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Frage zu rechtlichen Feinheiten bei einer Mängel-Reklamation nach Einbau einer Küche.
Ich bin an einer guten "friedlichen" Lösung interessiert und insgesamt sehr zufrieden mit meiner neuen Küche. Es ist aber beim Einbau ein Fehler passiert, der behoben werden muss und den ich gemeldet habe.
Ich weiß, Ihr seid keine Juristen und ich auch nicht.
Ich habe auf meine Reklamation eine Antwort bekommen.
Als erstes widerspricht der Sachbearbeiter meiner Nachfrist. Er zeigt sich dann lösungsorientiert, soweit alles gut.
Es ist nur eine Verständnisfrage - meiner Meinung nach setze ich die Frist "einseitig" - es bedarf doch keiner Zustimmung, oder?
Ich habe gleich zwei Tage nach Einbau meinen KFB angerufen und die Sache geschildert und mit Fotos gemailt, er wollte es weiterreichen, was wohl untergegangen ist und ich habe dann eine Woche später schriftlich nochmals mit Fotos an den Kundenservice gemailt.
Und eine m.E. angemessene Frist von 6 Wochen ab dem Schreiben gesetzt.
Danke euch
Ich bin an einer guten "friedlichen" Lösung interessiert und insgesamt sehr zufrieden mit meiner neuen Küche. Es ist aber beim Einbau ein Fehler passiert, der behoben werden muss und den ich gemeldet habe.
Ich weiß, Ihr seid keine Juristen und ich auch nicht.
Ich habe auf meine Reklamation eine Antwort bekommen.
Als erstes widerspricht der Sachbearbeiter meiner Nachfrist. Er zeigt sich dann lösungsorientiert, soweit alles gut.
Es ist nur eine Verständnisfrage - meiner Meinung nach setze ich die Frist "einseitig" - es bedarf doch keiner Zustimmung, oder?
Ich habe gleich zwei Tage nach Einbau meinen KFB angerufen und die Sache geschildert und mit Fotos gemailt, er wollte es weiterreichen, was wohl untergegangen ist und ich habe dann eine Woche später schriftlich nochmals mit Fotos an den Kundenservice gemailt.
Und eine m.E. angemessene Frist von 6 Wochen ab dem Schreiben gesetzt.
Danke euch
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