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Der Küchen-Kaufvertrag

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Kommentare (1)
Der Küchen-Kaufvertrag

Ohne Verträge geht es nicht. Zumindest in den seltensten Fällen. Insofern hat auch Dieser seine Berechtigung und irgendwann muss man sich schliesslich entscheiden. Wenn die Entscheidung gefallen ist dient dieser Vertrag zur Absicherung beider Seiten, der des Händlers und der des Kunden. Jeder hat sowohl seine Pflichten als auch seine Rechte.

Leider sieht das in Wirklichkeit alles etwas anders aus und aus dieser Erkenntnis heraus kann gesagt werden, je früher und vorschneller dieser Vertrag von Kundenseite unterzeichnet wird, desto drastischer reduzieren sich seine Rechte.
Im schlimmsten Fall steht noch nicht mal die Spezifizierung der Komponenten fest oder es wurde noch kein Aufmass vorgenommen. Und gerade diese nachträglichen Änderungen sind es, die den Kunden oftmals zur schieren Verzweiflung treiben, beinhaltet doch anschliessend jeder zweite Satz des Verkäufers das ungeliebte Wort "Mehrpreis".


Nun wäre gegen einen Mehrpreis bei einer Vergrösserung der Anzahl der Küchenmöbel, bei der Wahl einer höherwertigen Front oder Arbeitsplatte wenig einzuwenden. Aber offensichtlich scheint sich jede kleine nachträgliche Änderung, egal welcher Form, in einem Mehrpreis auszuwirken. Ob das vor Vertragsunterzeichnung auch so gewesen wäre?

Warum sollte jemand, der sich noch nicht entschieden hat, einen Vertrag für einen Kaufgegenstand unterschreiben, der wiederum noch nicht ausgeplant ist und den eigenen Wünschen noch nicht entspricht?
Freiwillig passiert das selten und die verkaufspsychologischen Tricks zur vorschnellen Bindung des Kunden sind vielfältig.

  • Es handelt sich um ein ganz besonderes Angebot, das nur noch heute Gültigkeit hat. Was für ein Glück.
  • Nur wenn Sie noch heute unterschreiben, kommen Sie in den Genuss dieses unschlagbaren Preises.
  • Wenn Sie noch mehr Rabatt möchten, muss nochmal kurz mit dem Chef gesprochen werden.
    (Meisst geht der Verkäufer dann eben eine rauchen und kommt mit einem zusätzlichen Nachlass zurück)
  • Sie unterschreiben, und darauf wird explizit hingewiesen, eine Klausel, nach der sie die fertige Küche von professionellen Fotografen zu Werbezwecken fotografieren lassen. Das gibt zusätzliche Prozente. Natürlich nur, wenn Sie noch heute unterschreiben.
  • Eine besondere Herstelleraktion ermöglicht einen weiteren Nachlass bei Unterzeichnung bis zum...
  • und so weiter und so fort....

Alles Unsinn. Das ganze Gerede hat nur den einen Zweck: Eine Unterschrift muss her, und zwar möglichst zügig.

Nun kann es natürlich auch sein, dass die Installationspläne für das Projekt von Ihnen dringend benötigt werden. Eine Anfertigung und Herausgabe dieser Unterlagen wird in der Regel nicht vor Vertragsunterzeichnung stattfinden. Das ist nachvollziehbar, handelt es sich hierbei doch um Arbeiten, die über das gewöhnliche Erstellen eines Angebots hinausgehen.
Aber auch in diesem Fall lässt sich die Unterschrift vermeiden. Man könnte dem Händler vorschlagen, diese Planungsleistung monetär zu honorieren, einen Betrag verhandeln und sich bestätigen lassen, dass dieser beim Kauf der Küche gegengerechnet wird.

Sollte die Entscheidung irgendwann gefallen und die Küchenplanung abgeschlossen sein, erfordern einige Passagen des Kaufvertrages ein zusätzliches Aufmerksamkeitspensum.

  • Die Höhe der Anzahlung
    Diese sollte nach Möglichkeit vermieden werden oder 10-30% nicht übersteigen.
    Verbraucherschutzzentralen raten vermehrt zur Vorlage einer Bankbürgschaft. Die Übernahme dieser Kosten durch den Kunden ist legitim und als Preis für die Sicherheit zu sehen, falls das Unternehmen in die Pleite rutscht.
  • Die Höhe der Rücktrittsgebühr
    Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Rücktritt vom Vertrag erforderlich sein, ist eine Stornogebühr fällig. Meist beträgt diese zwischen 25%-30% des Gesamtkaufpreises. Der dem Händler entstehende Schaden durch den Rücktritt dürfte allerdings geringer sein. Verhandlungen sind hier angebracht.
  • Der Liefertermin
    Sollte der Liefertermin von Kundenseite nicht eingehalten werden können, z.B. wegen einer Bauverzögerung, entpuppen sich vertraglich festgelegte Lagerkosten als zusätzliches und teures Ärgernis.


Viele der hier aufgeführten Informationen sind bereits ansatzweise in anderen Bereichen enthalten. Aufgrund der vermehrten Themen im Forenbereich, aus denen die Hilflosigkeit der Kunden abzulesen ist, die sich ergibt, wenn vorschnell oder zu früh unterschrieben wird, hielt ich es für erforderlich, das Thema "Kaufvertrag und die Folgen" nochmal ausführlich zu behandeln.

Themen-Informationen

Kategorie
Küchenkauf
Veröffentlicht von
Aktualisiert
07. Januar 2016

Benutzer-Kommentare

1 Kommentar
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Meter Küche Fino aber zwei Hersteller???
ja ja wir waren dumm ... wollen nun aber das Beste draus machen und haben gezeichnet und gemacht ... interessat finden wir aber folgendes: Im Vertrag wurde eine Küche Fino vereinbart Preisgruppe 3 Lack. Es wurde vom Möbelhaus bei uns vermessen und dann gab es einen Termin um zusammen die Details zu planen. Urspünglich wurde uns versprochen: alles kann ausgewählt werden. Nun führt uns aber der Mitarbeiter = berufliche Ausbildung Möbelschreiner; kein Innenarchitekt etc. wie angepriesen zum Ausstellungsbereich der Firma Brinkmeier. Im ursprünlichen Gespräch mit dem externen super Verkäufer allerdings sind wir hier nie gewesen sondern in einer anderen Abteilung. Nach Recherge fanden wir heraus dass es bei der Firma Schuller auch eine Marke Fino angeboten wird. Wir meinen subjektiv dass Korpus; Scharniere etc. hier besser und langlebiger verarbeitet werden. Das war bei unserem urspünglichen Gespräch auch gewünscht. Vielleicht hat hier jemand Ahnung welche Küche wir nun nehmen müssen bzw. dürfen. da die Spezifizierung des Herstellers nicht dargestellt wurde. Am Liebsten würden wir natürlich zurücktreten.
H