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Hallo zusammen,
erstmal ein großes Kompliment an euch alle hier für die ganzen tollen Tipps und Erfahrungen! Echt klasse! Ich habe euch leider etwas zu spät entdeckt, um vielleicht noch den ein oder anderen Tipp für meine erste eigene Küche zubekommen. Aber bei der nächsten weiß ich nun schonmal viel mehr
Im Großen und Ganzen bin ich mit meiner Küche bisher zufrieden, sie wurde mir letzte Woche geliefert und eingebaut. Die Monteure haben einen guten Job gemacht und sie soweit ordentlich eingebaut, wie es scheint ohne eine der vielen Pannen, die andere erleben mussten.
Allerdings gibt es nun doch ein paar Sachen, die meiner Meinung nicht ganz so sind wie sie sein sollten und möchte das nun schriftlich bemängeln und eine angemessene Frist setzen. Da ich aber keine Ahnung habe, wieviel Wochen angemessen wären, wäre es klasse, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung geben könntet.
- Laut Kaufvertrag sollten alle Auszüge mit Glaszargen geliefert werden, keiner der Auszüge hat sowas. Ich hatte die Monteure darauf angesprochen, die meinten, sie hätten keine dabei und ich solle beim Service anrufen und nachfragen. Das habe ich gemacht, es wurde aufgenommen und es sollte sich in den nächsten Tagen jemand melden. Ist bisher aber nicht passiert
- Ist es üblich, dass die APL nicht an der Rück- und Seitenwand mit Silikon verfugt wird? Bzw gibt es bestimmte Fälle, in denen das nicht gemacht wird? Bei mir wurde das nicht gemacht, auch darauf hatte ich die Monteure angesprochen, die mir mit einem Schulterzucken nur die Antwort gaben, dass eine VAP (würde englisch ausgesprochen, ich vermute, damit ist die WAP gemeint?) nicht im Vertrag drinstünde. Das ist aus meiner Sicht auch korrekt, denn ich finde, dass das in meiner Küche nicht gut aussieht und auch unter den Schrägen gäbe es damit Probleme. Ich bin nur davon ausgegangen, dass die APL halt mit Silikon an der Wand verfugt wird, so dass kein Wasser zB hinter der Spüle und dem Herd herunterlaufen kann und wundere mich nun sehr, dass das einfach so gelassen wurde. Was meint ihr? Ist das so üblich? Hätte ich in dem Fall das bestellen müssen? Die KFB hatte mir gegenüber nichts wegen so einer WAP erwähnt und auch nicht, dass ich eine Silikonverfugung extra bestellen müsste.
- 3 auf einen Punkt zulaufende Risse in der Rückwand eines Schrankes, jeweils ca. 4-5cm lang
- fehlende Abdeckung einer Schraube?
- fehlende Schraube und Beschädigung auf der Unterseite eines Schubladenbodens
Was meint ihr? Welche Frist wäre angebracht?
Viele Grüße
Sonne
erstmal ein großes Kompliment an euch alle hier für die ganzen tollen Tipps und Erfahrungen! Echt klasse! Ich habe euch leider etwas zu spät entdeckt, um vielleicht noch den ein oder anderen Tipp für meine erste eigene Küche zubekommen. Aber bei der nächsten weiß ich nun schonmal viel mehr
Im Großen und Ganzen bin ich mit meiner Küche bisher zufrieden, sie wurde mir letzte Woche geliefert und eingebaut. Die Monteure haben einen guten Job gemacht und sie soweit ordentlich eingebaut, wie es scheint ohne eine der vielen Pannen, die andere erleben mussten.
Allerdings gibt es nun doch ein paar Sachen, die meiner Meinung nicht ganz so sind wie sie sein sollten und möchte das nun schriftlich bemängeln und eine angemessene Frist setzen. Da ich aber keine Ahnung habe, wieviel Wochen angemessen wären, wäre es klasse, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung geben könntet.
- Laut Kaufvertrag sollten alle Auszüge mit Glaszargen geliefert werden, keiner der Auszüge hat sowas. Ich hatte die Monteure darauf angesprochen, die meinten, sie hätten keine dabei und ich solle beim Service anrufen und nachfragen. Das habe ich gemacht, es wurde aufgenommen und es sollte sich in den nächsten Tagen jemand melden. Ist bisher aber nicht passiert
- Ist es üblich, dass die APL nicht an der Rück- und Seitenwand mit Silikon verfugt wird? Bzw gibt es bestimmte Fälle, in denen das nicht gemacht wird? Bei mir wurde das nicht gemacht, auch darauf hatte ich die Monteure angesprochen, die mir mit einem Schulterzucken nur die Antwort gaben, dass eine VAP (würde englisch ausgesprochen, ich vermute, damit ist die WAP gemeint?) nicht im Vertrag drinstünde. Das ist aus meiner Sicht auch korrekt, denn ich finde, dass das in meiner Küche nicht gut aussieht und auch unter den Schrägen gäbe es damit Probleme. Ich bin nur davon ausgegangen, dass die APL halt mit Silikon an der Wand verfugt wird, so dass kein Wasser zB hinter der Spüle und dem Herd herunterlaufen kann und wundere mich nun sehr, dass das einfach so gelassen wurde. Was meint ihr? Ist das so üblich? Hätte ich in dem Fall das bestellen müssen? Die KFB hatte mir gegenüber nichts wegen so einer WAP erwähnt und auch nicht, dass ich eine Silikonverfugung extra bestellen müsste.
- 3 auf einen Punkt zulaufende Risse in der Rückwand eines Schrankes, jeweils ca. 4-5cm lang
- fehlende Abdeckung einer Schraube?
- fehlende Schraube und Beschädigung auf der Unterseite eines Schubladenbodens
Was meint ihr? Welche Frist wäre angebracht?
Viele Grüße
Sonne