Anzahlung bzw. Bezahlmodelle

Ich glaub da hast du was verwechselt Wolfgang. @Thorfinn spricht von der VOL in der Lieferleistungen und Dienstleistungen geregelt sind. Bauleistungen sind in der VOB geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird

In einer Küche hast du jede Menge Bauleistungen, z.B. 400er Kosten für die technische Installationen
, Schränke etc sind 611er Kosten, etc pp.
Auch deshalb macht es Sinn VOB als Vertragsgrundlage festzuschreiben. Das ein "Küchenstudio " nicht in der Pflicht eines Generalübernehmers sein will, ist verständlich, sollten sie aber.
 
Die VOB ist aber nicht für Leistungen direkt für Privatleute gedacht. Dafür gibts wieder andere Verträge usw. Hatte ich grade vor 1,5 Jahren noch wegen einer Dachgaube. Mit VOB kann es sein, dass da schlechter fährst, wie mit einem auf Endabnehmer zugeschnittenen Vertragswerk.
 
Bei uns ist es wie folgt geregelt:
30 % Anzahlung bei Bestellung und Rest per Rechnung nach Montage.
Zusätzlich prüfen wir die Bonität des Kunden bei Restzahlungen die über 4000,-€ liegen.
Eine Bankbürgschaft unsererseits wurde noch nie gefordert. Gut, bei über 300 Filialen gehen wir auch nicht Insolvent.
 
Die Lösung ist am Ende jetzt doch einfach: Wir haben eine Häcker Systemat-Küche inkl. Geräte zu einem uns angemessen und fair erscheinenden Preis bei einem Küchenstudio in der Nähe bestellt und zahlen den Gesamtbetrag, also ohne irgendeine Anzahlung, binnen zwei Tagen nach Montage.
Die gesamte Suche beinhaltete drei Monate, fünf Anbieter und vier verschiedene Hersteller. In dieser Zeit haben wir, auch durch das Forum, eine Menge i.S. Küchenplanung dazu gelernt.
Vielen Dank für die Beiträge!

Gruß
Rike
 
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Zurück
Oben