist die Herstellergarantie in jedem Fall vom Tisch.
Sollte der der Händler das Gerät aus der Ausstellung verkauft haben und das noch kein Jahr her sein, dann würde es im Rahmen der gestzlichen Gewährleistung nochmals spannend und dann müsste der Händler in der Tat für Ersatz sorgen !
mfg
Racer