Mittlerweile mahnen die Verbraucherzentralen Händler ab, die trotz Mängeln nach der Lieferung oder Montage vertraglich auf die Zahlung des vollen Kaufpreises bestehen. Insbesondere auf den Großflächen hat dieses Gebaren mittlerweile System und Kunden sollten diesbezüglich bei mangelhafter Ware, was bei Küchen und Möbeln ja schon vorgekommen sein soll
, ihr Zurückbehaltungsrecht einfordern.
Näheres hier:
Dieser Link ist nur für registrierte Mitglieder sichtbar.
Näheres hier:
Dieser Link ist nur für registrierte Mitglieder sichtbar.