vereinbarter Preis gilt bei Anzahlung in Höhe von ...und Abruf durch Kunde bis ...
Zuschlag /Aufpreis in Höhe von .....bei Anzahlung in Höhe von.... und Abruf durch Kunde bis 3 Monate nach vereinb. Termin (oder festes Datum)
...bis 5 Monate
...bis 6 Monate
...8 Monate (Abrufverschiebung bis max. 10 Monate ) usw....
Alles Verhandlungssache
steuerbar
über Anzahlungshöhe (ggf. Abschlagszahlungen nach Wareneingängen),
Zuschlagshöhe
Abrufdatum
Für beide Seiten wie ich finde eine faire Lösung.
Es kommt ja auch vor, daß die Ware komplett da ist und Kunde mit Renovierung und Hausbau nicht fertig, weil irgendwelche Materialien und Handwerkerleistungen beim Kunden nicht
fristgerecht vorhanden und ausgeführt aufgrund Lieferkettenunterbrechungen.
Wer weiß das schon vorher.
Man kanns auch ähnlich einer Reiseversicherung betrachten.
Da zahlt Kunde auch gern mehr, wenn längerfristig geplant wird, ist aber auf der relativ sichereren Seite.