Der Name ist eine Umetikettierung eines bisher unbekannten Herstellers, Eigenmarke ist auch nur ein Vertrag mit dem Hersteller und keine exklusive Herstellung nur für Meda Küchen.
Nach dem Produktsicherheitsgesetz* MUSS der Händler dir den Hersteller nennen.
Und wenn wir den Hersteller kennen, dann können wir auch etwas über die Qualität sagen.
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Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist der Händler verpflichtet, den Herstellernamen zu nennen.
§6 Absatz 2: Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen.
§6 Absatz 3: Es ist eine eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen.