Zeitwert der Einbauküche

Blackcat1505

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Hallo zusammen ich bin neu hier und möchte gerne mein Problem vorstellen.

kurz gefasst: beim Einzug meinte die Vormieterin es gibt die Bedingung ihre Küche zu übernehmen, wenn wir hier einziehen wollen. Dumm und naiv haben wir ihren Vertrag dann gleich unterschrieben.
sie hatte uns erzählt sie habe sie vor ca 5 Jahren für 7000€ gekauft und wollte nun 2000€ von uns.
Nach langem Betteln hat sie uns die Rechnung der Küche geschickt. Letztendlich:

kaufdatum: 06.06.2009
Kaufpreis: 3.522,40€ (inkl. 500€ für Montage)
Küchengeräte sind keine vorhanden, nur 1 Geschirrspüler von Juno , Kühlschrank von Juno und 2 Kochplatten. (nein, keine Dunstabzugshaube, Backofen, Kaffemaschine etc)


ich habe mit der Faustformel den Zeitwert der Küche ermittelt und beträgt 472,34€ falls ich mich nicht verrechnet habe.
So oder so würden wir eindeutig zu viel bezahlen.
stimmt der Zeitwert so wenn man mit dem Wiederbeschaffungswert von 3.522,40€ rechnet? Und was können wir jetzt tun?
Vielen Dank für eure Antworten.
 

Meridian12

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Frage, habt ihr den Vertrag unterschrieben mit den 2000 Euro Kaufsumme drin oder nur, dass ihr die Küche ihr abkauft?

Wenn da 2000 Euro drin steht, hat sie euch über den Tisch gezogen. Wenn ihr Zeugen habt,dass sie von 7000 Euro redete als Preis, gibt es vielleicht Chancen.

So oder so wollte die euch verarschen ,wenn sie die doppelte Summe angab.
Jetzt ist halt die Frage, ob eine Kaufsumme im Vertrag steht.
 

Blackcat1505

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Hallo Meridian12, ja eine Summe von 2000€ steht im Kaufvertrag drin. Ich habe wo gelesen, dass man das Geld zurückverlangen kann, wenn man zu viel bezahlt hat. Jedoch so wie ich sie einschätze wird sie das nicht freiwillig tun. Mein Mann war daneben gestanden und der Vermieter aber ich bezweifle, dass dieser da verwickelt werden möchte. Lg
 

bibbi

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Hallo Meridian12, ja eine Summe von 2000€ steht im Kaufvertrag drin. Ich habe wo gelesen, dass man das Geld zurückverlangen kann, wenn man zu viel bezahlt hat.
Rechtliche Fragen kann nur ein Anwalt klären.Hier geht es wohl um einen unterschriebenen Kaufvertrag und wir können und dürfen hier keine Rechtsauskünfte geben.
Meine persönliche Meinung :
Du hast die Küche gesehen,bist geschäftsfähig und hast einen verbindlichen Vertrag unterschrieben.
Wenn du im Nachhinein denkst ,es ist zu teuer,such das Gespräch mit der Verkäuferin.
Alternativ geh ruhig davon aus ,das eine neue Kücheneinrichtung nicht für diesen Betrag zu realisieren ist.
 

Meridian12

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Wenn die summe von 2000 Euro drin steht, dann sieht es schlecht aus für dich. Dann hast du dich übers Ohr hauen lassen.
Versuche den Preis auf 1000 Euro zu drücken. Sie gab 7000 Euro an und wollte 2000 Euro haben, wenn sie dann 3500 nur kostete ist 1000 Euro passend (Hälfte Kaufsumme,hälfte der vereinbarten Summe).
Aber da solltest du vorher beim Vermieter abklären,dass er die 7000 Euro vor 5 Jahren Falschangabe bezeugen kann.
Falls das Gespräch nichts bringt, kannst du es nur noch über den Anwalt probieren und schauen,was man da machen kann.
 

Blackcat1505

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Natürlich sind wir selbst daran schuld, war unsere erste Wohnung und mach Langem suchen wurde eben eine gefunden die für uns in Ausbildung bezahlbar war. Da sie auch gesagt hat dass dies die Bedingung sei die Küche zu übernehmen haben wir dies auch getan, aus Angst und Unwissenheit. Jedoch ist der Preis eben zu hoch...

dann müssen wir das wohl über den Anwalt klären, trotzdem danke für die hilfe
 

Meridian12

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Die Vormieterin hat gar nichts zu bestimmen. Wenn ihr die Küche nicht wollt, hat die sie abzubauen und zu entfernen. Die Vormieterin hat 0,0 Rechte ,dass ihr die Küche übernehmen müsst. Das könnte der Vermieter verlangen. Also wenn ihr die Wohnung wollt, müsst ihr die Küche übernehmen.
Die Vormieterin kann das nicht verlangen.

Ja der Vermieter hätte sogar sagen können,dass sie die Küche beim Auszug entfernen muss ohne einem Nachmieter die Gelegenheit zu geben diese zu übernehmen.

Wie gesagt, ich empfehle euch erstmal mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.Wenn der bezeugt, dass die Vormieterin 5 Jahre und 7000 Euro Kaufpreis euch angab, habt ihr vielleicht Chancen ohne Anwalt und Gericht die Sache zu klären.
 

Wolfgang 01

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dann müssen wir das wohl über den Anwalt klären, trotzdem danke für die hilfe

Dann schmeißt ihr noch zusätzlich Geld zum Fenster raus.
Wenn ihr einen Kaufvertrag unterschrieben habt, egal zu welcher Summe, guckt mal eher nach ob Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Wenn nicht habt ihr mindestens ein Jahr Gewährleistung auf Küche und Geräte.
Das heißt der Verkäufer muß im Fall der Fälle nachbessern....
 

Blackcat1505

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Hallo Wolfgang, ich zitiere aus dem Vertrag
„Die Käufer haben die Einbauküche eingehend besichtigt. Die Einbauküche wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“
 

Blackcat1505

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Danke Meridian12,
Dann werde ich versuchen den Vermieter mal zu erreichen und zu fragen. Aber was bringt mir das letztendlich wenn er sich noch erinnert was die Vormieterin bezüglich dem Preis der Küche damals gesagt hat?

leider war uns das auch erst im Nachhinein klar, dass wir die Küche nicht übernehmen hätten müssen.. aus Fehlern lernt man :rolleyes:
 

Dominic_MS

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Na wenn er es bezeugen kann ist es von ihr Betrug gewesen. Sie hat beim Neuwert gelogen. Kann man sicherlich als arglistige Täuschung sehen.
Rechtlich wäre sogar dein Mann als Zeuge möglich. Hat mir mal ein Anwalt gesagt, dass auch verwandte und oder mitbetroffene Zeugen sein können. Wie gut man damit vor Gericht durchkommt kann ich aber nicht sagen.
 

Blackcat1505

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Hey Dominic, strafrechtlich gesehen würde sie den Tatbestand des Betruges schon erfüllen, aber so möchte ich auch nicht vorgehen da es ja irgendwo unser Fehler war. Wir gehen zum Mieterschutzverein und lassen uns da beraten.
trotzdem vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Ich lass euch wissen, falls etwas dabei rauskommt. :-[
 

Snow

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Na wenn er es bezeugen kann ist es von ihr Betrug gewesen
Moment, da muß mMn unterschieden werden. Zunächst mal gibt es meines Wissens keine gesetzliche Vorgabe die den Zeitwert einer Küche regelt. Lediglich gibt es wohl in der Gestetzgebung den -ich sag mal Tatbestand des Wuchers- der nicht gegeben sein darf.

Zudem wird bei einer Minderung berücksichtigt, was eine Küche mit entsprechender Ausstattung zum Zeitpunkt der Verkaufs neu kosten würde. Insofern ist meines Erachtens der damalige Kaufpreis zur jetzigen Preisfindung nicht relevant.

Nun bin ich persönlich der Meinung, dass möglicherweise zunächst einmal der Tatbestand des Wuchers nach dem Strafgesetzbuch nachgewiesen werden muß.

Oben geschriebenes ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.
 

Mewtu

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Ich glaube nicht, dass euch da ein Mieterverein weiterhelfen kann, da das Problem ja nicht mit dem Vermieter besteht. Ein Vertrag mit dem Vormieter hat mMn nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.
 

Blackcat1505

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Hi Sigi,
Etwas genaues hab ich bezüglich dem Zeitwert nicht gefunden. Viele Seiten berichten jedoch von „dieser einen Formel“ für den Zeitwert, den angeblich auch Versicherungen hernehmen.
Auch geben viele Seiten eben an, wenn man den Zeitwert der Einbauküche mit dieser Formel ausrechnet und man letztendlich zu viel bezahlt hat, kann man das Geld zurückfordern. Jedoch habe ich kein Gesetzestext dazu gefunden.

aber die beschriebene Küche nach 10 Jahren für 2000€ zu verkaufen ist meiner Meinung nach trotzdem Zuviel, da die Küche alleine ohne Montagekosten knapp 3000€ gekostet hat.

zudem laut Angaben der Vormieterin angeblich der 60cm breite Geschirrspüler von Juno 900€ gekostet hat. So einen würde ich im Internet bereits ab 200€ finden (neu!!!)

was für ein Preis wäre deiner Meinung nach angebracht?
 

Snow

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was für ein Preis wäre deiner Meinung nach angebracht
Wie geschrieben ist der Zeitwert für mich maßgeblich, also was würde die Küche mit genannter Ausstattung heute neu kosten. Da ich weder Frontbeschaffenheit, Arbeitsplatte noch Hersteller u.s.w. kenne, werde ich mich hüten, hier ein Preis zu nennen.

Ihr habt vor dem Verkauf die Küche in Augenschein genommen, auf Funktion geprüft (oder auch nicht) und so gekauft wie gesehen, für gut befunden und dabei den Preis akzeptiert. Bleibt entweder die arglistige Täuschung oder der Vorwurf der Wuchers im Raum stehen. Da ich aber kein Jurist bin, kann und darf ich keine Beurteilung abgeben.

Vielleicht zur Überlegung die Frage stellen, was würdet ihr denn für eine neue Küche ausgeben müssen. Möglicherweise hat der Vorbesitzer etwas überzogen und euch auch zuviel abverlangt, aber anscheinen wart ihr einverstanden und so wie die Küche ist, den Preis akzeptiert. Was euch ein (Rechts)Streit ggf. kosten würde ist ebenfalls ein Faktor, den ihr berücksichtigen solltet.
 

racer

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wenn ihr den Vermieter nicht als Zeugen benennen könnt, ist es auch irrrelevant, welche Preisaussagen damals gemacht wurden.. es wird keiner bezeugen können.. Ihr habt das unterschrieben und ihr habt es vorher begutachtet... gekauft wie gesehen zu einem Preis, der Euch damals offensichtlich nicht zu hoch erschien. Das jetzt in Frage stellen zu wollen, wird ohne Zeugen wohl nicht klappen. Ich schließe mich der Meinung des Vorredners an, tut es als Lehrgeld ab und passt beim nächsten mal besser auf.. offensichtlich ist die Wohnung ja so gut, dass ihr diese Kröte damals sofort geschluckt habt. Zumal, was nutzt Euch am Ende die Klage ? Sie kostet Geld und darüber hinaus bleibt fraglich, ob ihr überhaupt etwas wieder bekommt und selbst wenn Ihr Recht bekommen solltet, was, wenn dann trotzdem kein Geld fließt ? Das ganze wird sich mit sehr fraglichem Erfolg mindestens über ein halbes bis ein Jahr hinziehen. Am Ende ist die Gefahr, dass ihr gutes Geld hinterher werft größer, als das da was bei raußkommt...

mfg

Racer
 

Wolfgang 01

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zudem laut Angaben der Vormieterin angeblich der 60cm breite Geschirrspüler von Juno 900€ gekostet hat. So einen würde ich im Internet bereits ab 200€ finden (neu!!!)

Das ist ohne Bedeutung. Ausschlaggebend ist der Preis der angeblich bezahlt wurde und nicht der, den du vielleicht jetzt bezahlst oder im Inet findest.

Auch wäre ich mit Vermutungen vorsichtig, die dann schnell mal als Betrugsversuch von einem gewertet und auch kommuniziert wird vorsichtig. Der "Schuß" kann auch nach hinten gehen.

Eine Gegenanzeige wäre möglich.
Du brauchst also schon handfeste Beweise.

Warum musstest du eigentlich die Küche übernehmen? Wußte der Vermieter eigentlich davon?
 
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