Angemessene Frist

Wuestenblume

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Hallo zusammen,

erstmal ein großes Kompliment an euch alle hier für die ganzen tollen Tipps und Erfahrungen! Echt klasse! Ich habe euch leider etwas zu spät entdeckt, um vielleicht noch den ein oder anderen Tipp für meine erste eigene Küche zubekommen. Aber bei der nächsten weiß ich nun schonmal viel mehr :-)
Im Großen und Ganzen bin ich mit meiner Küche bisher zufrieden, sie wurde mir letzte Woche geliefert und eingebaut. Die Monteure haben einen guten Job gemacht und sie soweit ordentlich eingebaut, wie es scheint ohne eine der vielen Pannen, die andere erleben mussten.

Allerdings gibt es nun doch ein paar Sachen, die meiner Meinung nicht ganz so sind wie sie sein sollten und möchte das nun schriftlich bemängeln und eine angemessene Frist setzen. Da ich aber keine Ahnung habe, wieviel Wochen angemessen wären, wäre es klasse, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung geben könntet.

- Laut Kaufvertrag sollten alle Auszüge mit Glaszargen geliefert werden, keiner der Auszüge hat sowas. Ich hatte die Monteure darauf angesprochen, die meinten, sie hätten keine dabei und ich solle beim Service anrufen und nachfragen. Das habe ich gemacht, es wurde aufgenommen und es sollte sich in den nächsten Tagen jemand melden. Ist bisher aber nicht passiert :(

- Ist es üblich, dass die APL nicht an der Rück- und Seitenwand mit Silikon verfugt wird? Bzw gibt es bestimmte Fälle, in denen das nicht gemacht wird? Bei mir wurde das nicht gemacht, auch darauf hatte ich die Monteure angesprochen, die mir mit einem Schulterzucken nur die Antwort gaben, dass eine VAP (würde englisch ausgesprochen, ich vermute, damit ist die WAP gemeint?) nicht im Vertrag drinstünde. Das ist aus meiner Sicht auch korrekt, denn ich finde, dass das in meiner Küche nicht gut aussieht und auch unter den Schrägen gäbe es damit Probleme. Ich bin nur davon ausgegangen, dass die APL halt mit Silikon an der Wand verfugt wird, so dass kein Wasser zB hinter der Spüle und dem Herd herunterlaufen kann und wundere mich nun sehr, dass das einfach so gelassen wurde. Was meint ihr? Ist das so üblich? Hätte ich in dem Fall das bestellen müssen? Die KFB hatte mir gegenüber nichts wegen so einer WAP erwähnt und auch nicht, dass ich eine Silikonverfugung extra bestellen müsste.

- 3 auf einen Punkt zulaufende Risse in der Rückwand eines Schrankes, jeweils ca. 4-5cm lang
CFB2F5C1-C667-4277-83C5-92A8F2DC2E14.jpeg

- fehlende Abdeckung einer Schraube?

- fehlende Schraube und Beschädigung auf der Unterseite eines Schubladenbodens
92556D74-0F82-4441-9E27-0522ACEE0333.jpeg


Was meint ihr? Welche Frist wäre angebracht?

Viele Grüße
Sonne
 

Wuestenblume

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Hallo Michael,
Dankeschön für deine Antwort, dann habe ich mal eine Idee, was in dem Fall angemessen wäre.

Ein Foto kann ich am WE posten, bin leider nicht eher wieder in meiner Wohnung.

Gibt es denn noch Meinungen zu der nicht verfugten APL?

Grüßle
Sonja
 

Wuestenblume

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Sorry, hatte das missverstanden.
Die Rückwand und eine Seite ist gefliest, die andere Seite schließt mit einer Dachschräge ab.

Hier ein Bildausschnitt, den ich vor Einbau gemacht habe:
1995AAB6-5EE0-4557-A18D-F7D859FA80E5.jpeg


Grüße
Sonja
 

Michael

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Gut, wenn die Küche vor den Fliesen steht kann man mit Silikon abdichten oder eine Wandabschlußleiste montieren.
Wenn keine Wandabschlußleiste montiert wurde muss natürlich die Arbeitsplatte gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Insofern wäre aus meiner Sicht Silikon Pflicht.
 

Wuestenblume

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Ok, danke dir!
D.h., ich liege richtig mit meiner Annahme, dass üblicherweise Silikon zwischen Arbeitsplatte und Fliesen gemacht wird, wenn keine Wandabschlussleiste im Kaufvertrag aufgeführt ist?
Bzw. es auch unüblich ist, die Küche aufzubauen, ohne die Arbeitsplatte gegen Feuchtigkeit abzudichten.

Verstehe nur die Monteure nicht, dass sie es nicht gemacht haben trotz meiner Reklamierung. Die Verfugung an der Seitenwange zur Wand sieht top aus *kopfschüttelnd*
 

mozart

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Hi,
da muß ich widersprechen.
Es gibt Anbieter, die sich bei Küchen ohne Wandanschlußprofil/ohne Nischenrückwand sogar vom Kunden schriftlich bestätigen lassen, daß bei der Montage KEINE Silikonnaht gemacht wird, also keine Abdichtung erfolgt.
Der Grund ist folgender: Bei krummem Wandverlauf gibt es regelmäßig Probleme, weil entweder die Fugen unschön breit werden oder die Abdichtung nur unzuverlässig gelingt.
Wir handhaben das so-wir besprechen das aber auch mit dem Kunden. Ihn ohne Lösung stehen zu lassen, geht natürlich nicht.
VG,
Jens
 

Wuestenblume

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Ah danke für die Info, gut zu wissen!
Das wär tatsächlich im Vorfeld nicht angesprochen worden und ich habe nichts entsprechendes unterschrieben. Allerdings ist der Abstand zwischen Wand und Platte sehr gleichmäßig und gerade so breit, dass noch ein Blatt Papier durch den Spalt auf Nimmerwiedersehen verschwinden kann (gleich am ersten Abend passiert).
Dann werde ich wohl am besten sehen, was sie mir auf mein Schreiben antworten.

Schönen Abend!
Sonja
 

Michael

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Kann so sein, muss aber nicht. Wenn ich als selbstständiger Küchenmonteur arbeite bin ich in der Gewährleistung umd habe alle erforderlichen Elemente, die kein Wasser vertragen und dem ausgesetzt sein könnten, gegen Feuchtigkeit zu schützen.
Dazu gehört auch die Arbeitsplatte wenn keine anderen schützenden Massnahmen geplant sind.
 
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