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Am 7. Dezember um 20.26 Uhr letzten Jahres behauptete ein anonymes Mitglied des KF, die besagten Herren wären wieder aktiv und würden Shops in bestimmten Ländern Europas betreiben bzw. planen diese zu betreiben. Diese Aussage wurde als falsche Tatsachenbehauptung bereits am 12.12.2011, also nur 3 Werktage später, vom RA abgemahnt. Das ging dann mal fix und über die Gründe dieser schnellen Reaktion lässt sich nur spekulieren, was ich hier nicht tun möchte.
Letztlich bin ich aufgrund der Sachlage und der kriminellen Vorgeschichte der Herren uneinsichtig gewesen und habe das Thema vorerst modifiziert und erst später gelöscht. Leider zu spät.
Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.