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Ich gucke immer vorher.... meistens weiß der Kunde gar nicht, wie groß das Loch ist. Wenn er überhaupt weiß wo und ob sich ein solches in der Wand befindet.
So berate ich. Grundsätzlich die größte Kaufsicherheit herstellen. Und dann verkaufen.
...oder noch besser. Verkauf mich nicht, wenn du keine 150 mm hast.
Fragt der KfB eigentlich im Vorfeld wie groß das Loch ist...? Oder verkauft er zuerst, und fragt dann nach:think:
Ich muß mal gucken... evtl. habe ich noch einen Nagelneuen liegen. Den könnte ich dir zuschicken. Dann brauchst du keinen kaufen.
Stell mal bitte ein Bild von dem Teil ein.
So sieht es aus... schlechte Zuluft = schlechte Abluft.
Das ist dann wie das C-Rohr in eine Pfütze gestellt in Verbindung mit dem herkömmlichen Gartenschlauch.
Es kommt der Haubentyp aber auch noch zum tragen. 100 er Rohr, kaum oder falsche Zuluft, Kopffreihaube. Das wir dann wohl nix...
Es wird von Novy empfohlen einen Durchmesser von 150 mm zu nutzen... also kein muß. Die meisten Hersteller empfehlen 150 mm. Wenn die aber nur an 150 mm angeschlossen werden dürfen, geht deren Umsatz möglicherweisen so weit in den Keller, dass aus einem muß ein empfohlen wird. Wie bei Novy und...
Ich bin "Privat". Schreibe also keine Rechnung.
Nehme ich auf meine Kappe.
Entferne mal die Adresse hier.... Adressen werden eigentlich per Unterhaltung mitgeteilt.
Das verlinkte Elica Kochfeld braucht in der Umluftvariante keine besondere Sockelhöhe, da der Kochdunst ohne "Rohre" verbaut wird.
Es wird nur die Rückwand vom Schrank entsprechend ausgeschnitten und der Kochdunst wird ohne Rohre hinter den Schrank ausgeleitet....
Aber diese Argumente, also Gelassenheit, Verhältnismäßigkeit etc. sollen dann nur für den "Verbraucher" gelten, wie in diesem Fall, oder für jede Partei?
Hmh....:think:
Ich habe diese Gesetze nicht gemacht...andersherum wird vielleicht auch nicht besser argumentiert. Also auf der Verkäuferseite.
Was man aus der Gesetzeslage macht, bleibt einem ja selbst überlassen.
Und ich glaube schon, dass ich ein "bißchen Menschenverstand" habe. Wie auch immer der...
Du hast schon das Recht, Geld einzubehalten. Auch größere Summen und das ganze auch bei geringfügigen Mängeln.
Und das würde ich an deiner Stelle auch so machen, wenn keine Bewegung seitens des Händlers kommt.
Siehe hier:
§ 433 BGB - Einzelnorm
Das sagt aus, dass du erst bezahlen mußt, wenn...
Naja, es gibt Unternehmen die können und wollen das umsetzen, dann gibt es welche die können nur von der Stange.
Wie Martin schon schrieb. Eine Schreinerküche. Oder einen flexiblen Hersteller (ich würde auf ewe zurückgreifen) plus dazu einen Händler der vielleicht mit ner Tischlerei zusammen...
Das hat wahrscheinlich was mit den Auszügen zu tun. Die kürzeren sind evtl. teurer.
Es gibt ja Hersteller, da ist in der Tat der Schrank mit der geringeren Tiefe teurer als der Standard.
Pino und Impuls fällt mir da spontan ein. Da liegt das auf jeden Fall an den Auszügen. Kann man die...