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Die Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) im Küchenfachhandel

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EU-Energielabel für Backöfen
Energielabel im Küchenstudio
Energielabel

Die Auszeichnung von Produkten mit dem Energieverbrauchskennzeichen gibt es schon viele Jahre und man muss heute wohl niemandem mehr erklären wozu diese bunten Zettel in den Verkaufsstellen des Elektrogerätehandels an den Geräten rumflattern.

Grundsätzlich ist es ja auch gut wenn der Verbraucher bereits im Vorfeld seiner Kaufentscheidung Informationen zum Energieverbrauch der Waren einholen kann. Schließlich wollen wir alle die Umwelt und unseren Geldbeutel schonen wo es nur möglich ist.

In der EU-Richtlinie 2010/30/EU heißt es dazu:

Eine genaue, sachdienliche und vergleichbare Unterrichtung über den spezifischen Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten sollte die Wahl der Endverbraucher auf Produkte lenken, die bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie oder andere wichtige Ressourcen verbrauchen oder indirekt zu einem geringeren Verbrauch führen, und wird die Hersteller somit zu Maßnahmen veranlassen, die den Verbrauch von Energie und anderen wichtigen Ressourcen der von ihnen hergestellten Produkte verringern. Diese Unterrichtung sollte mittelbar auch die effiziente Nutzung dieser Produkte fördern, um zur Erreichung des EU-Ziels einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % beizutragen. Fehlt eine derartige Unterrichtung, werden die Marktmechanismen allein nicht in der Lage sein, zur rationellen Nutzung der Energie und anderer wichtiger Ressourcen bei diesen Produkten beizutragen.

Klingt logisch. Wenn der Verbraucher keine energieeffizienten Geräte nachfragt wird die Industrie auch keine herstellen.

Betrete ich als Kunde einen Elektrofachhandel und es stehen 10 Waschmaschinen in einer Reihe wird mir durch die sichtbare Kennzeichnung sofort visualisiert welches der sparsamste Bursche ist. Das macht Sinn und der Käufer muss im Anschluss noch Preis und Energieeffizienz in Zusammenhang mit seinem Budget bringen. Leider sind die sparsamsten Geräte in der Regel auch die teuersten.

Genauso sieht es in Online-Shops und Werbekampagnen aus. Keine Kaufentscheidung ohne grundlegend über die Energieeffizienz informiert worden zu sein.

Energielabel im Küchenstudio

Die Küchenausstellung dient dem Besucher zum Sammeln von Eindrücken und dem Händler zur Darstellung seiner Planungskompetenz und seines Lieferspektrums.
Beim Betreten eines Küchenstudios gibt es eine klare Prioritätensetzung bezüglich des Ablaufs und an erster Stelle steht die Verkostung einer Tasse Kaffee. Dieser wird selbstverständlich einem Vorführ-Kaffeeautomat in der Ausstellung entnommen und die Milch für den Cappuccino kommt aus einem entsprechend eingebauten Kühlschrank. Bereits zu diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage wie relevant eine sichtbare Anbringung des Energielabels an diesen Geräten ist. Unter Umständen haben Sie im Vorfeld des Küchenkaufs bereits an einem Koch-Event des Händlers teilgenommen und eine komplett funktionsfertige Küche für die Zubereitung der Menus benutzt. Auch hier wird Sie die Energieeffizienz der Einbaugeräte wenig interessiert haben, denn selbst bei einer bereits vorliegenden Kaufabsicht ihrerseits wissen Sie genau, dass die für Sie in Frage kommenden Einbaugeräte erst im Verlauf der eigentlichen Planungsphase ermittelt werden. Bisher testen und sondieren Sie ja nur.

Genau aus diesem Grund rebellieren eigentlich alle Küchenfachhändler gegen die Verordnung, die komplette Küchenausstellung mit den sichtbaren Etiketten zu versehen. Man könnte auch sagen: zu verunstalten. Denn besonders toll sieht so eine Ausstellung mit den vielen bunten Blättchen auf den Möbelfronten wirklich nicht aus. Und bei dem oben aufgeführten Ablauf des Kaufprozesses darf in Frage gestellt werden ob die Auszeichnung wirklich eine Hilfe für den Kunden darstellt, oder ob es im Gegenteil nicht eher störend ist mit sichtbaren Informationen konfrontiert zu werden, die zu diesem Zeitpunkt des Kaufprozesses eher eine gegenteilige Wirkung erzielen.

Laut dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung müssen selbst gebrauchte Geräte in Küchenausstellungen (Funktionsküchen, Teeküche) mit dem Etikett versehen werden, weil das Tatbestandsmerkmal „gebraucht“ nicht als Gegenteil von „neu“ definiert werden kann. Die systematische Interpretation des Begriffs „gebraucht“ führe dazu, dass z.B. die Nutzung der Geräte bei Kochevents oder für Kochschulen diese Geräte nicht zu gebrauchten Geräten nach dem Sinn und Zweck von Art.1 Abs.2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/1369 mache.

Diese merkwürdige Interpretation zur Differenzierung zwischen neu und gebraucht muss man erst einmal sacken lassen.

Begründung der Verbrauchskennzeichnung

Aus Sicht des Ministeriums ist es völlig egal ob die ausgestellten Geräte neu oder gebraucht sind, es ist sogar egal ob sie überhaupt für den Verkauf bestimmt sind. Der alleinige Umstand, dass sich der Fachhändler vornehmlich mit dem Verkauf von Einbauküchen und Einbaugeräten befasst und die Ausstellungswaren der Bewerbung dienen rechtfertigt die Auferlegung zur Anbringung der Energielabel. Basta!

Um die Küchenausstellung ansehnlich zu erhalten und keine hochwertigen Möbelfronten durch Klebeetiketten zu beschädigen gehen die Händler dazu über die Energielabel in das Gerät zu legen. Somit sind die Informationen für jeden interessierten Besucher auch sofort verfügbar wenn er das Gerät öffnet. Leider ist das auch verboten weil es dem Paragraphenquatsch „gut sichtbar“ widerspricht. Wenn der Kunde erst die Tür des Kühlschrankes öffnen muss, um über die Energieeffizienz informiert zu werden, ist offenbar ein gutes Stück Verbraucherschutz ausgehebelt – sagt das Ministerium.

Nach all dem muss realisiert werden, dass nach derzeitiger Rechtslage jedes Küchenstudio dazu verpflichtet ist sämtliche Ausstellungsgeräte gut sichtbar mit dem Energielabel zu versehen. Die Gefahr, bei Zuwiderhandlung von selbsternannten Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden ist sehr groß und noch viel schlimmer ist, dass jeder Mitbewerber sich als Kunde ausgeben kann um die unliebsame Konkurrenz anzuschwärzen. Bei der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile dieser Art der Gerätekennzeichnung den gesunden Menschenverstand entscheiden zu lassen ist leider nicht möglich. Mit Sinn und Verstand hat diese Regelung erst einmal gar nichts zu tun. Leider…..

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Küchenkauf
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30 November -0001
Egal ob Herd, Waschmaschine oder Kühlschrank – beim Neukauf von Haushaltsgeräten kommt es auf klare und verständliche Informationen zum Energieverbrauch an, um später teure Überraschungen durch zu hohe Stromkosten zu vermeiden. Doch die europaweite Kennzeichnung von großen Haushaltsgeräten mit den bekannten Effizienzklassen von A bis G ist veraltet.

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